{"id":17785,"date":"2022-08-18T14:07:09","date_gmt":"2022-08-18T12:07:09","guid":{"rendered":"https:\/\/frame-for-business.de\/?p=17785"},"modified":"2023-06-16T15:27:24","modified_gmt":"2023-06-16T13:27:24","slug":"google-fonts-abmahnung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/frame-for-business.de\/blog\/google-fonts-abmahnung\/","title":{"rendered":"Google Fonts Abmahnung und Schadenersatzforderung"},"content":{"rendered":"
[et_pb_section fb_built=“1″ custom_padding_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||||false|false“ custom_margin_tablet=“||0px||false|false“ custom_margin_phone=“||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“0px||0px||false|false“ custom_padding_phone=“||20px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_row _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“||-33px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ text_font=“Montserrat||||||||“ text_font_size=“20px“ text_orientation=“center“ text_font_size_tablet=““ text_font_size_phone=“17px“ text_font_size_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
\u00dcber die Autoren<\/p>\n
[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row column_structure=“1_3,1_3,1_3″ disabled_on=“off|off|off“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“315.1px“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“1_3″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Dennis-Morgenstern-LL.M..jpg“ alt=“Marketing Experte & Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Frame for Business GmbH“ title_text=“Dennis Morgenstern (LL.M.)“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]Dennis Morgenstern LL.M.<\/strong><\/span> Michael Mrzyglod<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=“1_3″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Stefan-Evertz-M.Sc_..jpg“ title_text=“Stefan Evertz (M.Sc.)“ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“0px||||false|false“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Stefan Evertz M.Sc.<\/strong><\/span> [\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][et_pb_row _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“|auto||auto|false|false“ custom_margin_phone=“-90px||||false|false“ custom_margin_last_edited=“off|desktop“ custom_padding=“||1px||false|false“ global_colors_info=“{}“][et_pb_column type=“4_4″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“|||0px|false|false“ custom_padding=“3px|3px|3px|8px|false|false“ hover_enabled=“0″ border_width_all=“1px“ border_color_all=“#2EA3F2″ locked=“off“ global_colors_info=“{}“ sticky_enabled=“0″]<\/p>\n UPDATE VOM 26.04.2023<\/strong><\/span><\/p>\n LG M\u00fcnchen I (Endurteil v. 30.03.2023 \u2013 4 O 13063\/22)<\/a>: Werden hinsichtlich der Einbindung von Google Fonts in eine Webseite massenhaft Unterlassungs- und Schadensersatzanspr\u00fcche geltend gemacht, ist das Begehren rechtsmissbr\u00e4uchlich und damit unbegr\u00fcndet!<\/p>\n Aber Achtung:<\/strong> Das bedeutet nicht, dass Anspr\u00fcche bzgl. des nicht datenschutzkonformen Einsatz der Google Fonts als solche nicht berechtigt sind, sondern nur die massenhafte Abmahnung um damit „Kasse zu machen“.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“100px“ custom_margin=“0px||25px||false|false“ custom_padding=“||0px|||“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Abmahnungen wegen Google Fonts waren schon in der Vergangenheit keine Seltenheit. Doch aktuell gibt es eine regelrechte Google Fonts Abmahnwelle inkl. Schadenersatzforderung von meist 100\u20ac oder 170\u20ac.<\/p>\n Google Fonts sind die Schriftarten auf Ihrer Website. Standardm\u00e4\u00dfig verursachen die Schriftarten einen unerlaubten Datenaustausch in die USA. Das Problem l\u00e4sst sich ohne Nachteile l\u00f6sen, indem die Google Fonts lokal auf Ihrer Website eingebettet werden.<\/p>\n Wir k\u00fcmmern uns gerne f\u00fcr Sie um die komplette Umsetzung auf Ihrer Website und sorgen daf\u00fcr, dass die Abmahner bei Ihnen keine Chance mehr haben.<\/strong><\/p>\n Auch wenn Sie bereits eine Google Fonts Abmahnung erhalten haben, helfen wir Ihnen gemeinsam mit unserer Partnerkanzlei gerne weiter.<\/strong><\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“185.6px“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Seit einem neuen Urteil des Landgerichts M\u00fcnchen gibt es bei Abmahnern einen regelrechten Goldrausch. Immer mehr Akteure durchsuchen im gro\u00dfen Still das Internet nach deutschen Websites, bei denen die Google Fonts nicht lokal gehostet werden, versenden auf Grundlage dieses Urteils \u201eAbmahnungen\u201c an Unternehmen und fordern 100 \u20ac Schadenersatz von den Websiteberteibern.<\/p>\n Zudem sollen auch (aus unserer Sicht weniger seri\u00f6se) Rechtsanwaltskanzleien dieses Modell f\u00fcr sich entdeckt zu haben, indem sie im Namen der Mandantschaft entsprechende Anspr\u00fcche geltend machen m\u00f6chten und nat\u00fcrlich auch gleich die eigenen Geb\u00fchren einfordern (der Anwalt\/die Anw\u00e4ltin hat ja auch schlie\u00dflich richtig viel Arbeit gehabt, den vorgefertigten Brief auszudrucken und zu unterschreiben, das soll nat\u00fcrlich auch entsprechend verg\u00fctet werden).<\/p>\n F\u00fcr Websitebetreiber stellt die Abmahnwelle derzeit eine nicht unerhebliche Gefahr dar. Auch wenn die geforderte Summe von 100 \u20ac erstmal gering wirkt, gibt es einen nicht zu untersch\u00e4tzenden Rattenschwanz.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ custom_margin=“0px||20px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Die Google Fonts Abmahnungen werden massenhaft meist in vergleichbarer Form per E-Mail oder Brief\u00a0 versendet. Besonders die folgende Variante scheint verbreitet zu sein. Wir haben diese schon mehrfach in \u00e4hnlicher Form gesehen:<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“185.6px“ custom_margin=“0px|10px|35px|10px|false|false“ custom_padding=“10px|10px|10px|10px|false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ border_width_all=“1px“ border_color_all=“#FFAF06″ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n „Betreff: Besuch auf Ihrer Website XYZ<\/em><\/p>\n Sehr geehrte Damen und Herren,<\/em><\/p>\n am XYZ besuchte ich Ihre Website, XYZ, und musste erschreckend feststellen,<\/em> Dieses d\u00fcrfte nicht nur nach der DSGVO nicht zugelassen sein, vielmehr sehe ich mich auch in meiner informellen Selbstbestimmung verletzt, da ich nicht mehr wei\u00df, was Google nun mit meinen Daten anfangen kann.<\/em><\/p>\n \u00c4hnlich ging es auch einem anderen Nutzer, hier urteilte bereits das Landgericht M\u00fcnchen 1 \u2013<\/em> Ich habe mir erlaubt, einen entsprechenden Nachweis \u00fcber die Einbindung der externen Google Fonts Ihrer Website XYZ abzuspeichern.<\/em><\/p>\n Damit es nicht weiteren Nutzern so geht wie mir, fordere ich Sie hiermit auf,<\/em> Das Landgericht M\u00fcnchen hat entschieden, dass dem Nutzer ein Schadensersatz in H\u00f6he von 100,00 Euro zusteht ist.<\/em> Sollte ich jedoch bis dahin keine Widergutmachung erhalten haben, muss ich mich bei meinem Rechtsanwalt \u00fcber weitere Schritte erkundigen, damit ich wei\u00df, wer wie wo was \u00fcber Ihre Website mit meinen Daten gemacht hat.<\/em><\/p>\n Das Landgericht M\u00fcnchen hat ebenfalls entschieden, dass bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld von 250.000 Euro, ersatzweise Haft, f\u00e4llig wird. Auch wenn ich mich nicht dabei wohl f\u00fchle, wo meine Daten nun sind und was Google damit anstellt, m\u00f6chte ich aber auch nicht, dass Sie eine solche Strafe tragen m\u00fcssen, weil Ihnen ein Fehler unterlaufen ist.<\/em><\/p>\n Ich finde, jeder hat eine zweite Chance verdient, einen Fehler widergutzumachen, und biete Ihnen dies hiermit an. Vielleicht hilft es Ihnen, \u00fcber Google finden Sie n\u00fctzliche Anleitungen zum sicheren Einbinden von Google Fonts und auch diverse Anbieter, die Ihnen sicherlich dabei helfen k\u00f6nnen.<\/em><\/p>\n Nutzen Sie die Chance, ich habe bereits mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert, die mir im Zweifel volle Kostenzusage f\u00fcr eine Klage erteilt hat.<\/em><\/p>\n Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/em><\/p>\n XYZ“<\/em><\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Das Gesetz \u00fcber den Datenschutz und den Schutz der Privatsph\u00e4re in der Telekommunikation und bei Telemedien (Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz \u2013 TTDSG), welches im Bundesgesetzblatt am 28. Juni 2021<\/a> ver\u00f6ffentlicht wurde, tritt am 01. Dezember 2021 in Kraft.<\/strong><\/p>\n Der Sinn und Zweck des TTDSG liegt darin, die innerhalb des TMG (Telemediengesetz) und des TKG (Telekommunikationsgesetz) vorhandenen datenschutzrechtlichen Regelungen in einem Gesetz zu b\u00fcndeln, welches mit den Regelungen auf EU-Ebene \u00fcbereinstimmt.<\/p>\n F\u00fcr Sie als Website-Betreiber ist vor allem Teil 3, Kapitel 2 des TTDSG mit der \u00dcberschrift \u201eEndeinrichtungen\u201c von Bedeutung.<\/strong> Die hier enthaltenen \u00a7\u00a7 25 und 26 TTDSG wollen wir uns nun anschauen.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“185.6px“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Ein Websitebetreiber, der seine Website Schriften nicht lokal gehostet hatte, musste sich im Januar 2022 vor Gericht verantworten. Das Landgericht M\u00fcnchen (LG M\u00fcnchen) hat sich zu der Thematik mit dem Urteil vom 20.01.2022<\/a> (Aktenzeichen 3 O 17493\/20) klar positioniert.<\/p>\n Der Beklagte verwendete die Google Fonts auf seiner Website. Diese verursachten eine Verbindung zu Google-Servern und somit eine \u00dcbertragung von Daten (unter anderem der IP-Adresse).<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Zur\u00fcckzuf\u00fchren ist diese Regelung auf das EuGH-Urteil vom 01. Oktober 2019<\/a>, in dem best\u00e4tigt wurde, dass f\u00fcr das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Internetnutzers vorliegen muss.<\/p>\n Was nach diesem Urteil passierte, war Chaos: Auf einmal ben\u00f6tigte jede Website einen rechtskonformen Cookie-Banner. Die vorher verbreiteten Cookie-Banner (die man leider vereinzelt heute immer noch sieht), auf denen zu lesen ist, dass man mit Weiternutzung der Website in den Einsatz von Cookies einwilligt, mussten schnellstm\u00f6glich ausgetauscht werden.<\/p>\n Fehlerhafte Cookie-Banner haben gerade in letzter Zeit oft erhebliche Konsequenzen zur Folge und wurden in diversen Blog-Artikeln unsererseits thematisiert:<\/p>\n Dem Urteilstenor des EuGH schloss sich mit dem Urteil vom 28. Mai 2020<\/a> auch der BGH an. Das (f\u00fcr Juristen Kuriose) an der BGH-Entscheidung ist, dass eine ausdr\u00fcckliche Pflicht zur Cookie-Einwilligung nicht in den deutschen Gesetzen verankert ist und der BGH dies mehr oder weniger nachvollziehbarer mit einer \u201erichtlinienkonformen Auslegung\u201c des \u00a7 15 Abs. 3 Satz 1 TMG (der nur von einem Opt-Out und nicht einem Opt-In, also einer Einwilligung spricht) l\u00f6ste.<\/p>\n Einfacher ausgedr\u00fcckt: Die Vorschrift – die eigentlich besagt, dass Cookies ohne Einwilligung gesetzt werden d\u00fcrfen, solange der Nutzer dem nicht widerspricht wurde kurzerhand so gedreht, wie man sie halt gerade brauchte. Dieser Zustand wird nun mit Einf\u00fchrung des \u00a7 25 TTDSG ge\u00e4ndert, da hier eine (soweit das aus juristischer Sicht m\u00f6glich ist) weitestgehend klare Formulierung verwendet wurde.<\/p>\n Wir erkl\u00e4ren die neue Regelung nun ausf\u00fchrlich:<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n Zur\u00fcckzuf\u00fchren ist diese Regelung auf das EuGH-Urteil vom 01. Oktober 2019<\/a>, in dem best\u00e4tigt wurde, dass f\u00fcr das Setzen von Cookies eine aktive Einwilligung des Internetnutzers vorliegen muss.<\/p>\n Was nach diesem Urteil passierte, war Chaos: Auf einmal ben\u00f6tigte jede Website einen rechtskonformen Cookie-Banner. Die vorher verbreiteten Cookie-Banner (die man leider vereinzelt heute immer noch sieht), auf denen zu lesen ist, dass man mit Weiternutzung der Website in den Einsatz von Cookies einwilligt, mussten schnellstm\u00f6glich ausgetauscht werden.<\/p>\n Fehlerhafte Cookie-Banner haben gerade in letzter Zeit oft erhebliche Konsequenzen zur Folge und wurden in diversen Blog-Artikeln unsererseits thematisiert:<\/p>\n \u00a7 25 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen <\/em><\/p>\n (1) <\/em>Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Infor<\/em>mationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zul\u00e4ssig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2016\/679 zu erfolgen. <\/em><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n Liest man Absatz 1 des \u00a7 25 TTDSG, ist schnell klar, dass nun eine Einwilligung notwendig ist.<\/p>\n \u201eAber f\u00fcr was ben\u00f6tigt man nun eigentlich eine Einwilligung?\u201c<\/em><\/p>\n \u201eNat\u00fcrlich f\u00fcr das Setzen von nicht erforderlichen Cookies!\u201c<\/em><\/p>\n So endet die Antwort vieler (u.a. leider auch von Juristen), die nicht \u00fcber den Tellerand hinausschauen.<\/strong> Denn spricht das Gesetz hier explizit von Cookies? Nein! Es spricht von \u201eSpeicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind\u2026\u201c <\/em><\/p>\n Das bedeutet, dass es hier keineswegs ausschlie\u00dflich um Cookies geht, vielmehr geht es hier um alle Technologien, die Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers (z.B. auf dem PC oder Smartphone eines Website-Besuchers) speichert (z.B. Cookies) oder auf Informationen zugreift, die bereits in der Endeinrichtung des Endbenutzers gespeichert sind (z.B. der verwendete Browser oder die IP-Adresse).<\/p>\n Neben Cookies kommen somit auch Technologien wie zum Beispiel das Device Fingerprinting<\/strong> in Betracht. Bei diesem Verfahren werden Informationen \u00fcber den Website-Aufrufer gesammelt, um eine Identifizierung des Nutzers zu erm\u00f6glichen (unter Identifizierung versteht man in diesem Fall nicht die Person, die das Ger\u00e4t bedient, sondern vielmehr das Ger\u00e4t an sich).<\/p>\n Auch das Speichern von Informationen im sogenannten Local- und Session-Storage<\/strong> fallen hierunter. Diese beiden Funktionen stellen eine Alternative zu den Cookies dar. Der Session-Storage ist vergleichbar mit einem Session-Cookie, da die maximale \u201eLebenszeit\u201c mit Schlie\u00dfen des Browsers erreicht wird. Der Local-Storage kann eine unbegrenzte \u201eLebenszeit\u201c haben und nur durch L\u00f6schen des Browser-Cache oder durch JavaScript \u201egereinigt\u201c werden.<\/p>\n Folgen des TTDSG f\u00fcr Website-Betreiber<\/strong> Wenn man alle relevanten Funktionen erfasst hat, kommt \u00a7 25 Absatz 2 Nummer 2 TTDSG ins Spiel\u2026.<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n \u00a7 25 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen <\/em><\/p>\n (1) <\/em>Die Speicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Infor<\/em>mationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind, sind nur zul\u00e4ssig, wenn der Endnutzer auf der Grundlage von klaren und umfassenden Informationen eingewilligt hat. Die Information des Endnutzers und die Einwilligung haben gem\u00e4\u00df der Verordnung (EU) 2016\/679 zu erfolgen. <\/em><\/p>\n<\/td>\n<\/tr>\n<\/tbody>\n<\/table>\n Liest man Absatz 1 des \u00a7 25 TTDSG, ist schnell klar, dass nun eine Einwilligung notwendig ist.<\/p>\n \u201eAber f\u00fcr was ben\u00f6tigt man nun eigentlich eine Einwilligung?\u201c<\/em><\/p>\n \u201eNat\u00fcrlich f\u00fcr das Setzen von nicht erforderlichen Cookies!\u201c<\/em><\/p>\n So endet die Antwort vieler (u.a. leider auch von Juristen), die nicht \u00fcber den Tellerand hinausschauen.<\/strong> Denn spricht das Gesetz hier explizit von Cookies? Nein! Es spricht von \u201eSpeicherung von Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers oder der Zugriff auf Informationen, die bereits in der Endeinrichtung gespeichert sind\u2026\u201c <\/em><\/p>\n Das bedeutet, dass es hier keineswegs ausschlie\u00dflich um Cookies geht, vielmehr geht es hier um alle Technologien, die Informationen in der Endeinrichtung des Endnutzers (z.B. auf dem PC oder Smartphone eines Website-Besuchers) speichert (z.B. Cookies) oder auf Informationen zugreift, die bereits in der Endeinrichtung des Endbenutzers gespeichert sind (z.B. der verwendete Browser oder die IP-Adresse).<\/p>\n Neben Cookies kommen somit auch Technologien wie zum Beispiel das Device Fingerprinting<\/strong> in Betracht. Bei diesem Verfahren werden Informationen \u00fcber den Website-Aufrufer gesammelt, um eine Identifizierung des Nutzers zu erm\u00f6glichen (unter Identifizierung versteht man in diesem Fall nicht die Person, die das Ger\u00e4t bedient, sondern vielmehr das Ger\u00e4t an sich).<\/p>\n Auch das Speichern von Informationen im sogenannten Local- und Session-Storage<\/strong> fallen hierunter. Diese beiden Funktionen stellen eine Alternative zu den Cookies dar. Der Session-Storage ist vergleichbar mit einem Session-Cookie, da die maximale \u201eLebenszeit\u201c mit Schlie\u00dfen des Browsers erreicht wird. Der Local-Storage kann eine unbegrenzte \u201eLebenszeit\u201c haben und nur durch L\u00f6schen des Browser-Cache oder durch JavaScript \u201egereinigt\u201c werden.<\/p>\n Folgen des TTDSG f\u00fcr Website-Betreiber<\/strong> Wenn man alle relevanten Funktionen erfasst hat, kommt \u00a7 25 Absatz 2 Nummer 2 TTDSG ins Spiel\u2026.<\/p>\n “ content_last_edited=“off|desktop“ _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ min_height=“141.6px“ custom_margin=“0px||35px||false|false“ header_2_line_height_tablet=““ header_2_line_height_phone=“1.5em“ header_2_line_height_last_edited=“on|phone“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n Das Gericht stellte zudem ausdr\u00fccklich klar, dass der Einsatz der Google Fonts in der beschriebenen Form nicht auf Grund des berechtigten Interesses gerechtfertigt werden kann.<\/p>\n Somit sind derartige Klauseln (wie man sie leider sehr h\u00e4ufig in Datenschutzerkl\u00e4rungen aus Generatoren findet) wirkungslos.<\/p>\n [\/et_pb_text][et_pb_text content_tablet=“<\/p>\n Wenn die von Ihnen genutzten Funktion nicht als \u201eunbedingt erforderlich\u201c einzustufen sind, ist eine informierte Einwilligung<\/strong> einzuholen. Hier ist es unabdingbar, dass der Nutzer, nachdem er ausf\u00fchrlich \u00fcber alle Konsequenzen aufgekl\u00e4rt wurde, aktiv einwilligt<\/strong> (ein Opt-Out oder eine stillschweigende Zustimmung etwa durch Weiternutzung der Website scheidet in jedem Fall aus).<\/p>\n Des Weiteren muss die Einwilligung freiwillig<\/strong> erteilt werden und dem Nutzer d\u00fcrfen keine Nachteile entstehen<\/strong>, sollte er seine Einwilligung nicht erteilen.<\/p>\n Zu guter Letzt ist der Nutzer dar\u00fcber aufzukl\u00e4ren, dass er seine Einwilligung stets mit Wirkung f\u00fcr die Zukunft widerrufen kann<\/strong> und wie er diesbez\u00fcglich vorgehen muss. Konkrete Gestaltungsm\u00f6glichkeiten k\u00f6nnen Sie unserer Anleitung<\/a> entnehmen. Letztlich ist es jedoch immer entscheidend den Einzelfall zu bewerten und abzubilden, insbesondere wenn zus\u00e4tzlich noch ein Datenaustausch in ein \u201eunsicheres Drittland\u201c wie zum Beispiel USA stattfindet (dies setzt die Anforderungen an eine wirksame Einwilligung nochmal auf ein anderes Level).<\/p>\n “ content_phone=“<\/p>\n
\nGesch\u00e4ftsf\u00fchrer
\nWirtschaftsjurist[\/et_pb_text][\/et_pb_column][et_pb_column type=“1_3″ _builder_version=“4.6.6″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“][et_pb_image src=“https:\/\/frame-for-business.de\/wp-content\/uploads\/2020\/05\/Rechtsanwalt-Michael-Mrzyglod.jpg“ alt=“Marketing Experte & Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer der Frame for Business GmbH“ title_text=“Rechtsanwalt Michael Mrzyglod“ _builder_version=“4.9.3″ _module_preset=“default“ custom_padding=“|76px|0px|||“ global_colors_info=“{}“][\/et_pb_image][et_pb_text _builder_version=“4.14.7″ _module_preset=“default“ global_colors_info=“{}“]<\/p>\n
Rechtsanwalt
Datenschutzbeauftragter T\u00dcV<\/p>\n
Gesch\u00e4ftsf\u00fchrer
Datenschutzbeauftragter T\u00dcV<\/a><\/p>\nWas ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Google Fonts Abmahnwelle<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Google Fonts Abmahnung Beispiel<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
dass diese ohne meine Zustimmung Schriftarten von Google Fonts beziehungsweise deren Server geladen hat.<\/em>
Wie ich mich erkundigt habe, wird dabei meine IP-Adresse, wodurch ich zumindest teilweise identifizierbar bin und auch mein Verlauf nachvollzogen werden kann, an Google und deren Server in den USA \u00fcbermittelt.<\/em><\/p>\n
Aktenzeichen 3 O 17493\/20.<\/em><\/p>\n
unverz\u00fcglich bis SP\u00c4TESTENS XYZ s\u00e4mtliche Google Fonts, die \u00fcber die Server von Dritten geladen werden, dauerhaft zu entfernen und mir hier\u00fcber R\u00fcckmeldung zu geben.<\/em><\/p>\n
Das sehe ich auch hier f\u00fcr angemessen an. Bitte \u00fcberweisen Sie diesen ebenfalls bis zum XYZ auf mein Konto DE\u2026., Kontoempf\u00e4nger XYZ.<\/em><\/p>\nWas ist das TTDSG?<\/h2>\n
Was ist das TTDSG?<\/h2>\n
Hintergr\u00fcnde zum Google Fonts Urteil<\/h2>\n
\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/h2>\n
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\u00a7 25 TTDSG \u2013 Schutz der Privatsph\u00e4re bei Endeinrichtungen<\/h2>\n
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F\u00fcr Sie als Website-Betreiber bedeutet das TTDSG, das Sie sich Ihre Website und die Funktionen genau ansehen m\u00fcssen und sich nicht nur auf Cookies beschr\u00e4nken<\/strong> d\u00fcrfen (was sehr viele Website-Betreiber, Webdesigner und leider auch Juristen tun). Gerade dem Local-Storage kommt eine besondere Bedeutung zu<\/strong>. Oftmals wei\u00df man als Websitebetreiber gar nicht, dass hier bestimmte Programme oder Plugins Ihrer Website Daten erfassen.<\/p>\n\u00a7 25 Abs. 1 TTDSG \u2013 Mehr als nur Cookies<\/h3>\n
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F\u00fcr Sie als Website-Betreiber bedeutet das TTDSG, das Sie sich Ihre Website und die Funktionen genau ansehen m\u00fcssen und sich nicht nur auf Cookies beschr\u00e4nken<\/strong> d\u00fcrfen (was sehr viele Website-Betreiber, Webdesigner und leider auch Juristen tun). Gerade dem Local-Storage kommt eine besondere Bedeutung zu<\/strong>. Oftmals wei\u00df man als Websitebetreiber gar nicht, dass hier bestimmte Programme oder Plugins Ihrer Website Daten erfassen.<\/p>\nKein berechtigtes Interesse nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO!<\/h3>\n
Rechtskonforme Einwilligung nach \u00a7 25 TTDSG<\/h3>\n
Rechtskonforme Einwilligung nach \u00a7 25 TTDSG<\/h3>\n