{"id":13962,"date":"2021-02-09T10:11:55","date_gmt":"2021-02-09T09:11:55","guid":{"rendered":"https:\/\/frame-for-business.de\/?p=13962"},"modified":"2023-05-30T17:06:06","modified_gmt":"2023-05-30T15:06:06","slug":"inhaltlich-verantwortlicher","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/frame-for-business.de\/blog\/inhaltlich-verantwortlicher\/","title":{"rendered":"Der \u201eInhaltlich Verantwortliche\u201c im Impressum"},"content":{"rendered":"
[et_pb_section fb_built=“1″ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||||false|false“ custom_margin_phone=“||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“0px||0px||false|false“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||-33px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ text_font=“Montserrat||||||||“ text_font_size=“20px“ text_orientation=“center“ text_font_size_tablet=““ text_font_size_phone=“17px“ text_font_size_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
\u00dcber die Autoren<\/p>\n
[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row column_structure=“1_2,1_2″ disabled_on=“off|off|off“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“315.1px“ custom_margin=“||||false|false“ custom_margin_tablet=“||0px||false|false“ custom_margin_phone=“||0px||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Dennis-Morgenstern-LL.M..jpg“ title_text=“Dennis Morgenstern (LL.M.)“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
Dennis Morgenstern LL.M.<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Rechtsanwalt-Michael-Mrzyglod.jpg“ title_text=“Rechtsanwalt Michael Mrzyglod“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.9.3″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Michael Mrzyglod<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“1664.1px“ custom_margin=“|auto|-58px|auto|false|false“ custom_margin_tablet=““ custom_margin_phone=“||||false|false“ custom_margin_last_edited=“on|phone“ custom_padding=“||0px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||35px||false|false“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Oftmals findet man folgende Angaben in Impressen:<\/p>\n \u201eInhaltlich Verantwortlicher gem\u00e4\u00df \u00a7 6 MDStV:\u201c<\/em><\/p>\n \u201eInhaltlich Verantwortlicher gem\u00e4\u00df \u00a7 55 Abs. 2 RStV:\u201c<\/em><\/p>\n Diese Angaben sind falsch und sollten entsprechend vermieden werden. Denn der Staatsvertrag \u00fcber Mediendienste (MDStV) trat bereits 2007 und der Rundfunkstaatsvertrag (RStV) im Jahr 2020 au\u00dfer Kraft. Im folgenden Blog-Artikel erfahren Sie, wie Sie der Pflicht einen \u201eInhaltlich Verantwortlichen\u201c zu nennen, korrekt nachkommen und wann diese Angabe \u00fcberhaupt notwendig ist.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n <\/span><\/p>\n Wir raten dazu, sich bei der Angabe des Inhaltlichen Verantwortlichen auf den Medienstaatsvertrag (MStV)<\/a> zu beziehen. Dieser hat den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) am 07. November 2020 abgel\u00f6st.<\/p>\n Die Angabe sollte in folgender Form erfolgen: <\/p>\n Inhaltlich Verantwortlicher gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs. 2 MStV:<\/em><\/p>\n Vorname Nachname<\/em><\/p>\n Musterstra\u00dfe 12<\/em><\/p>\n 34567 Musterstadt<\/em><\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n <\/span><\/p>\n Wir raten dazu, sich bei der Angabe des Inhaltlichen Verantwortlichen auf den Medienstaatsvertrag (MStV)<\/a> zu beziehen. Dieser hat den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) am 07. November 2020 abgel\u00f6st.<\/p>\n Die Angabe sollte in folgender Form erfolgen:<\/p>\n Inhaltlich Verantwortlicher gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs. 2 MStV:<\/em><\/p>\n Vorname Nachname<\/em><\/p>\n Musterstra\u00dfe 12<\/em><\/p>\n 34567 Musterstadt<\/em>“ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ header_2_line_height=“1.3em“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ custom_padding=“||0px||false|false“ header_line_height_tablet=““ header_line_height_phone=““ header_line_height_last_edited=“on|phone“ header_2_font_tablet=““ header_2_font_phone=““ header_2_font_last_edited=“on|desktop“ header_2_font_size_tablet=““ header_2_font_size_phone=““ header_2_font_size_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Wir raten dazu, sich bei der Angabe des Inhaltlichen Verantwortlichen auf den Medienstaatsvertrag (MStV)<\/a> zu beziehen. Dieser hat den Rundfunkstaatsvertrag (RStV) am 07. November 2020 abgel\u00f6st.<\/p>\n Die Angabe sollte in folgender Form erfolgen:<\/p>\n Inhaltlich Verantwortlicher gem\u00e4\u00df \u00a7 18 Abs. 2 MStV:<\/em> [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Allgemein kann man sagen, dass Betreiber von Blogs und \u201enormalen\u201c Websites verpflichtet sind, einen inhaltlich Verantwortlichen anzugeben. Bei reinen Online-Shops, die ausschlie\u00dflich Waren verkaufen und keine weiteren Informationen bereitstellen und sehr puristischen Visitenkarten-Websites, k\u00f6nnen Sie auf die Angabe verzichten. Wir empfehlen im Zweifel einen \u201eInhaltich Verantwortlichen\u201c zu nennen.<\/p>\n 18 Abs. 2 Satz MStV <\/a>regelt die (erweiterten) Impressumspflichten f\u00fcr den Onlinejournalismus. Danach m\u00fcssen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zus\u00e4tzlich zu den Angaben der \u00a7\u00a7 5<\/a> und 6 TMG<\/a> einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen, wenn insbesondere vollst\u00e4ndig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden.<\/p>\n Diese Pflicht dient neben dem Schutz \u00f6ffentlicher Ordnungsinteressen und der Transparenz bez\u00fcglich der publizistischen Akteure, der Durchsetzung der Rechtsverfolgung (man soll erkennen, wer verantwortlic<\/em>h f\u00fcr den Inhalt ist).<\/p>\n \u201eJournalistisch-redaktionell\u201c bedeutet, dass das Angebot sowohl journalistisch als auch redaktionell sein muss. Nicht jedes redaktionell gestaltete Angebot stellt Onlinejournalismus dar, jedoch sind alle journalistischen Angebote gleichzeitig redaktionell gestaltet. Es muss sich zudem nicht immer um einen Text handeln, die Angebote k\u00f6nnen sowohl vorwiegend textorientiert (z.B. Blogs) als auch eher audiovisuell gepr\u00e4gt sein.<\/p>\n Angebote, die journalistisch<\/strong> gestaltet sind, weisen eine Kontinuit\u00e4t sowie Dauerhaftigkeit auf und k\u00f6nnen sowohl von \u201eLaien\u201c als auch \u201eProfi-Journalisten\u201c zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wobei sowohl themen\u00fcbergreifende (Tageszeitung) als auch zielgruppenorientierte Angebote (z.B. ein Blog ausschlie\u00dflich zum Thema Internetrecht) umfasst werden. Dabei muss es sich stets um einen faktenorientierten und keinen fiktiven Inhalt handeln.<\/p>\n Die Beitr\u00e4ge sollen eine gewisse Aktualit\u00e4t in Form eines Neuigkeitscharakters haben. Ein Gegenwartsbezug ist dabei nicht zwingend n\u00f6tig.<\/p>\n Des Weiteren unterscheiden sich journalistisch-redaktionelle Angebote von statischen Medien (z.B. E-Books) dadurch, dass eine Aktualisierung regelm\u00e4\u00dfig oder kontinuierlich erfolgt. In einem Blog werden immer wieder neue Artikel ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n Entscheidend ist zudem die publizistische Ausrichtung des Angebots. Das journalistisch-redaktionelle Angebot muss hierbei das Ziel verfolgen am Prozess der \u00f6ffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen, hierdurch grenzen sich journalistisch-redaktionelle Inhalte von rein privaten oder kommerziellen Formen der Kommunikation ab. Die Grenzen k\u00f6nnen allerdings verschwimmen.<\/p>\n Sobald regelm\u00e4\u00dfig oder kontinuierlich eine Inhaltsauswahl und -bearbeitung durch nat\u00fcrliche Personen vorliegen, spricht man von einer redaktionellen Gestaltung<\/strong>. Ausdr\u00fccklich nicht hierunter fallen automatisiert zusammengestellte Inhalte (z.B. Nachrichten) durch Softwareapplikationen (Bots).<\/p>\n Wen trifft somit die Pflicht?<\/strong> Wenn Sie sich hier unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns alle Fragen zu Ihrem Impressum, einfach per E-Mail an: info@frame-for-business.de.<\/a><\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Allgemein kann man sagen, dass Betreiber von Blogs und \u201enormalen\u201c Websites verpflichtet sind, einen inhaltlich Verantwortlichen anzugeben. Bei reinen Online-Shops, die ausschlie\u00dflich Waren verkaufen und keine weiteren Informationen bereitstellen und sehr puristischen Visitenkarten-Websites, k\u00f6nnen Sie auf die Angabe verzichten. Wir empfehlen im Zweifel einen \u201eInhaltich Verantwortlichen\u201c zu nennen.<\/p>\n 18 Abs. 2 Satz MStV <\/a>regelt die (erweiterten) Impressumspflichten f\u00fcr den Onlinejournalismus. Danach m\u00fcssen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zus\u00e4tzlich zu den Angaben der \u00a7\u00a7 5<\/a> und 6 TMG<\/a> einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen, wenn insbesondere vollst\u00e4ndig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden.<\/p>\n Diese Pflicht dient neben dem Schutz \u00f6ffentlicher Ordnungsinteressen und der Transparenz bez\u00fcglich der publizistischen Akteure, der Durchsetzung der Rechtsverfolgung (man soll erkennen, wer verantwortlic<\/em>h f\u00fcr den Inhalt ist).<\/p>\n \u201eJournalistisch-redaktionell\u201c bedeutet, dass das Angebot sowohl journalistisch als auch redaktionell sein muss. Nicht jedes redaktionell gestaltete Angebot stellt Onlinejournalismus dar, jedoch sind alle journalistischen Angebote gleichzeitig redaktionell gestaltet. Es muss sich zudem nicht immer um einen Text handeln, die Angebote k\u00f6nnen sowohl vorwiegend textorientiert (z.B. Blogs) als auch eher audiovisuell gepr\u00e4gt sein.<\/p>\n Angebote, die journalistisch<\/strong> gestaltet sind, weisen eine Kontinuit\u00e4t sowie Dauerhaftigkeit auf und k\u00f6nnen sowohl von \u201eLaien\u201c als auch \u201eProfi-Journalisten\u201c zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wobei sowohl themen\u00fcbergreifende (Tageszeitung) als auch zielgruppenorientierte Angebote (z.B. ein Blog ausschlie\u00dflich zum Thema Internetrecht) umfasst werden. Dabei muss es sich stets um einen faktenorientierten und keinen fiktiven Inhalt handeln.<\/p>\n Die Beitr\u00e4ge sollen eine gewisse Aktualit\u00e4t in Form eines Neuigkeitscharakters haben. Ein Gegenwartsbezug ist dabei nicht zwingend n\u00f6tig.<\/p>\n Des Weiteren unterscheiden sich journalistisch-redaktionelle Angebote von statischen Medien (z.B. E-Books) dadurch, dass eine Aktualisierung regelm\u00e4\u00dfig oder kontinuierlich erfolgt. In einem Blog werden immer wieder neue Artikel ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n Entscheidend ist zudem die publizistische Ausrichtung des Angebots. Das journalistisch-redaktionelle Angebot muss hierbei das Ziel verfolgen am Prozess der \u00f6ffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen, hierdurch grenzen sich journalistisch-redaktionelle Inhalte von rein privaten oder kommerziellen Formen der Kommunikation ab. Die Grenzen k\u00f6nnen allerdings verschwimmen.<\/p>\n Sobald regelm\u00e4\u00dfig oder kontinuierlich eine Inhaltsauswahl und -bearbeitung durch nat\u00fcrliche Personen vorliegen, spricht man von einer redaktionellen Gestaltung<\/strong>. Ausdr\u00fccklich nicht hierunter fallen automatisiert zusammengestellte Inhalte (z.B. Nachrichten) durch Softwareapplikationen (Bots).<\/p>\n Wen trifft somit die Pflicht?<\/strong> Wenn Sie sich hier unsicher sind, helfen wir Ihnen gerne weiter. Schreiben Sie uns alle Fragen zu Ihrem Impressum, einfach per E-Mail an: info@frame-for-business.de.<\/a><\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ header_2_line_height=“1.3em“ header_3_font_size=“18px“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ custom_padding=“||0px||false|false“ header_line_height_tablet=““ header_line_height_phone=““ header_line_height_last_edited=“on|phone“ header_2_font_tablet=““ header_2_font_phone=““ header_2_font_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ header_3_font_size_tablet=““ header_3_font_size_phone=“16px“ header_3_font_size_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Allgemein kann man sagen, dass Betreiber von Blogs und \u201enormalen\u201c Websites verpflichtet sind, einen inhaltlich Verantwortlichen anzugeben. Bei reinen Online-Shops, die ausschlie\u00dflich Waren verkaufen und keine weiteren Informationen bereitstellen und sehr puristischen Visitenkarten-Websites, k\u00f6nnen Sie auf die Angabe verzichten. Wir empfehlen allerdings im Zweifel einen \u201eInhaltich Verantwortlichen\u201c zu nennen.<\/p>\n 18 Abs. 2 Satz MStV <\/a>regelt die (erweiterten) Impressumspflichten f\u00fcr den Onlinejournalismus. Danach m\u00fcssen Anbieter von Telemedien mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten zus\u00e4tzlich zu den Angaben der \u00a7\u00a7 5<\/a> und 6 TMG<\/a> einen Verantwortlichen mit Angabe des Namens und der Anschrift benennen, wenn insbesondere vollst\u00e4ndig oder teilweise Inhalte periodischer Druckerzeugnisse in Text oder Bild wiedergegeben werden.<\/p>\n Diese Pflicht dient neben dem Schutz \u00f6ffentlicher Ordnungsinteressen und der Transparenz bez\u00fcglich der publizistischen Akteure, der Durchsetzung der Rechtsverfolgung (man soll erkennen, wer verantwortlich f\u00fcr den Inhalt ist).<\/p>\n \u201eJournalistisch-redaktionell\u201c bedeutet, dass das Angebot sowohl journalistisch als auch redaktionell sein muss. Nicht jedes redaktionell gestaltete Angebot stellt Onlinejournalismus dar, jedoch sind alle journalistischen Angebote gleichzeitig redaktionell gestaltet. Es muss sich zudem nicht immer um einen Text handeln, die Angebote k\u00f6nnen sowohl vorwiegend textorientiert (z.B. Blogs) als auch eher audiovisuell gepr\u00e4gt sein.<\/p>\n Angebote, die journalistisch<\/strong> gestaltet sind, weisen eine Kontinuit\u00e4t sowie Dauerhaftigkeit auf und k\u00f6nnen sowohl von \u201eLaien\u201c als auch \u201eProfi-Journalisten\u201c zur Verf\u00fcgung gestellt werden, wobei sowohl themen\u00fcbergreifende (Tageszeitung) als auch zielgruppenorientierte Angebote (z.B. ein Blog ausschlie\u00dflich zum Thema Internetrecht) umfasst werden. Dabei muss es sich stets um einen faktenorientierten und keinen fiktiven Inhalt handeln.<\/p>\n Die Beitr\u00e4ge sollen eine gewisse Aktualit\u00e4t in Form eines Neuigkeitscharakters haben. Ein Gegenwartsbezug ist dabei nicht zwingend n\u00f6tig.<\/p>\n Des Weiteren unterscheiden sich journalistisch-redaktionelle Angebote von statischen Medien (z.B. E-Books) dadurch, dass eine Aktualisierung regelm\u00e4\u00dfig oder kontinuierlich erfolgt. In einem Blog werden zum Beispiel immer wieder neue Artikel ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n Entscheidend ist zudem die publizistische Ausrichtung des Angebots. Das journalistisch-redaktionelle Angebot muss hierbei das Ziel verfolgen am Prozess der \u00f6ffentlichen Meinungsbildung teilzunehmen, hierdurch grenzen sich journalistisch-redaktionelle Inhalte von rein privaten oder kommerziellen Formen der Kommunikation ab. Die Grenzen k\u00f6nnen allerdings verschwimmen.<\/p>\n
Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer
Wirtschaftsjurist<\/p>\n
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter T\u00dcV<\/p>\nWie sollte der Inhaltlich Verantwortliche im Impressum angegeben werden?<\/h2>\n
Wie sollte der Inhaltlich Verantwortliche im Impressum angegeben werden?<\/h2>\n
Wie sollte der Inhaltlich Verantwortliche im Impressum angegeben werden?<\/span><\/h2>\n
Vorname Nachname<\/em>
Musterstra\u00dfe 12<\/em>
34567 Musterstadt<\/em><\/p>\nWer muss einen %22Inhaltlich Verantwortlichen%22 angeben?<\/h2>\n
Die kurze (pragmatische) Antwort<\/h3>\n
Die ausf\u00fchrliche (juristische) Antwort<\/h3>\n
All diejenigen, auf die das unter dem vorangegangen Punkt G<\/span>esagte <\/span>zutrifft. Selbstverst\u00e4ndlich kann nicht jeder Websitebetreiber eine Pr\u00fcfung durchf\u00fchren lassen, ob seine Inhalte nun als journalistisch-redaktionell einzustufen sind oder nicht, vor allem, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und somit keine Legaldefinition vorhanden ist. Dies schafft einen gewissen Ermessensspielraum<\/span>.<\/p>\nWer muss einen %22Inhaltlich Verantwortlichen%22 angeben?<\/h2>\n
\nDie kurze (pragmatische) Antwort<\/h3>\n
Die ausf\u00fchrliche (juristische) Antwort<\/h3>\n
All diejenigen, auf die das unter dem vorangegangen Punkt G<\/span>esagte <\/span>zutrifft. Selbstverst\u00e4ndlich kann nicht jeder Websitebetreiber eine Pr\u00fcfung durchf\u00fchren lassen, ob seine Inhalte nun als journalistisch-redaktionell einzustufen sind oder nicht, vor allem, da es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff handelt und somit keine Legaldefinition vorhanden ist. Dies schafft einen gewissen Ermessensspielraum<\/span>.<\/p>\nWer muss einen „Inhaltlich Verantwortlichen“ angeben?<\/h2>\n
Die kurze (pragmatische) Antwort<\/h3>\n
Die ausf\u00fchrliche (juristische) Antwort<\/h3>\n