{"id":14286,"date":"2021-02-17T17:52:04","date_gmt":"2021-02-17T16:52:04","guid":{"rendered":"https:\/\/frame-for-business.de\/?p=14286"},"modified":"2023-07-13T19:15:09","modified_gmt":"2023-07-13T17:15:09","slug":"angaben-zu-os-plattform-und-verbraucherschlichtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/frame-for-business.de\/blog\/angaben-zu-os-plattform-und-verbraucherschlichtung\/","title":{"rendered":"Angaben zu OS-Plattform und Verbraucherschlichtung"},"content":{"rendered":"
[et_pb_section fb_built=“1″ custom_padding_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||||false|false“ custom_margin_tablet=“||||false|false“ custom_margin_phone=“||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“0px||0px||false|false“ custom_padding_phone=“||||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||-33px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ text_font=“Montserrat||||||||“ text_font_size=“20px“ text_orientation=“center“ text_font_size_tablet=““ text_font_size_phone=“17px“ text_font_size_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
\u00dcber die Autoren<\/p>\n
[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row column_structure=“1_2,1_2″ disabled_on=“off|off|off“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“315.1px“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Dennis-Morgenstern-LL.M..jpg“ title_text=“Dennis Morgenstern (LL.M.)“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“0px||||false|false“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
Dennis Morgenstern LL.M.<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Rechtsanwalt-Florian-Decker.jpg“ alt=“Marketing Experte & Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Frame for Business GmbH“ title_text=“Rechtsanwalt Florian Decker“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin_phone=“||33px||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Florian Decker<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“|auto||auto|false|false“ custom_margin_phone=“-90px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“||||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Viele Impressen enthalten Angaben zur OS-Plattform, Angaben zu Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle jedoch fehlen, bei anderen Impressen ist der umgekehrte Fall gegeben. Wir erkl\u00e4ren im nachfolgenden Blog-Artikel genau, wer verpflichtet ist, entsprechende Informationen bereitzuhalten und wie die Angaben erfolgen m\u00fcssen.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Viele Impressen enthalten Angaben zur OS-Plattform, Angaben zu Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle jedoch fehlen, bei anderen Impressen ist der umgekehrte Fall gegeben. Wir erkl\u00e4ren im nachfolgenden Blog-Artikel genau, wer verpflichtet ist, entsprechende Informationen bereitzuhalten und wie die Angaben erfolgen m\u00fcssen.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“185.6px“ custom_margin=“0px||50px||false|false“ custom_margin_tablet=“0px||100px||false|false“ custom_margin_phone=“0px||100px||false|false“ custom_margin_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Viele Impressen enthalten Angaben zur OS-Plattform. Angaben zu Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle jedoch fehlen. Bei anderen Impressen ist der umgekehrte Fall gegeben. Wir erkl\u00e4ren im nachfolgenden Blog-Artikel genau, wer verpflichtet ist entsprechende Informationen bereitzuhalten und wie die Angaben erfolgen m\u00fcssen.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n I. Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)<\/strong><\/a> II. Verbraucherschlichtungsstelle (\u00a7 36 VSGB) III. \u00a7 36 VSGB und \/ oder \/ anstatt Hinweis zur OS-Plattform?<\/a><\/strong><\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n I. Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)<\/strong><\/a> II. Verbraucherschlichtungsstelle (\u00a7 36 VSGB) III. \u00a7 36 VSGB und \/ oder \/ anstatt Hinweis zur OS-Plattform?<\/a><\/strong><\/p>\n “ content_last_edited=“on|phone“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ background_color=“#f7f7f7″ width=“70%“ width_tablet=““ width_phone=“100%“ width_last_edited=“on|phone“ custom_margin=“-60px|0px|45px|0px|false|false“ custom_padding=“10px|4px|10px|10px|false|false“ custom_padding_tablet=““ custom_padding_phone=“||20px||false|false“ custom_padding_last_edited=“on|phone“ header_line_height_tablet=““ header_line_height_phone=“1em“ header_line_height_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“2.9em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ border_width_all=“1px“ border_color_all=“#ffaf06″ locked=“off“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n I. Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)<\/strong><\/a> II. Verbraucherschlichtungsstelle (\u00a7 36 VSGB)<\/a><\/strong><\/a> Zun\u00e4chst widmen wir uns den Angaben die auf Grund der Verordnung \u00fcber Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (OS-VO)<\/a> notwendig sind. <\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Zun\u00e4chst widmen wir uns den Angaben die auf Grund der Verordnung \u00fcber Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (OS-VO)<\/a> notwendig sind.<\/p>\n “ content_last_edited=“on|phone“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ header_2_font=“||||||||“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Zun\u00e4chst widmen wir uns den Angaben die auf Grund der Verordnung \u00fcber Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (OS-VO)<\/a> notwendig sind.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n <\/strong><\/p>\n 1. Fallgruppe<\/strong><\/p>\n Artikel 14 Absatz 1 der OS-VO verpflichtet in der europ\u00e4ischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge mit Verbrauchern eingehen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Unternehmen sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind eine oder mehrere Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, auf der Website einen f\u00fcr Verbraucher leicht zug\u00e4nglichen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.<\/p>\n Somit sind alle Unternehmen betroffen, welche (zumindest auch) im B2C-Sektor agieren und somit mit Verbrauchern Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen. Wichtig hierbei ist, dass nicht nur Online-Shops betroffen<\/strong> sind.<\/p>\n Ein Online-Kaufvertrag kann ebenso wie ein Online-Dienstleistungsvertrag auch auf einem anderen elektronischen Wege (z.B. per E-Mail) zu Stande kommen, sodass es nicht darauf ankommt, ob der Vertragsschluss unmittelbar auf der Website erfolgt.<\/p>\n <\/strong><\/p>\n Fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:<\/strong><\/p>\n Unternehmer A bietet auf seiner Website Waren an. Die angesprochenen Kunden sind Verbraucher. Eine Verpflichtung oder Bereitschaft eine AS-Stelle zu nutzen, besteht nicht. Auf der Website selbst gibt es keine M\u00f6glichkeit einen Kaufvertrag \u00fcber die Waren (z.B. in Form eines Online-Shops) zu schlie\u00dfen. Verbraucher B l\u00e4dt sich das auf der Website vorhandene Bestellformular herunter und \u00fcbersendet dieses dem Unternehmen A per E-Mail, womit der (Online)Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. <\/em><\/p>\n Der Unternehmer ist somit verpflichtet, einen f\u00fcr Verbraucher leicht zug\u00e4nglichen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben, obwohl kein Vertragsschluss \u00fcber die Website selbst erfolgen kann.<\/em><\/p>\n <\/strong><\/p>\n 2. Fallgruppe<\/strong><\/strong><\/p>\n Artikel 14 Absatz 2 der OS-VO verpflichtet in der europ\u00e4ischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge (mit Verbrauchern) eingehen und sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind eine oder mehrere Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, die Verbraucher \u00fcber die Existenz der OS-Plattform und die M\u00f6glichkeit, diese f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit zu nutzen, zu informieren. Des Weiteren ist auf der Website und innerhalb von Angeboten via E-Mail ein Link zu der OS-Plattform aufzunehmen. Die genannten Informationen sind (das Gesetz spricht hier von \u201egegebenenfalls\u201c) auch in die AGB aufzunehmen.<\/p>\n Hier gilt ebenso, dass nicht nur Online-Shops betroffen<\/strong> sind (vgl. Ausf\u00fchrungen unter der ersten Fallgruppe).<\/p>\n<\/p>\n Unterschiede zwischen beiden Fallgruppen<\/strong><\/p>\n Der einzig entscheidende Unterschied zwischen den betroffenen Unternehmen aus Fallgruppe 1 und Fallgruppe 2 ist der, dass die Unternehmen aus Fallgruppe 1 sich weder verpflichtet haben noch verpflichtet sind, eine oder mehrere AS-Stellen f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen.<\/p>\n Zwei weitere (indes nicht entscheidende) Unterschiede sind, dass Art. 14 Absatz 2 (Fallgruppe 2) im Gegensatz zu Art. 14 Absatz 1 (Fallgruppe 1) fordert, eine Verlinkung zur OS-Plattform auch in E-Mail-Angeboten aufzunehmen sowie gegebenenfalls auch in den AGB.<\/p>\n Wir sehen diese Unterschiede deshalb als nicht entscheidend an, da schlicht empfohlen werden kann, hier keinen Unterschied zu machen, die Verlinkung also ganz einfach in beiden Fallgruppen stets auch innerhalb von E-Mail-Angeboten und AGB vorzuhalten.<\/p>\n Unserer Rechtsauffassung nach, ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Pflichten nur dann gelten sollen, wenn sich das Unternehmen einer oder mehreren AS-Stellen angeschlossen hat, da der Verbraucher sich auch an die OS-Plattform wenden kann, wenn ein Unternehmen der Fallgruppe 1 vorliegt. Bitte beachten Sie, dass hierzu noch keine h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und dies unsere Rechtsauffassung widerspiegelt.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n <\/strong><\/p>\n 1. Fallgruppe<\/strong><\/p>\n Artikel 14 Absatz 1 der OS-VO verpflichtet in der europ\u00e4ischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge mit Verbrauchern eingehen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Unternehmen sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind eine oder mehrere Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, auf der Website einen f\u00fcr Verbraucher leicht zug\u00e4nglichen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben.<\/p>\n Somit sind alle Unternehmen betroffen, welche (zumindest auch) im B2C-Sektor agieren und somit mit Verbrauchern Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen. Wichtig hierbei ist, dass nicht nur Online-Shops betroffen<\/strong> sind.<\/p>\n Ein Online-Kaufvertrag kann ebenso wie ein Online-Dienstleistungsvertrag auch auf einem anderen elektronischen Wege (z.B. per E-Mail) zu Stande kommen, sodass es nicht darauf ankommt, ob der Vertragsschluss unmittelbar auf der Website erfolgt.<\/p>\n <\/strong><\/p>\n Fiktives Beispiel zur Verdeutlichung:<\/strong><\/p>\n Unternehmer A bietet auf seiner Website Waren an. Die angesprochenen Kunden sind Verbraucher. Eine Verpflichtung oder Bereitschaft eine AS-Stelle zu nutzen, besteht nicht. Auf der Website selbst gibt es keine M\u00f6glichkeit einen Kaufvertrag \u00fcber die Waren (z.B. in Form eines Online-Shops) zu schlie\u00dfen. Verbraucher B l\u00e4dt sich das auf der Website vorhandene Bestellformular herunter und \u00fcbersendet dieses dem Unternehmen A per E-Mail, womit der (Online)Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. <\/em><\/p>\n Der Unternehmer ist somit verpflichtet, einen f\u00fcr Verbraucher leicht zug\u00e4nglichen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben, obwohl kein Vertragsschluss \u00fcber die Website selbst erfolgen kann.<\/em><\/p>\n <\/strong><\/p>\n 2. Fallgruppe<\/strong><\/strong><\/p>\n Artikel 14 Absatz 2 der OS-VO verpflichtet in der europ\u00e4ischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge (mit Verbrauchern) eingehen und sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind eine oder mehrere Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, die Verbraucher \u00fcber die Existenz der OS-Plattform und die M\u00f6glichkeit, diese f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit zu nutzen, zu informieren. Des Weiteren ist auf der Website und innerhalb von Angeboten via E-Mail ein Link zu der OS-Plattform aufzunehmen. Die genannten Informationen sind (das Gesetz spricht hier von \u201egegebenenfalls\u201c) auch in die AGB aufzunehmen.<\/p>\n Hier gilt ebenso, dass nicht nur Online-Shops betroffen<\/strong> sind (vgl. Ausf\u00fchrungen unter der ersten Fallgruppe).<\/p>\n<\/p>\n Unterschiede zwischen beiden Fallgruppen<\/strong><\/p>\n Der einzig entscheidende Unterschied zwischen den betroffenen Unternehmen aus Fallgruppe 1 und Fallgruppe 2 ist der, dass die Unternehmen aus Fallgruppe 1 sich weder verpflichtet haben noch verpflichtet sind, eine oder mehrere AS-Stellen f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen.<\/p>\n Zwei weitere (indes nicht entscheidende) Unterschiede sind, dass Art. 14 Absatz 2 (Fallgruppe 2) im Gegensatz zu Art. 14 Absatz 1 (Fallgruppe 1) fordert, eine Verlinkung zur OS-Plattform auch in E-Mail-Angeboten aufzunehmen sowie gegebenenfalls auch in den AGB.<\/p>\n Wir sehen diese Unterschiede deshalb als nicht entscheidend an, da schlicht empfohlen werden kann, hier keinen Unterschied zu machen, die Verlinkung also ganz einfach in beiden Fallgruppen stets auch innerhalb von E-Mail-Angeboten und AGB vorzuhalten.<\/p>\n Unserer Rechtsauffassung nach, ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Pflichten nur dann gelten sollen, wenn sich das Unternehmen einer oder mehreren AS-Stellen angeschlossen hat, da der Verbraucher sich auch an die OS-Plattform wenden kann, wenn ein Unternehmen der Fallgruppe 1 vorliegt. Bitte beachten Sie, dass hierzu noch keine h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und dies unsere Rechtsauffassung widerspiegelt.<\/p>\n “ content_last_edited=“on|phone“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ header_3_font_size_tablet=““ header_3_font_size_phone=“15px“ header_3_font_size_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n 1. Fallgruppe<\/strong> Artikel 14 Absatz 1 der OS-VO verpflichtet in der europ\u00e4ischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge mit Verbrauchern eingehen, unabh\u00e4ngig davon, ob die Unternehmen sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind, eine oder mehrere Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, auf der Website einen f\u00fcr Verbraucher leicht zug\u00e4nglichen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. Somit sind alle Unternehmen betroffen, welche (zumindest auch) im B2C-Sektor agieren und somit mit Verbrauchern Vertr\u00e4ge schlie\u00dfen. Wichtig hierbei ist, dass nicht nur Online-Shops betroffen<\/strong> sind. Ein Online-Kaufvertrag kann ebenso wie ein Online-Dienstleistungsvertrag auch auf einem anderen elektronischen Wege (z.B. per E-Mail)\u00a0zu Stande kommen, sodass es nicht darauf ankommt, ob der Vertragsschluss unmittelbar auf der Website erfolgt.<\/p>\n Fiktives Beispiel zur Verdeutlichung: <\/strong><\/p>\n 2.\u00a0Fallgruppe<\/strong> Artikel 14 Absatz 2 der OS-VO verpflichtet in der europ\u00e4ischen Union niedergelassene Unternehmer, die Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge (mit Verbrauchern) eingehen und sich verpflichtet haben oder verpflichtet sind eine oder mehrere Alternative-Streitbeilegungsstellen (AS-Stellen) f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen, die Verbraucher \u00fcber die Existenz der OS-Plattform und die M\u00f6glichkeit, diese f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit zu nutzen, zu informieren. Des Weiteren ist auf der Website und innerhalb von Angeboten via E-Mail ein Link zu der OS-Plattform aufzunehmen. 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Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@mustermann.de<\/a> <\/em><\/p>\n <\/strong><\/p>\n Fallgruppe 2<\/strong><\/p>\n OS-Plattform:<\/em><\/p>\n Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europ\u00e4ischen Kommission k\u00f6nnen Sie unter diesem Link aufrufen: <\/em>https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/em><\/a>. Diese OS-Plattform k\u00f6nnen Sie, vorausgesetzt Sie sind ein Verbraucher, zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns nutzen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: <\/em>info@mustermann.de<\/em><\/a><\/p>\n <\/strong><\/p>\n Sehr wichtig ist hierbei, dass es sich bei dem Link zur OS-Plattform (https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/a>) um einen anklickbaren Hyperlink handeln muss<\/strong>.<\/p>\n Im Idealfall sollte auch die Mail-Adresse verlinkt sein, was wir empfehlen. Ist der Link nicht anklickbar und liegt lediglich eine textliche Wiedergabe des Links zur OS-Plattform vor, ist dies nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50\/17<\/a>). Dies stellt ebenso einen Wettbewerbsversto\u00df dar, wie der Fall, dass \u00fcberhaupt kein Link zur OS-Plattform bereitgestellt wird (vgl. OLG M\u00fcnchen, Urteil vom 22.09.2016 \u2013 Az.: 29 U 2498\/16<\/a>).<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Der Link zur OS-Plattform muss leicht zug\u00e4nglich sein. Hierbei bietet sich auf der Website das Impressum an (da der Link zum Impressum ohnehin an leicht zug\u00e4nglicher Stelle und gut erkennbar platziert sein muss).<\/p>\n Daher empfehlen wir die Angabe unterhalb Ihrer Impressumsangaben sowie innerhalb von Angebots-E-Mails in folgender Form vorzunehmen:<\/p>\n <\/strong><\/p>\n Fallgruppe 1<\/strong><\/p>\n OS-Plattform:<\/em><\/p>\n Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europ\u00e4ischen Kommission k\u00f6nnen Sie unter diesem Link aufrufen: <\/em>https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/em><\/a>. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@mustermann.de<\/a> <\/em><\/p>\n <\/strong><\/p>\n Fallgruppe 2<\/strong><\/p>\n OS-Plattform:<\/em><\/p>\n Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europ\u00e4ischen Kommission k\u00f6nnen Sie unter diesem Link aufrufen: <\/em>https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/em><\/a>. Diese OS-Plattform k\u00f6nnen Sie, vorausgesetzt Sie sind ein Verbraucher, zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns nutzen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: <\/em>info@mustermann.de<\/em><\/a><\/p>\n <\/strong><\/p>\n Sehr wichtig ist hierbei, dass es sich bei dem Link zur OS-Plattform (https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/a>) um einen anklickbaren Hyperlink handeln muss<\/strong>.<\/p>\n Im Idealfall sollte auch die Mail-Adresse verlinkt sein, was wir empfehlen. Ist der Link nicht anklickbar und liegt lediglich eine textliche Wiedergabe des Links zur OS-Plattform vor, ist dies nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50\/17<\/a>). Dies stellt ebenso einen Wettbewerbsversto\u00df dar, wie der Fall, dass \u00fcberhaupt kein Link zur OS-Plattform bereitgestellt wird (vgl. OLG M\u00fcnchen, Urteil vom 22.09.2016 \u2013 Az.: 29 U 2498\/16<\/a>).<\/p>\n “ content_last_edited=“on|tablet“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ header_2_line_height=“1.5em“ custom_margin=“||35px||false|false“ header_2_font_size_tablet=““ header_2_font_size_phone=“17px“ header_2_font_size_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ header_3_font_size_tablet=““ header_3_font_size_phone=“15px“ header_3_font_size_last_edited=“on|phone“ header_3_line_height_tablet=““ header_3_line_height_phone=“1.5em“ header_3_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Der Link zur OS-Plattform muss leicht zug\u00e4nglich sein. Hierbei bietet sich auf der Website das Impressum an (da der Link zum Impressum ohnehin an leicht zug\u00e4nglicher Stelle und gut erkennbar platziert sein muss). Daher empfehlen wir die Angabe unterhalb Ihrer Impressumsangaben sowie innerhalb von Angebots-E-Mails in folgender Form vorzunehmen:<\/p>\n Fallgruppe 1<\/strong> Fallgruppe 2<\/strong> Sehr wichtig ist hierbei, dass es sich bei dem Link zur OS-Plattform (https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/a>) um einen anklickbaren Hyperlink handeln muss<\/strong>. Wir empfehlen, im Idealfall, auch die E-Mail-Adresse zu verlinken. Ist der Link nicht anklickbar und liegt lediglich eine textliche Wiedergabe des Links zur OS-Plattform vor, ist dies nicht ausreichend (OLG Hamm, Beschluss vom 03.08.2017, Az.: 4 U 50\/17<\/a>). Dies stellt ebenso einen Wettbewerbsversto\u00df dar, wie der Fall, dass \u00fcberhaupt kein Link zur OS-Plattform bereitgestellt wird (vgl. OLG M\u00fcnchen, Urteil vom 22.09.2016 \u2013 Az.: 29 U 2498\/16<\/a>).<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Sind Sie ein Unternehmer, der in der EU niedergelassen ist<\/em><\/strong> und Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge (auch) mit Verbrauchern schlie\u00dft<\/strong>, <\/em>sind Sie nach Artikel 14 Absatz 1 der OS-VO verpflichtet einen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. PRAXISTIPP:<\/strong> Richtet sich Ihr Angebot (auch) an Verbraucher, empfehlen wir die Angaben stets innerhalb des Impressums der Website, in Angebots-E-Mails sowie in den AGB zur Verf\u00fcgung zu stellen. Verlinken Sie zudem Ihr Impressum in Ihrer E-Mail-Signatur. Auch wenn Sie lediglich eine \u201eSchaufenster-Website\u201c betreiben, sollten die Angaben erfolgen. Sobald Sie einen Vertrag via E-Mail schlie\u00dfen, was in der heutigen Gesch\u00e4ftswelt an der Tagesordnung ist, unterliegen Sie der Informationspflicht.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Sind Sie ein Unternehmer, der in der EU niedergelassen ist<\/em><\/strong> und Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge (auch) mit Verbrauchern schlie\u00dft<\/strong>, <\/em>sind Sie nach Artikel 14 Absatz 1 der OS-VO verpflichtet einen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. PRAXISTIPP:<\/strong> Richtet sich Ihr Angebot (auch) an Verbraucher, empfehlen wir die Angaben stets innerhalb des Impressums der Website, in Angebots-E-Mails sowie in den AGB zur Verf\u00fcgung zu stellen. Verlinken Sie zudem Ihr Impressum in Ihrer E-Mail-Signatur. Auch wenn Sie lediglich eine \u201eSchaufenster-Website\u201c betreiben, sollten die Angaben erfolgen. Sobald Sie einen Vertrag via E-Mail schlie\u00dfen, was in der heutigen Gesch\u00e4ftswelt an der Tagesordnung ist, unterliegen Sie der Informationspflicht.<\/p>\n “ content_last_edited=“on|phone“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ header_2_line_height=“1.3em“ custom_margin=“||35px||false|false“ header_2_font_size_tablet=““ header_2_font_size_phone=“17px“ header_2_font_size_last_edited=“on|phone“ header_2_letter_spacing_tablet=““ header_2_letter_spacing_phone=“0px“ header_2_letter_spacing_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ header_3_font_size_tablet=““ header_3_font_size_phone=“15px“ header_3_font_size_last_edited=“on|phone“ header_3_line_height_tablet=““ header_3_line_height_phone=“1.5em“ header_3_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Sind Sie ein Unternehmer, der in der EU niedergelassen ist<\/em><\/strong> und Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge (auch) mit Verbrauchern schlie\u00dft<\/strong>, <\/em>sind Sie nach Artikel 14 Absatz 1 der OS-VO verpflichtet einen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen und Ihre E-Mail-Adresse anzugeben. PRAXISTIPP:<\/strong> Richtet sich Ihr Angebot (auch) an Verbraucher, empfehlen wir die Angaben stets innerhalb des Impressums der Website, in Angebots-E-Mails sowie in den AGB zur Verf\u00fcgung zu stellen. Verlinken Sie zudem Ihr Impressum in Ihrer E-Mail-Signatur. Auch wenn Sie lediglich eine \u201eSchaufenster-Website\u201c betreiben, sollten die Angaben erfolgen. Sobald Sie einen Vertrag via E-Mail schlie\u00dfen, was in der heutigen Gesch\u00e4ftswelt an der Tagesordnung ist, unterliegen Sie der Informationspflicht.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ header_2_line_height=“1.5em“ custom_margin=“||35px||false|false“ header_2_font_size_tablet=““ header_2_font_size_phone=“17px“ header_2_font_size_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ header_3_font_size_tablet=““ header_3_font_size_phone=“15px“ header_3_font_size_last_edited=“on|phone“ header_3_line_height_tablet=““ header_3_line_height_phone=“1.5em“ header_3_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Neben der Verordnung \u00fcber Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (OS-VO), ist auch das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)<\/a> und zu beachten.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n <\/strong><\/p>\n Fallgruppe 1<\/strong> Nach \u00a7 36 Abs. 1 Nr. 1 VSGB<\/a> haben Unternehmer, die eine Website unterhalten oder AGB verwenden, den Verbraucher leicht zug\u00e4nglich, klar und verst\u00e4ndlich davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit sie bereit oder verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.<\/p>\n <\/strong><\/p>\n Fallgruppe 2<\/strong>
Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer
Wirtschaftsjurist<\/p>\n
Fachanwalt f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei Rechtsanw\u00e4lte Dr. Schulthei\u00df<\/a><\/p>\n
Manche Impressen enthalten beide Informationen, obwohl diese nicht notwendig sind.<\/p>\n
Manche Impressen enthalten beide Informationen, obwohl diese nicht notwendig sind.<\/p>\n
Manche Impressen enthalten beide Informationen, obwohl diese nicht notwendig sind.<\/p>\nInhalt<\/h2>\n
Wer ist betroffen?<\/a>
Umsetzung<\/a>
Zusammenfassung \/ Empfehlung<\/a><\/p>\n
<\/a><\/strong>Wer ist betroffen?<\/a>
<\/a>Umsetzung<\/a>
<\/a>Zusammenfassung \/ Empfehlung<\/a><\/p>\nInhalt<\/h2>\n
Wer ist betroffen?<\/a>
Umsetzung<\/a>
Zusammenfassung \/ Empfehlung<\/a><\/p>\n
<\/a><\/strong>Wer ist betroffen?<\/a>
<\/a>Umsetzung<\/a>
<\/a>Zusammenfassung \/ Empfehlung<\/a><\/p>\nInhalt<\/h2>\n<\/p>\n
\nWer ist betroffen?<\/a>
\nUmsetzung<\/a>
\nZusammenfassung \/ Empfehlung<\/a><\/p>\n
\nWer ist betroffen?<\/a>
\nUmsetzung<\/a>
\n<\/a>Zusammenfassung \/ Empfehlung<\/a>
\n
\nIII. \u00a7 36 VSGB und \/ oder \/ anstatt Hinweis zur OS-Plattform?<\/a><\/strong>[\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\nI. Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)<\/h2>\n
I. Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)<\/h2>\n
I. Online-Streitbeilegungsplattform (OS-Plattform)<\/h2>\n
Wer ist betroffen?<\/h3>\n
\n
\n
Wer ist betroffen?<\/h3>\n
\n
\n
Wer ist betroffen?<\/h3>\n
-> <\/strong>In der EU niedergelassene Unternehmer
-> <\/strong>Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge mit Verbrauchern<\/p>\n
Unternehmer A bietet auf seiner Website Waren an. Die angesprochenen Kunden sind Verbraucher. Eine Verpflichtung oder Bereitschaft, eine AS-Stelle zu nutzen besteht nicht. Auf der Website selbst gibt es keine M\u00f6glichkeit, einen Kaufvertrag \u00fcber die Waren (z.B. in Form eines Online-Shops) zu schlie\u00dfen. Verbraucher B l\u00e4dt sich das auf der Website vorhandene Bestellformular herunter und \u00fcbersendet dieses dem Unternehmen A per E-Mail, womit der (Online)Kaufvertrag zu Stande gekommen ist. Der Unternehmer ist somit verpflichtet, einen f\u00fcr Verbraucher leicht zug\u00e4nglichen Link zur OS-Plattform zur Verf\u00fcgung zu stellen sowie eine E-Mail-Adresse anzugeben, obwohl kein Vertragsschluss \u00fcber die Website selbst erfolgen kann.<\/em><\/p>\n
-> <\/strong>In der EU niedergelassene Unternehmer
-><\/strong> Online-Kaufvertr\u00e4ge oder Online-Dienstleistungsvertr\u00e4ge mit Verbrauchern
-><\/strong> Verpflichtung eine AS-Stelle f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen<\/p>\n
Der einzig entscheidende Unterschied zwischen den betroffenen Unternehmen aus Fallgruppe 1 und Fallgruppe 2 ist der, dass die Unternehmen aus Fallgruppe 1 sich weder verpflichtet haben noch verpflichtet sind, eine oder mehrere AS-Stellen f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen.
Zwei weitere (indes nicht entscheidende) Unterschiede sind, dass Art. 14 Absatz 2 (Fallgruppe 2) im Gegensatz zu Art. 14 Absatz 1 (Fallgruppe 1) fordert, eine Verlinkung zur OS-Plattform auch in E-Mail-Angeboten aufzunehmen sowie gegebenenfalls auch in den AGB.
Wir sehen diese Unterschiede deshalb als nicht entscheidend an, da schlicht empfohlen werden kann, hier keinen Unterschied zu machen, die Verlinkung also ganz einfach in beiden Fallgruppen stets auch innerhalb von E-Mail-Angeboten und AGB vorzuhalten. Unserer Rechtsauffassung nach, ist es nicht nachvollziehbar, warum diese Pflichten nur dann gelten sollen, wenn sich das Unternehmen einer oder mehreren AS-Stellen angeschlossen hat, da der Verbraucher sich auch an die OS-Plattform wenden kann, wenn ein Unternehmen der Fallgruppe 1 vorliegt. Bitte beachten Sie, dass hierzu noch keine h\u00f6chstrichterliche Rechtsprechung vorliegt und dies unsere Rechtsauffassung widerspiegelt.<\/p>\nWie sollte man die Informationspflichten auf der Website umsetzen?<\/h3>\n
Wie sollte man die Informationspflichten auf der Website umsetzen?<\/h3>\n
Wie sollte man die Informationspflichten auf der Website umsetzen?<\/h3>\n
OS-Plattform:<\/em>
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europ\u00e4ischen Kommission k\u00f6nnen Sie unter diesem Link aufrufen: <\/em>https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/em><\/a>. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@mustermann.de \u00a0\u00a0\u00a0<\/em><\/p>\n
OS-Plattform:<\/em>
Die Plattform zur Online-Streitbeilegung der Europ\u00e4ischen Kommission k\u00f6nnen Sie unter diesem Link aufrufen: <\/em>https:\/\/ec.europa.eu\/consumers\/odr<\/em><\/a>. Diese OS-Plattform k\u00f6nnen Sie, vorausgesetzt Sie sind ein Verbraucher, zur Beilegung einer Streitigkeit mit uns nutzen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: <\/em>info@mustermann.de \u00a0\u00a0\u00a0<\/em><\/p>\nZusammenfassung \/ Empfehlung<\/h3>\n
\nBesteht zudem noch eine Verpflichtung mindestens eine AS-Stelle f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen<\/em><\/strong> sind Sie nach Artikel 14 Absatz 2 der OS-VO zudem verpflichtet, \u00fcber die M\u00f6glichkeit die OS-Plattform f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit zu nutzen, zu informieren. Neben der Website muss der Link zur OS-Plattform und Ihre E-Mail-Adresse auch innerhalb von Angeboten via E-Mail und gegebenenfalls auch in den AGB zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\nZusammenfassung \/ Empfehlung<\/h3>\n
\nBesteht zudem noch eine Verpflichtung mindestens eine AS-Stelle f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen<\/em><\/strong> sind Sie nach Artikel 14 Absatz 2 der OS-VO zudem verpflichtet, \u00fcber die M\u00f6glichkeit die OS-Plattform f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit zu nutzen, zu informieren. Neben der Website muss der Link zur OS-Plattform und Ihre E-Mail-Adresse auch innerhalb von Angeboten via E-Mail und gegebenenfalls auch in den AGB zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\nZusammenfassung \/ Empfehlung<\/h3>\n
\nBesteht zudem noch eine Verpflichtung mindestens eine AS-Stelle f\u00fcr die Beilegung von Streitigkeiten mit Verbrauchern zu nutzen<\/em><\/strong> sind Sie nach Artikel 14 Absatz 2 der OS-VO zudem verpflichtet, \u00fcber die M\u00f6glichkeit die OS-Plattform f\u00fcr die Beilegung der Streitigkeit zu nutzen, zu informieren. Neben der Website muss der Link zur OS-Plattform und Ihre E-Mail-Adresse auch innerhalb von Angeboten via E-Mail und gegebenenfalls auch in den AGB zur Verf\u00fcgung gestellt werden.<\/p>\nII. Verbraucherschlichtungsstelle (\u00a7 36 VSGB)<\/h2>\n
Wer ist betroffen?<\/h3>\n
\n-><\/strong> Unternehmer mit Website oder AGB
\n-><\/strong> Kundenkreis (auch) Verbraucher<\/p>\n
\n-><\/strong> Unternehmer mit Website oder AGB
\n-><\/strong> Kundenkreis (auch) Verbraucher
\n-><\/strong> Zur Teilnahme an einer Verbraucherschlichtungsstelle bereit oder verpflichtet<\/p>\n