Dennis Morgenstern

Dennis Morgenstern LL.M. MBAWirtschaftsjurist
📅 September 2026  |  🕐 ca. 5 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer eine Marke anmeldet, ohne vorher zu recherchieren, ob ältere Rechte bestehen, riskiert Widerspruch, Löschung und Abmahnung.
  • Die Markenrecherche umfasst das DPMA-Register, das EUIPO-Register und ggf. auch Unternehmenskennzeichen und Firmennamen.
  • Auch phonetisch ähnliche Marken können einem Schutz entgegenstehen.
  • Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche geht weit über die kostenlose DPMA-Registersuche hinaus.

Warum eine Markenrecherche unverzichtbar ist

Die Anmeldung einer Marke ist eine Investition. Wer diesen Schritt ohne vorherige Recherche geht, riskiert, dass die Marke nach der Anmeldung von einem Inhaber älterer Rechte angegriffen wird. Das DPMA prüft bei der Anmeldung zwar absolute Schutzhindernisse (z.B. ob der Begriff rein beschreibend ist), aber es prüft nicht von sich aus, ob ältere ähnliche Marken bestehen. Das ist Sache der Beteiligten.

Wer ohne Recherche anmeldet und Glück hat, bekommt die Marke eingetragen. Wer Pech hat, erhält nach der Eintragung einen Widerspruch des Inhabers einer älteren ähnlichen Marke. Im schlechtesten Fall führt das zur Löschung der gerade eingetragenen Marke und zum Verlust der Anmeldegebühren und Anwaltskosten.

Noch teurer wird es, wenn man die Marke bereits aktiv nutzt und dabei in ältere Rechte eingreift: Dann droht eine Abmahnung mit der Forderung, die Nutzung sofort einzustellen, was im schlimmsten Fall bedeutet, Produkte vom Markt zu nehmen, die Website umzubenennen oder das gesamte Branding zu ändern.

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Das Widerspruchsverfahren und seine Kosten

Nach der Eintragung einer Marke beginnt eine dreimonatige Widerspruchsfrist. In dieser Zeit können Inhaber älterer Marken Widerspruch beim DPMA einlegen, wenn sie der Meinung sind, dass die neu eingetragene Marke mit ihrer Marke verwechslungsfähig ist. Das Widerspruchsverfahren wird vom DPMA durchgeführt und kann zur Löschung der neuen Marke führen.

Für den Inhaber der neuen Marke bedeutet das: Selbst nach erfolgreicher Eintragung ist die Marke nicht automatisch sicher. Hinzu kommen die Kosten des Verfahrens (Anwaltskosten auf beiden Seiten, ggf. Kostenerstattung) und der Zeitaufwand.

Wer vor der Anmeldung recherchiert hat und kein relevantes Kollisionsrisiko identifiziert hat, steht in einem solchen Verfahren deutlich besser da.

Was bei der Recherche geprüft wird

Eine professionelle Markenrecherche umfasst mehrere Dimensionen:

  • Identische Marken: Gibt es bereits eine eingetragene Marke, die mit der geplanten Marke identisch ist?
  • Ähnliche Marken: Gibt es Marken, die so ähnlich sind, dass Verwechslungsgefahr besteht?
  • Klassen: Betrifft die ähnliche Marke dieselben Waren- und Dienstleistungsklassen?
  • Unternehmenskennzeichen: Gibt es bekannte Firmennamen oder Geschäftsbezeichnungen, die als ältere Kennzeichen Priorität genießen?
  • Domains: Gibt es Domains, die auf ältere Kennzeichenrechte hinweisen könnten?

Verwechslungsgefahr: Mehr als nur identische Zeichen

Markenrecht schützt nicht nur vor identischen Zeichen, sondern auch vor verwechslungsfähig ähnlichen. Dabei wird die Ähnlichkeit in drei Dimensionen beurteilt: klanglich (wie klingt das Zeichen?), visuell (wie sieht es aus?) und begrifflich (was bedeutet es?).

Verwechslungsgefahr im Sinne des § 9 MarkenG besteht nicht nur bei identischen Zeichen. Zwei Marken, die schriftlich verschieden aussehen, aber ähnlich klingen, können als verwechslungsfähig eingestuft werden. Auch eine bekannte Marke mit hoher Kennzeichnungskraft genießt einen weiteren Schutzbereich als eine schwächere Marke.

Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr ist eine juristische Abwägung, die von der Art der Marke, der Bekanntheit der älteren Marke und der Nähe der betroffenen Waren und Dienstleistungen abhängt.

Welche Register und Quellen relevant sind

Mindestens sollten das DPMA-Register (nationale deutsche Marken) und das EUIPO-Register (EU-Marken) durchsucht werden. Wer international tätig ist oder tätig werden möchte, muss die relevanten nationalen Register anderer Länder ebenfalls prüfen.

Die kostenlose Suchoberfläche des DPMA eignet sich für eine erste Orientierung, aber nicht für eine vollständige Risikoabschätzung. Professionelle Recherchedatenbanken und die Einschätzung eines Markenrechtsspezialisten sind notwendig, um ein verlässliches Bild zu erhalten.

Fazit

Wer noch nicht weiß, welchen Schutz er anstrebt, findet im Artikel Firmenname als Marke schützen einen guten Einstieg. Eine Markenrecherche kostet Zeit und Geld. Aber sie kostet weniger als ein Widerspruchsverfahren, eine Abmahnung oder ein komplettes Rebranding. Wer eine Marke anmeldet, sollte vorher wissen, ob der Weg frei ist. Das ist Teil des Markenanmeldungsprozesses, nicht ein optionaler Zusatz.

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