Über die Autoren

Marketing Experte & Geschäftsführer der Frame for Business GmbH
Dennis Morgenstern LL.M.
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist
Marketing Experte & Geschäftsführer der Frame for Business GmbH

Michael Mrzyglod
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter TÜV

Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter TÜV

UPDATE VOM 26.04.2023

LG München I (Endurteil v. 30.03.2023 – 4 O 13063/22): Werden hinsichtlich der Einbindung von Google Fonts in eine Webseite massenhaft Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, ist das Begehren rechtsmissbräuchlich und damit unbegründet!

Aber Achtung: Das bedeutet nicht, dass Ansprüche bzgl. des nicht datenschutzkonformen Einsatz der Google Fonts als solche nicht berechtigt sind, sondern nur die massenhafte Abmahnung um damit „Kasse zu machen“.

Abmahnungen wegen Google Fonts waren schon in der Vergangenheit keine Seltenheit. Doch aktuell gibt es eine regelrechte Google Fonts Abmahnwelle inkl. Schadenersatzforderung von meist 100€ oder 170€.

Google Fonts sind die Schriftarten auf Ihrer Website. Standardmäßig verursachen die Schriftarten einen unerlaubten Datenaustausch in die USA. Das Problem lässt sich ohne Nachteile lösen, indem die Google Fonts lokal auf Ihrer Website eingebettet werden.

Wir kümmern uns gerne für Sie um die komplette Umsetzung auf Ihrer Website und sorgen dafür, dass die Abmahner bei Ihnen keine Chance mehr haben.

Auch wenn Sie bereits eine Google Fonts Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei gerne weiter.

Google Fonts Abmahnwelle

Seit einem neuen Urteil des Landgerichts München gibt es bei Abmahnern einen regelrechten Goldrausch. Immer mehr Akteure durchsuchen im großen Still das Internet nach deutschen Websites, bei denen die Google Fonts nicht lokal gehostet werden, versenden auf Grundlage dieses Urteils „Abmahnungen“ an Unternehmen und fordern 100 € Schadenersatz von den Websiteberteibern.

Zudem sollen auch (aus unserer Sicht weniger seriöse) Rechtsanwaltskanzleien dieses Modell für sich entdeckt zu haben, indem sie im Namen der Mandantschaft entsprechende Ansprüche geltend machen möchten und natürlich auch gleich die eigenen Gebühren einfordern (der Anwalt/die Anwältin hat ja auch schließlich richtig viel Arbeit gehabt, den vorgefertigten Brief auszudrucken und zu unterschreiben, das soll natürlich auch entsprechend vergütet werden).

Für Websitebetreiber stellt die Abmahnwelle derzeit eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Auch wenn die geforderte Summe von 100 € erstmal gering wirkt, gibt es einen nicht zu unterschätzenden Rattenschwanz.

Google Fonts Abmahnung Beispiel

Die Google Fonts Abmahnungen werden massenhaft meist in vergleichbarer Form per E-Mail oder Brief  versendet. Besonders die folgende Variante scheint verbreitet zu sein. Wir haben diese schon mehrfach in ähnlicher Form gesehen:

„Betreff: Besuch auf Ihrer Website XYZ

Sehr geehrte Damen und Herren,

am XYZ besuchte ich Ihre Website, XYZ, und musste erschreckend feststellen,
dass diese ohne meine Zustimmung Schriftarten von Google Fonts beziehungsweise deren Server geladen hat.
Wie ich mich erkundigt habe, wird dabei meine IP-Adresse, wodurch ich zumindest teilweise identifizierbar bin und auch mein Verlauf nachvollzogen werden kann, an Google und deren Server in den USA übermittelt.

Dieses dürfte nicht nur nach der DSGVO nicht zugelassen sein, vielmehr sehe ich mich auch in meiner informellen Selbstbestimmung verletzt, da ich nicht mehr weiß, was Google nun mit meinen Daten anfangen kann.

Ähnlich ging es auch einem anderen Nutzer, hier urteilte bereits das Landgericht München 1 –
Aktenzeichen 3 O 17493/20.

Ich habe mir erlaubt, einen entsprechenden Nachweis über die Einbindung der externen Google Fonts Ihrer Website XYZ abzuspeichern.

Damit es nicht weiteren Nutzern so geht wie mir, fordere ich Sie hiermit auf,
unverzüglich bis SPÄTESTENS XYZ sämtliche Google Fonts, die über die Server von Dritten geladen werden, dauerhaft zu entfernen und mir hierüber Rückmeldung zu geben.

Das Landgericht München hat entschieden, dass dem Nutzer ein Schadensersatz in Höhe von 100,00 Euro zusteht ist.
Das sehe ich auch hier für angemessen an. Bitte überweisen Sie diesen ebenfalls bis zum XYZ auf mein Konto DE…., Kontoempfänger XYZ.

Sollte ich jedoch bis dahin keine Widergutmachung erhalten haben, muss ich mich bei meinem Rechtsanwalt über weitere Schritte erkundigen, damit ich weiß, wer wie wo was über Ihre Website mit meinen Daten gemacht hat.

Das Landgericht München hat ebenfalls entschieden, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Haft, fällig wird. Auch wenn ich mich nicht dabei wohl fühle, wo meine Daten nun sind und was Google damit anstellt, möchte ich aber auch nicht, dass Sie eine solche Strafe tragen müssen, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.

Ich finde, jeder hat eine zweite Chance verdient, einen Fehler widergutzumachen, und biete Ihnen dies hiermit an. Vielleicht hilft es Ihnen, über Google finden Sie nützliche Anleitungen zum sicheren Einbinden von Google Fonts und auch diverse Anbieter, die Ihnen sicherlich dabei helfen können.

Nutzen Sie die Chance, ich habe bereits mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert, die mir im Zweifel volle Kostenzusage für eine Klage erteilt hat.

Mit freundlichen Grüßen

XYZ“

Hintergründe zum Google Fonts Urteil

Ein Websitebetreiber, der seine Website Schriften nicht lokal gehostet hatte, musste sich im Januar 2022 vor Gericht verantworten. Das Landgericht München (LG München) hat sich zu der Thematik mit dem Urteil vom 20.01.2022 (Aktenzeichen 3 O 17493/20) klar positioniert.

Der Beklagte verwendete die Google Fonts auf seiner Website. Diese verursachten eine Verbindung zu Google-Servern und somit eine Übertragung von Daten (unter anderem der IP-Adresse).

Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes

Das LG München sah in der somit stattfindenden unerlaubten Weitergabe der IP-Adresse (als personenbezogenes Datum) des Klägers eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts.

Die Weitergabe der IP-Adresse an Google war auf Grund fehlender Einwilligung des Klägers ein – nach der DSGVO – unzulässiger Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht.

Kein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO!

Das Gericht stellte zudem ausdrücklich klar, dass der Einsatz der Google Fonts in der beschriebenen Form nicht auf Grund des berechtigten Interesses gerechtfertigt werden kann.

Somit sind derartige Klauseln (wie man sie leider sehr häufig in Datenschutzerklärungen aus Generatoren findet) wirkungslos.

Folgen für den Beklagten:

Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Das Gericht nahm (obwohl der Beklagte die Google Fonts mittlerweile lokal gehostet hat) eine Wiederholungsgefahr an, sodass der Beklagte verpflichtet ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben:

„Die Beklagte wird verurteilt, es bei Meldung eines für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 €, ersatzweise Ordnungshaft oder Ordnungshaft bis zu sechs Monaten zu unterlassen, bei einem Aufruf einer von der Beklagten betriebenen Internetseite durch den Kläger dessen IP-Adresse durch Bereitstellung einer Schriftart des Anbieters Google (Google Fonts) dem Anbieter dieser Schriftart offenzulegen.“

Schadensersatz
Zudem steht dem Kläger ein Schadensersatz zu. Das Gericht sah einen Schadensersatzanspruch daher gerechtfertigt, dass ein Kontrollverlust des Klägers vorliegt, da seine IP-Adresse an Google übermittelt wurde und allgemein bekannt ist, das durch Google eine entsprechende Datensammlung stattfindet. Zudem wies das Gericht auch darauf hin, dass eine Übertragung in die USA und somit in ein aus datenschutzrechtlicher Sicht „unsicheres Drittland“ erfolgte.

Google Fonts Abmahnung vorbeugen

In einem ersten Schritt sollten Sie dringend prüfen, ob Sie Google Fonts auf Ihrer Website verwenden und wie diese eingebunden sind. Oftmals werden diese automatisch aktiviert, sodass man sich gar nicht bewusst darüber ist, dass man die Google Fonts nutzt.

Wenn Sie feststellen sollten, dass Sie die Google Fonts in der Weise, die Gegenstand des Gerichtsverfahrens war, eingebunden haben, sollten Sie schnellstmöglich eine lokale Einbindung vornehmen.

Wir kümmern uns für Sie sowohl um die Überprüfung Ihrer Website, als auch um die lokale Einbindung Ihrer Google Fonts. Die Abmahner haben bei Ihnen anschließend keine Chance mehr Geld zu verdienen und Sie können sich auf Ihr Geschäft konzentrieren.

Google Fonts Abmahnung erhalten?

Wenn Sie bereits ein Schreiben bekommen haben, heißt es schnell sein. Lassen Sie sich juristisch beraten. Wenn nämlich die Abmahner systematisch das Internet durchsuchen, um sich an den Abmahnungen zu bereichern, könnte ein Verstoß gegen das Gebot von Treu und Glauben vorliegen was, wenn in erster Linie sachfremde und nicht schutzwürdige Interessen verfolgt werden, einer Rechtsdurchsetzung entgegenstehen kann.

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