Über die Autoren
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UPDATE VOM 30.03.2022
Auf Grund eines Updates von Borlabs im Februar 2022 haben wir den nachfolgenden Artikel komplett überarbeitet, sodass dies nun der Stand von 30.03.2022 ist.
Google Maps ist der meist genutzte Anbieter von Online-Kartenmaterial. Viele Betreiber von Websites und Online-Shops nutzen den Dienst, ohne zu wissen, dass Sie hierfür abgemahnt werden können.
Problematisch ist bei Google Maps seit dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 – Az. C‑311/18 „Schrems II“ vor allem die Übermittlung von Daten in die USA, die mit der Nutzung von Google Maps einhergeht.
Grundsätzlich empfehlen wir, den deutschen Dienst mapz.com zu verwenden. Da einige Websitebetreiber jedoch weiterhin Google Maps nutzen wollen (z.B. auf Grund der Routenplaner-Funktion) stellen wir Ihnen nachfolgend eine Methode vor, wie Sie Google Maps innerhalb von WordPress-Seiten weiterhin nutzen können. Wir zeigen Ihnen, die aus unserer Sicht rechtssicherste Methode. Bitte beachten Sie jedoch, dass zu diesem Vorgehen noch keine Rechtsprechung vorliegt.
Hierzu nutzen wur das Consent-Tool Borlabs. Das Vorgehen kann selbstverständlich auch auf andere Consent-Tools (sofern eine derartige Funktion vorhanden ist) übertragen werden.
1. Google Maps in WordPress einbinden
Sie haben zum einen die Möglichkeit Google Maps mit einem iFrame einzubinden (wobei dies nur für den privaten Gebrauch geeignet ist) sowie mittels einer Google Maps API. Auf der Seite für Unternehmenskunden wird nur die Einbindung via API angeboten.
2. Google Maps mit Borlabs blockieren
Im Backend Ihrer WordPress-Seite muss innerhalb des Tools Borlabs unter dem Menüpunkt „Content Blocker“ der Punkt „Google Maps“ aktiviert sein:
Das Ergebnis sieht wie folgt aus:
3. Freiwillige und aktive Einwilligung
Die Nutzer müssen aktiv in die Datenübertragung in die USA einwilligen, d.h. die Zustimmung darf nicht unterstellt und ohne Zutun des Nutzers voreingestellt sein (keine vorausgewählte Häkchen). Freiwillig ist die Einwilligung nur, wenn die betroffene Person freie Wahlmöglichkeiten hat. Sie muss eine Einwilligung auch verweigern können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Die Standard-Einstellungen von Borlabs sind hier nicht ausreichend.
1. Schritt:
Klicken Sie innerhalb dem Menüpunkt „Content Blocker“ auf das Bearbeitungssymbol unter dem Punkt Google Maps:
2. Schritt:
Achten Sie darauf, dass unter der Punkt „Alle entsperren“ innerhalb den zusätzlichen Einstellungen auf „AUS“ steht:
Wir empfehlen die Standard-Einstellung des bockierten Inhaltes (Overlay-Text) wie folgt zu ändern:
Das Ergebnis sollte nun wie folgt auf der Website aussehen:
4. Button „Widerruf/Änderung Datenschutzeinstellungen“
Nun müssen Sie dem Nutzer ermöglichen, dass dieser seine Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen kann.
Das Widget, welches Borlabs zur Verfügung stellt, halten wir für nicht effektiv, da der Nutzer nicht erkennen kann, was sich hinter dem Widget befindet. Daher empfehlen wir diese Funktion zu deaktivieren:
Daher empfehlen wir, den entsprechenden HTML-Code in Ihren Footer einzufügen,
borlabs-cookie type="btn-cookie-preference"
title="Widerruf / Änderung Datenschutzeinstellungen"/
sodass ein entsprechender Button im Footer enthalten ist:
5. Gestaltungsmöglichkeiten der Einwilligung
Nun sind wir es durch die Cookie-Thematik gewöhnt, dass die Einwilligungen über Pop-Ups eingeholt werden, die bei dem Erstbesuch der Website erscheinen. Mit diesem Vorgehen können Sie selbstverständlich auch die Einwilligung in die Datenübertragung in ein unsicheres Drittland bzgl. Google Maps einholen. Dies bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Sie sowieso eine Einwilligung bzgl. anderer Dienste benötigen, sodass Sie alles in einem erledigen können:
Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass, sofern der Nutzer einwilligt, alle Google-Maps Karten direkt „normal“ ohne Overlay-Text erscheinen. Lehnt er dies ab, erscheinen die Karten mit Overlay-Text und der Nutzer kann immer noch einwilligen, will er die Karte ansehen.
In der Praxis eignet sich die Lösung mit Overlay-Text für alle Website-Betreiber die „nur“ Google-Maps Karten einsetzen und so keine weiteren Einwilligungen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Detail-Informationen bei Nutzung des Pop-Ups noch individuell angepasst werden muss.
Zudem muss (egal ob Overlay oder Pop-Up) eine entsprechende Klausel in der Datenschutzerklärung enthalten sein.
6. Alternative zu Google Maps
Seit Oktober 2021 gibt es eine bereits angesprochene sehr gute deutsche Google Maps Alternative, die datenschutzkonform ist und bei der Sie keine Einwilligung brauchen, weil es keinen Datenaustausch in die USA gibt.
Alle Infos finden Sie in unserer Übersicht zu den Google Maps Alternativen.
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