{"id":17494,"date":"2021-11-25T22:38:33","date_gmt":"2021-11-25T21:38:33","guid":{"rendered":"https:\/\/frame-for-business.de\/?p=17494"},"modified":"2024-08-30T15:31:58","modified_gmt":"2024-08-30T13:31:58","slug":"wechsel-des-newsletter-tools-erneuter-double-opt-in-notwendig","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/frame-for-business.de\/blog\/wechsel-des-newsletter-tools-erneuter-double-opt-in-notwendig\/","title":{"rendered":"DSGVO Newsletter Einwilligung Erneuern: Brauche ich bei einem Newsletter-Tool Wechsel erneute Einwilligungen?"},"content":{"rendered":"
[et_pb_section fb_built=“1″ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||||false|false“ custom_margin_phone=“||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“0px||0px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||-33px||false|false“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ text_font=“Montserrat||||||||“ text_font_size=“20px“ text_orientation=“center“ text_font_size_tablet=““ text_font_size_phone=“17px“ text_font_size_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
\u00dcber die Autoren<\/p>\n
[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row column_structure=“1_2,1_2″ disabled_on=“off|off|off“ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ min_height=“315.1px“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Dennis-Morgenstern-LL.M..jpg“ title_text=“Dennis Morgenstern (LL.M.)“ _builder_version=“4.24.2″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ alt=“Dennis Morgenstern – Frame for Business GmbH“ sticky_enabled=“0″][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.24.2″ _module_preset=“default“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]<\/p>\n
Dennis Morgenstern LL.M.<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=“1_2″ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Rechtsanwalt-Florian-Decker.jpg“ title_text=“Rechtsanwalt Florian Decker“ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Florian Decker<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ custom_margin=“|auto||auto|false|false“ custom_margin_phone=“-50px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||35px||false|false“ custom_margin_phone=“-20px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Aktuell wechseln viele Websitebetreiber von amerikanischen Newsletter-Tools wie Mailchimp zu europ\u00e4ischen Alternativen. Die Gr\u00fcnde liegen fast immer, in den deutlich gestiegenen datenschutzrechtlichen Herausforderungen.<\/p>\n Seit Mitte letzten Jahres (seit dem Schremms II Urteil des EuhG) ben\u00f6tigen Newsletter-Anbieter eine informierte Einwilligung in den Datenaustausch in die USA. Diese Anforderung l\u00e4sst sich elegant umschiffen. Wechseln Sie einfach zu einem Newsletter-Tool ohne US-Datenaustausch. Wenn Sie hierzu einen Tipp zu empfehlenswerten Tools suchen, k\u00f6nnen Sie uns einfach eine E-Mail an info@frame-for-business.de<\/a> senden. Wir haben viele Newsletter-Tools intensiv getestet.<\/p>\n Die Frage, die uns beim Wechsel des Newsletter-Tools h\u00e4ufig gestellt wird, ist die, ob die Einwilligungen der Subscriber einfach in das neue Newsletter-Tool \u00fcbernommen werden d\u00fcrfen? Viele Websitebetreiber bef\u00fcrchten bei ihren Abonnenten erneut das Opt-In bzw, sogar das Double-Opt-In<\/span> abrufen zu m\u00fcssen.<\/p>\n Eines vorweg, Sie brauchen bei Wechsel zu einem Anbeiter, der die Daten ausschlie\u00dflich in der EU-sp<\/span>eichert, <\/span>keine erneute Einwilligung. Allerdings ist die Sache etwas komplizierter. Deshalb gibt es diesen Artikel, der Ihnen hoffentlich weiterhilft.<\/span><\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.24.2″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||35px||false|false“ custom_margin_phone=“-20px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]<\/p>\n Mittlerweile d\u00fcrfte den meisten Website-Betreibern klar sein, dass sie zum Versenden eines Newsletters im Rahmen des E-Mail-Marketing die Einwilligung des Empf\u00e4ngers ben\u00f6tigen. Die Einwilligung muss in einem sogenannten Double-Opt-In-Verfahren erfolgen.<\/p>\n Double-Opt-In bedeutet, dass derjenige der sich in den Newsletter eintragen m\u00f6chte, nach Absenden des Newsletter-Formulars eine E-Mail mit einem Best\u00e4tigungslink erh\u00e4lt. In dieser E-Mail muss der potenzielle Abonnent seine Anmeldung nochmal ausdr\u00fccklich best\u00e4tigen. Dies geschieht in der Regel durch einen Klick auf einen Link innerhalb der E-Mail (eine ausf\u00fchrliche Gestaltungsanleitung hierzu finden Sie in unserer Anleitung: Newsletter-Anmeldung rechtskonform gestalten<\/a>).<\/p>\n Wichtig:<\/strong> Als Newsletter-Versender sind Sie in der Beweislast daf\u00fcr, dass eine entsprechende Einwilligung erfolgt ist. Die allermeisten (professionellen) Newsletter-Tools haben hierzu eine entsprechende Funktion, sodass die Einwilligung jederzeit im Backend Ihres Tools einsehbar ist. Die Einwilligung wird dabei in der Regel mit den entsprechenden Informationen (E-Mail-Adresse, Datum und Uhrzeit sowie IP-Adresse des Opt- sowie des Double-Opt-Ins) verkn\u00fcpft und dokumentiert, sodass Sie Ihre Beweislast erf\u00fcllen k\u00f6nnen.<\/p>\n Bei Wechsel des Newsletter-Tools k\u00f6nnen Sie auf diese Liste allerdings nicht mehr zugreifen.<\/p>\n Wir zeigen Ihnen, wie Sie hier Ihre Risiken minimieren, ohne Abonnenten zu verlieren.<\/p>\n<\/div>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.24.2″ _module_preset=“default“ header_3_font_size=“15px“ custom_margin=“10px||20px||false|false“ custom_margin_tablet=““ custom_margin_phone=“-20px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“on|phone“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]<\/p>\n Unternehmen wollen zu einem Anbieter wechseln, der seine Daten ebenfalls ausschlie\u00dflich in der EU speichert?<\/p>\n Bei fast allen Newsletter-Tools besteht die M\u00f6glichkeit des Exports der Double-Opt-In Daten im CSV-Format, sodass Sie diese bei Ihrem neuen Newsletter-Tool importieren k\u00f6nnen.<\/p>\n<\/div>\n Sie m\u00fcssen den Double-Opt-In jedoch wie gehabt nachweisen, um die Einwilligung der betroffenen Person zu belegen. Das kann schwierig werden, da eine CSV-Datei jederzeit nach dem Export ver\u00e4ndert werden kann bevor der Import beim neuen Newsletter-Tool vorgenommen wird. So k\u00f6nnte jedenfalls jemand argumentieren, der von Ihnen einen Newsletter empfangen hat und sich auf den Standpunkt stellt, nie eine Einwilligung erteilt zu haben. Und er wird h\u00f6chstwahrscheinlich Recht bekommen, wenn Sie nicht das Gegenteil beweisen k\u00f6nnen\u2026.<\/p>\n Fertigen Sie Screenshots der Double-Opt-In-Liste an, bevor Sie Ihr bisheriges Newsletter-Tool k\u00fcndigen. Nehmen Sie den Export der Double-Opt-In-Liste unter Zeugen vor und dokumentieren Sie den Export sowie den Import als Screencast. Die dargestellten Ma\u00dfnahmen halten wir f\u00fcr sehr wirkungsvoll. Wie bereits zu Beginn des Artikels vorweggeriffen, ben\u00f6tigen Sie hierbei keine erneute Einwilligung, allerdins m\u00fcssen Sie den Newsletter-Empf\u00e4nger \u00fcber den neuen Newsletter-Anbieter nach Artikel 13 DSGVO belehren, da die Daten des Nutzers an den neuen Anbeiter \u00fcbertragen werden. Dies sollte innerhalb des letzten Newsletters, welchen Sie mit dem bisherigen Newsletter-Anbieter \u00fcbersenden, geschehen.<\/p>\n Nachfolgend haben wir beispielhaft eine Formulierung erstellt, wie diese Information aussehen k\u00f6nnte:<\/p>\n<\/div>\n [\/et_pb_text][et_pb_cta title=“Hinweis in eigener Sache“ button_text=“Klicks“ _builder_version=“4.16″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||15px||false|false“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Wir haben uns entschlossen unseren Newsletter-Anbieter zu wechseln <\/em><\/span>[da wir Ihre Daten sehr sch\u00e4tzen und somit ein h\u00f6heres Datenschutzniveau f\u00fcr Sie erreichen k\u00f6nnen] <\/em> [\/et_pb_cta][et_pb_text _builder_version=“4.24.2″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||35px||false|false“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]<\/p>\n Das Datum zwischen der Versendung des letzten Newsletters \u00fcber den bisherigen Newsletter-Anbieter inklusive des Hinweises und der \u00dcbertragung der Daten zum neuen Newsletter-Anbieter sollte mindestens 14 Tage betragen, sodass der Nutzer gen\u00fcgend Zeit hat, um die Newsletter Abmeldung durchzuf\u00fchren. Zudem sollte die Newsletter Abmeldung klar und einfach gestaltet sein, um den datenschutzrechtlichen Vorgaben zu entsprechen.<\/p>\n Wenn Sie komplett auf Nummer sicher gehen wollen, k\u00f6nnen Sie nat\u00fcrlich auch erneut die Einwilligung Ihrer Newsletter-Abonnenten einholen. Die meisten werden wohl die pragmatische Variante vorziehen. Beim Single-Opt-In m\u00fcssen die Nutzer lediglich ihre Daten \u00fcbermitteln, um in die Liste aufgenommen zu werden, w\u00e4hrend beim Double-Opt-In eine zus\u00e4tzliche Validierung der E-Mail-Adresse erforderlich ist. Allerdings k\u00f6nnen Sie mit der erneuten Double-Opt-In Einholung der Einwilligung sozusagen \u201ezwei Fliegen mit einer Klappe schlagen\u201c, denn Sie m\u00fcssen beachten, dass eine Einwilligung auch irgendwann ihre G\u00fcltigkeit verliert, wenn diese nicht \u201egenutzt\u201c wird.<\/p>\n Dies ist dann der Fall, wenn Sie zum Beispiel \u00fcberhaupt keinen Newsletter in einer angemessenen Frist versendet haben. Das Landgericht M\u00fcnchen zum Beispiel, verneinte die Aktualit\u00e4t einer Einwilligung bei einem Zeitraum von etwas mehr als 1 \u00bd Jahren \u2013 LG M\u00fcnchen I, Urteil vom 08.04.2010 \u2013 Az.: 17 HK O 138\/10<\/a>, wobei man keine pauschalen Aussagen treffen kann, was eine \u201eangemessene Frist\u201c ist. Somit w\u00e4re in solchen F\u00e4llen ggf. sowieso eine erneute Einwilligung angebracht.<\/p>\n<\/div>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.24.2″ _module_preset=“default“ custom_margin=“10px||34px||false|false“ custom_margin_tablet=““ custom_margin_phone=“-20px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“on|phone“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]<\/p>\n Sie nutzen derzeit einen Anbieter, der seine Daten ausschlie\u00dflich in der europ\u00e4ischen Union speichert und wollen zu einem Newsletter-Anbieter wechseln, der seine Daten in einem aus datenschutzrechtlicher Sicht \u201eunsicheren Drittland\u201c, z.B. USA speichert?<\/p>\n Dann kommen Sie an einer erneuten Einwilligung nicht vorbei!<\/strong><\/p>\n Denn neben der Einwilligung \u00fcberhaupt einen Newsletter versenden zu d\u00fcrfen, ben\u00f6tigen Sie eine informierte Einwilligung der Newsletter-Empf\u00e4nger, dass dessen Daten in ein \u201eunsicheres Drittland\u201c \u00fcbertragen werden d\u00fcrfen. An diese Art der Einwilligung sind hohe H\u00fcrden anzusetzen, insbesondere im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).<\/p>\n<\/div>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.24.2″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||35px||false|false“ custom_margin_phone=“-20px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ hover_enabled=“0″ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]<\/p>\n
Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer
Wirtschaftsjurist<\/p>\n
Fachanwalt f\u00fcr gewerblichen Rechtsschutz
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei Rechtsanw\u00e4lte Dr. Schulthei\u00df<\/a><\/p>\nKurz zu den Grundlagen: Douple-Opt-In-Verfahren<\/h2>\n
Wechsel des Newletter-Tools (Wechsel zu EU-Anbieter)<\/h2>\n
\u00a0<\/h3>\n
Problem: Beweislast!<\/h3>\n
\u00a0<\/h3>\n
Die pragmatische Variante<\/h3>\n
Ab XX.XX.XXXX versenden wir unseren Newsletter \u00fcber den Anbieter: XY GmbH, Adresse (L<\/span>i<\/span>nk zum Impressum). Die Datenschutzerkl\u00e4rung des Anbieters k\u00f6nnen Sie hier [Link zur DSE]<\/em> abrufen. Selbstverst\u00e4ndlich haben wir einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbi<\/span>e<\/span>ter XY geschlossen. Um Ihnen den Newsletter wie gewohnt zur Verf\u00fcgung zu stellen, m\u00fcssen wir Ihre E-Mail [sowie weitere freiwillig zur Verf\u00fcgung gestellte Daten Ihrerseits] <\/em>zu unserem Account bei Anbieter XY \u00fcbertragen. Rechtsgrundlage hierf\u00fcr ist unser berechtigtes Interesse nach Artikel 6 Abs. 1 lit. f DSGVO Ihnen als Interessent\/Kunde weiterhin mit Informationen in Form unseres Newsletters zu versorgen. Wenn Sie dies nicht w\u00fcnschen, k\u00f6nnen Sie den Newsletter selbstverst\u00e4ndlich mit dem in dieser Mail vorhandenen Link „Newsletter abbestellen“ (der Link ist g\u00fcltig bis XX.XX.XXXX) kostenlos abbestellen.<\/span><\/p>\n\u00a0<\/h3>\n
Erneute Double-Opt-In Einwilligung f\u00fcr E-Mail Newsletter<\/h3>\n
Wechsel des Newsletter-Tools (Wechsel von EU-Anbieter zu US-Anbieter)<\/h2>\n
Welches Risiko besteht?<\/h2>\n