Dennis Morgenstern

Dennis Morgenstern LL.M. MBAWirtschaftsjurist
📅 August 2026  |  🕐 ca. 9 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abmahnung nie ignorieren: Es droht eine einstweilige Verfügung ohne Anhörung.
  • Die beigelegte Unterlassungserklärung niemals ungeprüft unterschreiben.
  • Eingangsdatum und Frist sofort notieren, dann anwaltliche Prüfung einholen.
  • Nicht jede Abmahnung ist berechtigt; formale Fehler können sie angreifbar machen.
  • Die modifizierte Unterlassungserklärung ist in vielen Fällen der richtige Weg.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten sofort zu unterlassen und für die Zukunft rechtsverbindlich zu erklären, es nicht zu wiederholen. Sie wird in der Regel von einem Anwalt im Namen eines Mandanten verschickt, der der Meinung ist, dass der Empfänger gegen seine Rechte verstößt.

Die gesetzliche Grundlage richtet sich nach der Art des Verstoßes. Im Wettbewerbsrecht regelt § 12 UWG das Abmahnverfahren. Bei Urheberrechtsverletzungen, etwa durch unerlaubt verwendete Bilder oder Texte, gilt § 97a UrhG. Bei Datenschutzverstößen können Mitbewerber und Verbraucherverbände nach § 3a UWG vorgehen.

Eine Abmahnung enthält in der Regel: eine Beschreibung des vorgeworfenen Verstoßes, eine Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung, eine Kostenrechnung für die Anwaltsgebühren und eine Frist zur Reaktion.

Die ersten Schritte nach Erhalt

Wenn ein Abmahnschreiben bei Ihnen eingeht, sind die ersten Stunden entscheidend. Das bedeutet nicht, dass Sie in Panik handeln müssen, sondern dass Sie strukturiert vorgehen.

Was Sie sofort tun sollten:

  1. Eingangsdatum dokumentieren. Das Datum ist maßgeblich für die Berechnung der Frist.
  2. Die gesetzte Frist notieren. Typisch sind 7 bis 14 Tage, manchmal auch kürzer.
  3. Einen auf Abmahnrecht spezialisierten Anwalt kontaktieren.
  4. Den Verstoß, soweit er offensichtlich ist, sofort abstellen.

Was Sie nicht tun sollten:

  • Die beigelegte Unterlassungserklärung unverändert unterschreiben.
  • Das Schreiben ignorieren.
  • Ohne anwaltliche Beratung selbst mit dem Abmahnenden kommunizieren.

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Die Unterlassungserklärung: Was Sie unbedingt wissen müssen

Fast jede Abmahnung enthält eine vorformulierte Unterlassungserklärung. Das Schreiben legt sie bei, damit Sie sie schnell und ohne Überlegung unterschreiben. Genau das sollten Sie nicht tun.

Die mitgeschickte Erklärung ist in der Regel so formuliert, dass sie möglichst weit geht und eine möglichst hohe Vertragsstrafe vorsieht. Wer sie unterschreibt, bindet sich für die Zukunft: Jeder erneute Verstoß gegen die darin enthaltene Verpflichtung kann eine Vertragsstrafe auslösen, und zwar auch dann, wenn der ursprüngliche Verstoß geringfügig war.

Der fast immer richtige Weg ist die modifizierte Unterlassungserklärung: Sie erkennen den Unterlassungsanspruch dem Grunde nach an, wenn er berechtigt ist, lassen aber die Höhe der Vertragsstrafe und den genauen Umfang der Unterlassungsverpflichtung von einem Anwalt anpassen. Das ist rechtlich zulässig und in der Praxis der übliche Weg.

Gar nichts zu tun ist keine Option. Wer die Frist verstreichen lässt, ohne zu reagieren, riskiert, dass der Abmahnende beim Gericht eine einstweilige Verfügung beantragt. Das Gericht kann diese ohne Anhörung des Gegners erlassen.

Häufige Abmahngründe für Websites

Die meisten Abmahnungen, die Websites von kleineren und mittleren Unternehmen betreffen, kreisen um eine überschaubare Anzahl bekannter Themen:

Impressum und Datenschutzerklärung

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum verstößt gegen § 5 TMG/DDG. Eine unvollständige oder veraltete Datenschutzerklärung kann einen Verstoß gegen Art. 13 und 14 DSGVO darstellen. Beides ist abmahnfähig, wenn die entsprechenden Normen als Marktverhaltensregeln eingestuft werden. Ob Ihre Website datenschutzrechtlich auf der sicheren Seite ist, zeigt auch der Artikel zum Datenschutzbeauftragten.

Cookie-Einwilligung

Tracking-Cookies und ähnliche Technologien erfordern nach § 25 TTDSG eine wirksame Einwilligung vor dem Setzen. Fehlt diese oder ist sie technisch falsch umgesetzt, kann das zur Abmahnung führen. Was das für gängige Analytics-Tools bedeutet, erklärt der Artikel zu Google Analytics 4 und der DSGVO.

Urheberrechtsverletzungen bei Bildern

Wer Bilder aus dem Internet verwendet, ohne die nötigen Nutzungsrechte zu besitzen, verstößt gegen das Urheberrecht. Das ist eine der häufigsten Quellen für Abmahnungen, auch bei Unternehmen, die gutgläubig gehandelt haben.

Wettbewerbswidrige Werbung und AGB-Verstöße

Irreführende Werbeaussagen, falsche Preisangaben oder unwirksame AGB-Klauseln können ebenfalls abgemahnt werden, insbesondere von Wettbewerbern und Verbraucherschutzverbänden nach dem UWG.

Ein wichtiger Hinweis zur Rechtslage: Seit der UWG-Reform 2020 gelten nach § 8c UWG strengere Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Abmahnungen. Abmahnungen, die erkennbar missbräuchlich sind, insbesondere solche, die offensichtlich auf Kostenerzielung ausgerichtet sind, können unter bestimmten Voraussetzungen zurückgewiesen werden.

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Welche Kosten entstehen?

Die Kostenfrage bei einer Abmahnung hat mehrere Ebenen:

Kostenerstattung für den Abmahnenden: Ist die Abmahnung berechtigt, müssen Sie in der Regel die Anwaltsgebühren des Abmahnenden erstatten. Diese berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) auf Basis des Streitwerts. Streitwerte bei typischen Website-Abmahnungen liegen oft zwischen 5.000 und 25.000 Euro, was zu Anwaltskosten von einigen Hundert bis über tausend Euro führen kann.

Wichtige Ausnahme: Für Mitbewerber gilt seit 2020 (§ 13 Abs. 4 Nr. 2 UWG) ein Kostenerstattungsausschluss, wenn das abgemahnte Unternehmen weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigt. Abmahnvereine und Verbraucherschutzverbände sind davon ausgenommen und können weiterhin Kostenerstattung verlangen.

Vertragsstrafe: Wer eine Unterlassungserklärung abgibt, verpflichtet sich, den Verstoß nicht zu wiederholen. Bei erneutem Verstoß wird eine Vertragsstrafe fällig, die in der Regel im vierstelligen Bereich liegt.

Eigene Anwaltskosten: Die Kosten für Ihren eigenen Anwalt tragen Sie in der Regel selbst. Diese Investition lohnt sich fast immer, weil eine falsch abgegebene Unterlassungserklärung langfristig deutlich teurer werden kann.

Berechtigt oder nicht? Wie man das einschätzt

Nicht jede Abmahnung ist tatsächlich berechtigt. Formale oder inhaltliche Fehler können sie angreifbar machen. Typische Gründe, warum eine Abmahnung unwirksam oder missbräuchlich sein kann:

  • Der Abmahnende ist nicht abmahnberechtigt (kein Wettbewerbsverhältnis, keine entsprechende Verbandseigenschaft).
  • Der vorgeworfene Verstoß liegt tatsächlich nicht vor.
  • Die Abmahnung ist missbräuchlich nach § 8c UWG, zum Beispiel weil sie offensichtlich auf Kostenerzielung ausgerichtet ist und der vorgeworfene Verstoß geringfügig ist.
  • Formale Mängel im Abmahnschreiben selbst.

Ob eine dieser Situationen vorliegt, lässt sich nur durch anwaltliche Prüfung des konkreten Schreibens feststellen. Pauschal zu sagen, eine Abmahnung sei berechtigt oder unberechtigt, ist ohne Kenntnis des Sachverhalts nicht möglich.

Warum anwaltliche Beratung unumgänglich ist

Die Entscheidung, wie Sie auf eine Abmahnung reagieren, hat erhebliche rechtliche und finanzielle Konsequenzen. Diese Entscheidung sollten Sie nicht ohne Beratung treffen.

Ein auf Abmahnrecht spezialisierter Anwalt kann einschätzen, ob die Abmahnung berechtigt ist und angreifbar gemacht werden kann, wie die Unterlassungserklärung im konkreten Fall formuliert werden sollte, ob eine Gegendarstellung oder eine Gegenabmahnung sinnvoll ist, und wie der vorgeworfene Verstoß dauerhaft abgestellt werden kann.

Gleichzeitig schützt die anwaltliche Begleitung vor vorschnellen Fehlern: Eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung kann Sie über Jahre binden und bei jedem erneuten Verstoß eine Vertragsstrafe auslösen. Eine ignorierte Abmahnung kann zu einer einstweiligen Verfügung führen, die schnell und oft ohne Ihre Beteiligung erlassen wird.

Fazit

Eine Abmahnung ist keine Katastrophe, aber sie verlangt eine strukturierte Reaktion. Eingansdatum und Frist notieren, den Verstoß abstellen, Anwalt einschalten. Was Sie auf keinen Fall tun sollten: das Schreiben ignorieren oder die beigelegte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschreiben.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sprechen Sie uns an. Wir prüfen das Schreiben, bewerten die Erfolgsaussichten und zeigen Ihnen, welche Schritte jetzt die richtigen sind.

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