{"id":17348,"date":"2021-11-18T10:55:38","date_gmt":"2021-11-18T09:55:38","guid":{"rendered":"https:\/\/frame-for-business.de\/?p=17348"},"modified":"2023-05-30T16:28:45","modified_gmt":"2023-05-30T14:28:45","slug":"ttdsg-cookies-local-storage-und-co-das-aendert-sich-fuer-website-betreiber-ab-dezember-2021","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/frame-for-business.de\/blog\/ttdsg-cookies-local-storage-und-co-das-aendert-sich-fuer-website-betreiber-ab-dezember-2021\/","title":{"rendered":"TTDSG \u2013 Cookies, Local-Storage und Co: Das \u00e4ndert sich f\u00fcr Website-Betreiber ab Dezember 2021"},"content":{"rendered":"
[et_pb_section fb_built=“1″ custom_padding_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||||false|false“ custom_margin_tablet=“||0px||false|false“ custom_margin_phone=“||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“0px||0px||false|false“ custom_padding_phone=“||20px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||-33px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ text_font=“Montserrat||||||||“ text_font_size=“20px“ text_orientation=“center“ text_font_size_tablet=““ text_font_size_phone=“17px“ text_font_size_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
\u00dcber die Autoren<\/p>\n
[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row column_structure=“1_3,1_3,1_3″ disabled_on=“on|off|off“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“315.1px“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“1_3″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Stefan-Evertz-M.Sc_..jpg“ title_text=“Stefan Evertz (M.Sc.)“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“0px||||false|false“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
Stefan Evertz M.Sc.<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=“1_3″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Rechtsanwalt-Florian-Decker.jpg“ alt=“Marketing Experte & Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Frame for Business GmbH“ title_text=“Rechtsanwalt Florian Decker“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ width=“100%“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Florian Decker<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=“1_3″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Rechtsanwalt-Michael-Mrzyglod.jpg“ alt=“Marketing Experte & Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Frame for Business GmbH“ title_text=“Rechtsanwalt Michael Mrzyglod“ _builder_version=“4.9.3″ _module_preset=“default“ custom_padding=“|76px|0px|||“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Michael Mrzyglod<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“4849.5px“ custom_margin=“|auto||auto|false|false“ custom_margin_phone=“-90px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“||0px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Immer mehr Webdesigner nutzen mit Webflow die All-in-One-L\u00f6sung, die CMS, Design und schnelles Hosting aus einer Hand anbietet. Dabei ger\u00e4t der Datenschutz von Webflow-Seiten immer mehr in den Fokus. Hier gibt es einige rechtliche Punkte, die zwingend beachtet werden sollten.<\/p>\n Unserer Auffassung nach sind die meisten Beitr\u00e4ge zum Thema Webflow und Datenschutz v\u00f6llig unzureichend und rechtlich mehr als fragw\u00fcrdig. Aus diesem Grund haben wir einmal unsere Erkenntnisse aus der rechtlichen Absicherung zahlreicher Webflow-Websites, der Zusammenarbeit mit mehreren Webflow-Agenturen, intensiver Recherche und der direkten Abstimmung mit Webflow, f\u00fcr Sie zusammengetragen. <\/p>\n Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen datenschutzrechtlichen Stand zu Webflow sowie effektive L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten vor.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Immer mehr Webdesigner nutzen mit Webflow die All-in-One-L\u00f6sung, die CMS, Design und schnelles Hosting aus einer Hand anbietet. Dabei ger\u00e4t der Datenschutz von Webflow-Seiten immer mehr in den Fokus. Hier gibt es einige rechtliche Punkte, die zwingend beachtet werden sollten.<\/p>\n Unserer Auffassung nach sind die meisten Beitr\u00e4ge zum Thema Webflow und Datenschutz v\u00f6llig unzureichend und rechtlich mehr als fragw\u00fcrdig. Aus diesem Grund haben wir einmal unsere Erkenntnisse aus der rechtlichen Absicherung zahlreicher Webflow-Websites, der Zusammenarbeit mit mehreren Webflow-Agenturen, intensiver Recherche und der direkten Abstimmung mit Webflow, f\u00fcr Sie zusammengetragen. <\/p>\n Nachfolgend stellen wir Ihnen den aktuellen datenschutzrechtlichen Stand zu Webflow sowie effektive L\u00f6sungsm\u00f6glichkeiten vor.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Das neue TTDSG sorgt gerade f\u00fcr einige Verunsicherung unter Website-Betreibern.<\/p>\n Dreieinhalbjahre nach der Einf\u00fchrung der DSGVO betrifft das neue Datenschutzgesetz Websites im besonderen Ma\u00dfe.<\/p>\n Wir haben Ihnen daher nachfolgend die wichtigsten Punkte inklusive konkreter Handlungsanweisungen zusammengestellt.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Was ist das TTDSG?<\/strong><\/a> “ content_phone=“<\/p>\n Was ist das TTDSG?<\/strong><\/a> “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ background_color=“#f7f7f7″ width=“72.8%“ width_tablet=““ width_phone=“100%“ width_last_edited=“on|phone“ custom_margin=“|0px|35px|0px|false|false“ custom_padding=“10px|4px|10px|10px|false|false“ custom_padding_phone=“||20px||false|false“ custom_padding_last_edited=“off|desktop“ header_line_height_tablet=““ header_line_height_phone=“1em“ header_line_height_last_edited=“on|phone“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“2.9em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ border_width_all=“1px“ border_color_all=“#ffaf06″ locked=“off“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Was ist das TTDSG?<\/a> \u00a7 26 TTDSG \u2013 Was \u00e4ndert sich bei den Consent-Tools?<\/a><\/p>\n Geldbu\u00dfen bis 300.000 \u20ac bei Verst\u00f6\u00dfen gegen das TTDSG <\/a><\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“185.6px“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Zur\u00fcckzuf\u00fchren ist diese Regelung auf das EuGH-Urteil vom 01. Oktober 2019<\/a>, in dem best\u00e4tigt wurde, dass f\u00fcr das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Internetnutzers vorliegen muss.<\/p>\n Was nach diesem Urteil passierte, war Chaos: Auf einmal ben\u00f6tigte jede Website einen rechtskonformen Cookie-Banner. Die vorher verbreiteten Cookie-Banner (die man leider vereinzelt heute immer noch sieht), auf denen zu lesen ist, dass man mit Weiternutzung der Website in den Einsatz von Cookies einwilligt, mussten schnellstm\u00f6glich ausgetauscht werden.<\/p>\n Fehlerhafte Cookie-Banner haben gerade in letzter Zeit oft erhebliche Konsequenzen zur Folge und wurden in diversen Blog-Artikeln unsererseits thematisiert:<\/p>\n Dem Urteilstenor des EuGH schloss sich mit dem Urteil vom 28. Mai 2020<\/a> auch der BGH an. Das (f\u00fcr Juristen Kuriose) an der BGH-Entscheidung ist, dass eine ausdr\u00fcckliche Pflicht zur Cookie-Einwilligung nicht in den deutschen Gesetzen verankert ist und der BGH dies mehr oder weniger nachvollziehbarer mit einer \u201erichtlinienkonformen Auslegung\u201c des \u00a7 15 Abs. 3 Satz 1 TMG (der nur von einem Opt-Out und nicht einem Opt-In, also einer Einwilligung spricht) l\u00f6ste.<\/p>\n Einfacher ausgedr\u00fcckt: Die Vorschrift – die eigentlich besagt, dass Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden d\u00fcrfen, solange der Nutzer dem nicht widerspricht wurde kurzerhand so gedreht, wie man sie halt gerade brauchte. Dieser Zustand wird nun mit Einf\u00fchrung des \u00a7 25 TTDSG ge\u00e4ndert, da hier eine (soweit das aus juristischer Sicht m\u00f6glich ist) weitestgehend klare Formulierung verwendet wurde.<\/p>\n Wir erkl\u00e4ren die neue Regelung nun ausf\u00fchrlich:<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Zur\u00fcckzuf\u00fchren ist diese Regelung auf das EuGH-Urteil vom 01. Oktober 2019<\/a>, in dem best\u00e4tigt wurde, dass f\u00fcr das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Internetnutzers vorliegen muss.<\/p>\n Was nach diesem Urteil passierte, war Chaos: Auf einmal ben\u00f6tigte jede Website einen rechtskonformen Cookie-Banner. Die vorher verbreiteten Cookie-Banner (die man leider vereinzelt heute immer noch sieht), auf denen zu lesen ist, dass man mit Weiternutzung der Website in den Einsatz von Cookies einwilligt, mussten schnellstm\u00f6glich ausgetauscht werden.<\/p>\n Fehlerhafte Cookie-Banner haben gerade in letzter Zeit oft erhebliche Konsequenzen zur Folge und wurden in diversen Blog-Artikeln unsererseits thematisiert:<\/p>\n Dem Urteilstenor des EuGH schloss sich mit dem Urteil vom 28. Mai 2020<\/a> auch der BGH an. Das (f\u00fcr Juristen Kuriose) an der BGH-Entscheidung ist, dass eine ausdr\u00fcckliche Pflicht zur Cookie-Einwilligung nicht in den deutschen Gesetzen verankert ist und der BGH dies mehr oder weniger nachvollziehbarer mit einer \u201erichtlinienkonformen Auslegung\u201c des \u00a7 15 Abs. 3 Satz 1 TMG (der nur von einem Opt-Out und nicht einem Opt-In, also einer Einwilligung spricht) l\u00f6ste.<\/p>\n Einfacher ausgedr\u00fcckt: Die Vorschrift – die eigentlich besagt, dass Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden d\u00fcrfen, solange der Nutzer dem nicht widerspricht wurde kurzerhand so gedreht, wie man sie halt gerade brauchte. Dieser Zustand wird nun mit Einf\u00fchrung des \u00a7 25 TTDSG ge\u00e4ndert, da hier eine (soweit das aus juristischer Sicht m\u00f6glich ist) weitestgehend klare Formulierung verwendet wurde.<\/p>\n Wir erkl\u00e4ren die neue Regelung nun ausf\u00fchrlich:<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“185.6px“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Zur\u00fcckzuf\u00fchren ist diese Regelung auf das EuGH-Urteil vom 01. Oktober 2019<\/a>, in dem best\u00e4tigt wurde, dass f\u00fcr das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Internetnutzers vorliegen muss.<\/p>\n Was nach diesem Urteil passierte, war Chaos: Auf einmal ben\u00f6tigte jede Website einen rechtskonformen Cookie-Banner. Die vorher verbreiteten Cookie-Banner (die man leider vereinzelt heute immer noch sieht), auf denen zu lesen ist, dass man mit Weiternutzung der Website in den Einsatz von Cookies einwilligt, mussten schnellstm\u00f6glich ausgetauscht werden.<\/p>\n Fehlerhafte Cookie-Banner haben gerade in letzter Zeit oft erhebliche Konsequenzen zur Folge und wurden in diversen Blog-Artikeln unsererseits thematisiert:<\/p>\n Dem Urteilstenor des EuGH schloss sich mit dem Urteil vom 28. Mai 2020<\/a> auch der BGH an. Das (f\u00fcr Juristen Kuriose) an der BGH-Entscheidung ist, dass eine ausdr\u00fcckliche Pflicht zur Cookie-Einwilligung nicht in den deutschen Gesetzen verankert ist und der BGH dies mehr oder weniger nachvollziehbarer mit einer \u201erichtlinienkonformen Auslegung\u201c des \u00a7 15 Abs. 3 Satz 1 TMG (der nur von einem Opt-Out und nicht einem Opt-In, also einer Einwilligung spricht) l\u00f6ste.<\/p>\n Einfacher ausgedr\u00fcckt: Die Vorschrift – die eigentlich besagt, dass Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden d\u00fcrfen, solange der Nutzer dem nicht widerspricht wurde kurzerhand so gedreht, wie man sie halt gerade brauchte. Dieser Zustand wird nun mit Einf\u00fchrung des \u00a7 25 TTDSG<\/a> ge\u00e4ndert, da hier eine (soweit das aus juristischer Sicht m\u00f6glich ist) weitestgehend klare Formulierung verwendet wurde.<\/p>\n Wir erkl\u00e4ren die neue Regelung nun ausf\u00fchrlich:<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n
Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer
Datenschutzbeauftragter T\u00dcV<\/a><\/p>\n
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei RAe Dr. Schulthei\u00df<\/a><\/p>\n
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter T\u00dcV<\/p>\nInhalt<\/h2>\n
\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/strong><\/a>
\u00a7 25 Abs. 1 TTDSG \u2013 Mehr als nur Cookies <\/a>
\u00a7 25 Abs. 2 TTDSG \u2013 Wann ist keine Einwilligung n\u00f6tig?<\/a>
Rechtskonforme Einwilligung nach \u00a7 25 TTDSG<\/a><\/p>\nInhalt<\/h2>\n
\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/strong><\/a>
\u00a7 25 Abs. 1 TTDSG \u2013 Mehr als nur Cookies <\/a>
\u00a7 25 Abs. 2 TTDSG \u2013 Wann ist keine Einwilligung n\u00f6tig?<\/a>
Rechtskonforme Einwilligung nach \u00a7 25 TTDSG<\/a><\/p>\nInhalt<\/h2>\n
\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/em><\/a>
– \u00a7 25 Abs. 1 TTDSG \u2013 Mehr als nur Cookies <\/a>
– \u00a7 25 Abs. 2 TTDSG \u2013 Wann ist keine Einwilligung n\u00f6tig?<\/a><\/em>
– Rechtskonforme Einwilligung nach \u00a7 25 TTDSG<\/em><\/a><\/p>\nWas ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/h2>\n
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\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/h2>\n
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\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/h2>\n
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\u00a7 25 Abs. 1 TTDSG \u2013 Mehr als nur Cookies<\/h3>\n