Über die Autoren

Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter TÜV

Dennis Morgenstern LL.M.
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist

UPDATE VOM 28.10.2021

Facebook hat sich umbenannt.

Aus der Facebook, Inc. wurde die Meta Platforms, Inc.

Aus dem irischen Tochterunternehmen Facebook Ireland Limited wurde die Meta Platforms Ireland Limited.

Entsprechende Nennungen innerhalb einer Facebook-Datenschutzerklärung sollten daher angepasst werden.

Für Ihre Facebook Fanpage benötigen Sie eine eigene Facebook Datenschutzerklärung und ein Facebook Impressum. Hierbei machen viele Unternehmen und Selbständige erhebliche Fehler. Diese können schnell zu teuren Abmahnungen führen. In unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung zeigen wir Ihnen, wie es richtig geht.

Hintergrund zum Impressum und Datenschutzerklärung bei Facebook

Dass für jede Facebook  Fanpage ein Impressum notwendig ist, ist bereits seit dem Urteil des LG Aschaffenburg aus dem Jahr 2011 klar. Nach den Urteilen des BVerwG im Jahr 2019 sowie des EuGH im Jahr 2018 wurde auch die Frage der (gemeinsamen) datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit des Betreibers des sozialen Netzwerks Facebook (also Facebook selbst) und des Betreibers der Facebook Fanpage (Sie bzw. Ihr Unternehmen) geklärt.

Für Sie als Betreiber der Fanpage bedeutet das Urteil, dass Sie mitverantwortlich für den Datenschutz auf Ihrer Facebook Seite sind und bei Verstößen auch mit haften können. Generell ist Ihr Einfluss auf den „Facebook-Datenschutz“ sehr gering.

Ein Fehlverhalten Ihrerseits kann sich insbesondere auf die Ausgestaltung Ihrer Facebook Datenschutz-erklärung sowie des Impressums beziehen. Zudem liegt die korrekte Bereitstellung der Rechtstexte in Ihrem Verantwortungsbereich.

Wir empfehlen das folgende Vorgehen für die Bereitstellung bzw. Verlinkung Ihrer Facebook Datenschutzerklärung und des Impressums auf Ihrer Fanpage.

Anleitung: Facebook Impressum und Facebook Datenschutzerklärung richtig verlinken

Facebook ist eine der wenigen Social-Media-Plattformen, die sowohl einen Bereich zur Bereitstellung des Impressums als auch der Datenschutzerklärung anbietet.

Schritt 1:

Diese Bereiche finden Sie, wenn Sie unter „Seite verwalten“ auf „Seiteninfos bearbeiten“ klicken:

Schritt 2:

Scrollen Sie nach unten zu dem Punkt „Mehr“.
Hier finden Sie ein Feld für die „Datenrichtlinie“ sowie für das „Impressum“:

Schritt 3: Datenschutzerklärung bei Facebook verlinken

Bei der Datenrichtline können Sie lediglich eine URL eingeben.

ACHTUNG: Vielfach wird hier einfach auf die Datenschutzerklärung der Website verlinkt, was grob falsch ist. Sie müssen eine auf die Facebook Fanpage und auf die damit verbundenen Gegebenheiten (z.B. Facebook Insights, Facebook Analytics) individuell abgestimmte Facebook Datenschutzerklärung bereitstellen. Die Datenschutzerklärung Ihrer Website hilft Ihnen hier nicht weiter.

Wir empfehlen daher eine eigene Landingpage zu erstellen, auf der die Datenschutzerklärung für die Facebook-Fanpage bereitgestellt wird. Hierauf können Sie dann von Ihrer Facebook-Fanpage aus verlinken.

Diese Landingpage sollte nicht in der Menüstruktur Ihrer Website verlinkt sein. Im Idealfall gestalten Sie Ihre Landingpage außerdem so, dass diese nicht in den Suchergebnissen von Google und Co. erscheint. Viele Websitebetreiber nutzen hierfür Plug-Ins wie z.B. Yoast SEO (bei WordPress-Websites). Geben Sie anschließend den Link zur erstellten Unterseite, auf der sich die Datenschutzerklärung für Ihre Facebook Fanpage befindet in das Feld „Datenrichtlinie“ ein.

Schritt 4: Impressum bei Facebook verlinken

Beim Feld „Impressum“ besteht die Möglichkeit dieses als Text einzufügen.

Wir empfehlen hier eine Verlinkung vorzunehmen. Der Grund dafür ist eher pragmatischer Natur. Verlinken Sie hier das Impressum Ihrer Website, so können Sie das Impressum an einer zentralen Stelle verwalten. Ändert sich z.B. Ihre Anschrift, brauchen Sie diese Information nur auf Ihrer Website anzupassen und laufen nicht Gefahr die Anpassung innerhalb des Impressums auf Ihrer Facebook Fanpage zu vergessen. Gab man in dem Feld eine URL ein wurde automatisch ein Link names „Impressum“ generiert. Diese Funktion hat Facebook leider wieder entfernt. Daher muss man vor dem Link „Impressum:“ einfügen, sodass deutlich wird, dass der Link zum Impressum führt.

PRAXISTIPP: Einziger Punkt, bei dem das Impressum der Website nicht identisch mit dem der Facebook Fanpage sein kann, ist der Punkt des „Inhaltlich Verantwortlichen nach § 18 MStV“. Diese Angabe ist bei einer Facebook Fanpage immer notwendig, bei einer Website nicht zwingend (vgl. hierzu unseren Blog-Artikel). Daher sollten Sie die Angabe des „Inhaltlich Verantwortlichen nach § 18 MStV“ stets im Impressum der Website angeben, wenn Sie sich für eine Verlinkung hierauf entscheiden.

Schritt 5:

Nachdem Sie die Links gesetzt haben, erscheinen diese anklickbar in ihrem Facebook Profil:

 

Wir machen Sie abmahnsicher

Jetzt Angebot für Ihre Website anfordern.
Unverbindlich und kostenfrei.

Datenschutzrechtlicher Hinweis* (Pflichtfeld)

Am 20.11. gibt's unser Live-Webinar zum Thema Markenanmeldung
Jetzt gratis anmelden
close-image