Über die Autoren
Stefan Evertz
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter TÜV
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist LL.M.
UPDATE VOM 30.03.2022
Auf Grund eines Updates von Borlabs im Februar 2022 haben wir den nachfolgenden Artikel komplett überarbeitet, sodass dies nun der Stand von 30.03.2022 ist.
YouTube ist die wohl bekannteste Video-Plattform weltweit. Daher handelt es sich bei dem meisten Videos, die auf Websites eingebunden sind auch um YouTube-Videos. YouTube gehört zum „Google-Imperium“.
Da bei der Einbettung von YouTube-Videos Daten in die USA übermittelt werden, wurde die Nutzung durch das EuGH-Urteil vom 16.07.2020 – Az. C‑311/18 „Schrems II“, datenschutzrechtlich sehr komplex.
Grundsätzlich empfehlen wir, wenn möglich die Videos selbst zu hosten. Bei mehreren Videos kann dies jedoch schnell zu Perfomance-Verlusten führen. Diese lassen sich zwar in Teilen durch Caching-Plug-Ins wie WP Rocket auffangen, doch negative Ausirkungen auf den Page-Speed der Website bleiben bestehen.
Da viele Website-Betreiber auf die Einbettung von YouTube-Videos angewiesen sind, haben wir lange zum Thema recherchiert und unterschiedliche Verfahren getestet. Im Folgenden zeigen wir Ihnen, die aus unserer Sicht rechtssicherste Methode. Bitte beachten Sie jedoch, dass zu diesem Vorgehen noch keine Rechtsprechung vorliegt.
Für die Einbettung der YouTube-Videos nutzen wir das Consent-Tool Borlabs. Das Vorgehen kann selbstverständlich auch auf andere Consent-Tools (sofern eine derartige Funktion vorhanden ist) übertragen werden.
1. Einbettung des Videos im erweiterten Datenschutzmodus
Zunächst ist es wichtig, dass Sie das YouTube-Video im sogenannten „erweiterten Datenschutzmodus“ auf der Website einbetten. Das hat unter anderem den datenschutzrechtlichen Vorteil, dass keine Cookies gesetzt werden. Um ein Videos im erweiterten Datenschutzmodus einzubinden, rufen Sie zunächst das Video auf YouTube auf, welches Sie auf Ihrer Website integrieren möchte und klicken Sie auf den Button „Teilen“:
Klicken Sie dann auf den Button „Einbetten“:
Setzen Sie nun im sich öffnenden Fenster bei dem Punkt „Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“ ein Häkchen und klicken Sie anschließend auf „Kopieren“ um den Einbettungscode zu kopieren:
Fügen Sie das Video nun auf Ihrer Website ein:
2. Inhalt mit Borlabs blockieren
Im Backend Ihrer WordPress-Seite muss innerhalb des Tools Borlabs unter dem Menüpunkt „Content Blocker“ der Punkt „YouTube“ aktiviert sein:
Das Ergebnis sieht wie folgt aus:
3. Freiwillige und aktive Einwilligung
Die Nutzer müssen aktiv in die Datenübertragung in die USA einwilligen, d.h. die Zustimmung darf nicht unterstellt und ohne Zutun des Nutzers voreingestellt sein (keine vorausgewählte Häkchen). Freiwillig ist die Einwilligung nur, wenn die betroffene Person freie Wahlmöglichkeiten hat. Sie muss eine Einwilligung auch verweigern können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden. Die Standard-Einstellungen von Borlabs sind hier nicht ausreichend.
1. Schritt:
Klicken Sie innerhalb dem Menüpunkt „Content Blocker“ auf das Bearbeitungssymbol unter dem Punkt YouTube:
Achten Sie darauf, dass die Punkte „Thumbnails lokal speichern“ sowie „URL in youtube-nocookie.com ändern“ aktiviert sind. Die lokale Speicherung des Thumbnails hat rein optische Gründe. Die automatische Änderung der URL hat den Hintergrund, dass stets der erweiterte Datenschutzmodus aktiviert werden, auch wenn Sie das Video normal einbetten. Wir empfehlen dennoch stets eine Einbindung im erweiterten Datenschutzmodus (wie in Ziffer 1 beschrieben) vorzunehmen, damit Sie auch dann auf der „sicheren Seite“ sind, wenn Sie Borlabs von der Website entfernen.
Wir empfehlen die Standard-Einstellung des bockierten Inhaltes (Overlay-Text) wie folgt zu ändern:
Das Ergebnis sollte nun wie folgt auf der Website aussehen:
4. Button „Widerruf/Änderung Datenschutzeinstellungen“
Nun müssen Sie dem Nutzer ermöglichen, dass dieser seine Einwilligung jederzeit ändern oder widerrufen kann.
Das Widget, welches Borlabs zur Verfügung stellt, halten wir für nicht effektiv, da der Nutzer nicht erkennen kann, was sich hinter dem Widget befindet. Daher empfehlen wir diese Funktion zu deaktivieren:
Daher empfehlen wir, folgenden HTML-Code in Ihren Footer einzufügen,
Cookie Einstellungen öffnen
sodass ein entsprechender Button im Footer entalten ist:
5. Gestaltungsmöglichkeiten der Einwilligung
Nun sind wir es durch die Cookie-Thematik gewöhnt, dass die Einwilligungen über Pop-Ups eingeholt werden, die bei dem Erstbesuch der Website erscheinen. Mit diesem Vorgehen können Sie selbstverständlich auch die Einwilligung in die Datenübertragung in ein unsicheres Drittland bzgl. YouTube einholen. Dies bietet sich zum Beispiel dann an, wenn Sie sowieso eine Einwilligung bzgl. anderer Dienste benötigen, sodass Sie alles in einem erledigen können:
Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass, sofern der Nutzer einwilligt, alle YouTube-Videos direkt „normal“ ohne Overlay-Text erscheinen. Lehnt er dies ab, erscheinen die Videos mit Overlay-Text und der Nutzer kann immer noch einwilligen, will er ein bestimmtes Video ansehen.
In der Praxis eignet sich die Lösung mit Overlay-Text für alle Website-Betreiber die „nur“ YouTube-Videos einsetzen und so keine weiteren Einwilligungen benötigen.
Bitte beachten Sie, dass die Detail-Informationen bei Nutzung des Pop-Ups noch individuell angepasst werden muss.
Zudem muss (egal ob Overlay oder Pop-Up) eine entsprechende Klausel in der Datenschutzerklärung enthalten sein.
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