Über die Autoren

Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter TÜV

Marketing Experte & Geschäftsführer der Frame for Business GmbH

Florian Decker
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei RAe Dr. Schultheiß

Die komprimierte Abbildung verschiedener Social-Media-Inhalte auf einer Website (zum Beispiel in Form einer sogenannten „Social Wall“) gewinnt immer mehr an Beliebtheit. Ein Tool, das hierfür sehr oft genutzt wird, ist das des finnischen Unternehmens Flockler.

Auf Grund der stetig steigenden Popularität des Tools haben wir das Tool selbst getestet und ein Vorgehen entwickelt, durch das eine datenschutzkonforme Nutzung möglich ist.

Welche Inhalte lassen sich abbilden?

Wie bereits in der Einführung erläutert, bietet Flockler die Möglichkeit Content „gebündelt“ auf einer Website abzubilden. Hierbei gibt es verschiedene Content-Optionen, die wir im Folgenden darstellen:

Verknüpfung eines eigenen Social-Media-Accounts

Dies ist zum Beispiel bei Facebook möglich. Hierbei kann man seinen Facebook-Account verknüpfen und dort vorhandene Posts auswählen, welche als Flockler-Content genutzt werden sollen. Wir haben dies mit unserer Facebook-Fanpage entsprechend ausprobiert.

Insoweit ist man gezwungen Flockler bestimmte Rechte einzuräumen, wie zum Beispiel den Zugriff auf die eigenen Seiten- und App-Insights oder das Lesen der Inhalte von Nutzern auf der eigenen Fanpage. Flockler weist selbst darauf hin, dass der Dienst eventuell nicht optimal funktioniert, wenn man dieser Art Zugriffen widerspricht. Dem ist auch so; wählt man zum Beispiel den Punkt „Zugriff auf deine Seiten- und App-Insights“ nicht aus, kann man keine Verbindung herstellen.

Des Weiteren kann man Accounts von Instagram, Twitter und YouTube verknüpfen. Hierbei gibt es jedoch auch Einschränkungen, z.B. muss man ein Instagram-Business-Profil besitzen, welches mit Facebook verknüpft sein muss, um Instagram hinzuzufügen.

Inhalte nicht verknüpfter Social-Media-Accounts

Bei den Social-Media Plattformen, wie LinkedIn und TikTok ist keine Verknüpfung möglich, durch Eingabe einer URL kann man jedoch die dort vorhandenen eigenen als auch fremde Inhalte als Content einfügen.

Einbindung externer Social-Media-Inhalte

Zudem ist es möglich externe Inhalte zu teilen. Das heißt, man benötigt nicht zwingend einen Account auf der jeweiligen Plattform. Bzgl. der Veröffentlichung fremder Inhalte ist darauf hinzuweisen, dass dies nur erfolgen sollte, wenn eine ausdrückliche (am besten schriftliche) Einwilligung des jeweiligen Urhebers vorliegt. Ansonsten sollte man sich auf eigene Inhalte beschränken.

Daher empfehlen wir jedenfalls keine „Automated Feeds“ zum Beispiel über einen Hashtag zu erstellen, in denen fremde Inhalte verwendet werden.

Hier können Sie eine Auflistung abrufen, in der alle möglichen Inhalte, die mit Flockler abgebildet werden können, aufgelistet sind.

Eigene Inhalte außerhalb von Social-Media-Profile

Des Weiteren besteht die Möglichkeit eigene Inhalte unabhängig von Social-Media-Plattformen zu veröffentlichen. Dies eignet sich zum Beispiel zur Darstellung verschiedener Blog-Beiträge gebündelt auf der Startseite einer Website.

Wie lassen sich die Inhalte abbilden?

Den erstellten Content kann man nun in verschiedenen Layouts auf der Website einbauen:

Bei einer WordPress Seite bietet sich die Einbindung via Flockler-Plug-In an. Ansonsten funktioniert die Einbindung über den entsprechenden Code:

Wir haben die Einbindung sowohl via PlugIn als auch durch Einbetten des Codes auf einer Testseite durchgeführt. Hierbei war zu erkennen, dass bei Einbindung des Contents (in unserem Fall in Form einer Social Wall) lediglich eine Verbindung zu flockler.com vorhanden ist, was sich zunächst auch nicht ändert, wenn man Inhalte von Facebook und LinkedIn hinzufügt. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht ein sehr wichtiger Aspekt, da somit grundsätzlich keine direkte Verbindung zu den Social-Media-Plattformen besteht.

Nur wenn man ein Post, der ein Video enthält, einbindet, findet unmittelbar ein Datenaustausch zu der jeweiligen Plattform (z.B. YouTube oder Facebook) statt, sofern der Nutzer das Video abspielt.

Datenschutzrechtliche Betrachtung

Es besteht also bei der Einbindung von Flockler lediglich eine Verbindung zu Flockler selbst und nicht zu den einzelnen Social-Media-Plattformen. Eine Ausnahme hiervon besteht lediglich bei der Einbindung eines Video-Posts, wobei auch hier ein Datenaustausch mit der jeweiligen Plattform (z.B. YouTube) erst dann stattfindet, sobald das Video abgespielt wird.

Um das Tool datenschutzrechtlich in seiner Gesamtheit nachvollziehen zu können, hatten wir die Gelegenheit Rücksprache mit Toni Hopponen dem CEO von Flockler halten zu können. Toni Hopponen teilte uns mit, dass es sich bei den Servern von Flockler um AWS-Server handelt und die Daten ausschließlich in Deutschland gespeichert werden.

Dass alle Daten ausschließlich in Deutschland bleiben und kein Datentransfer außerhalb von Deutschland stattfindet (so wie es der CEO Toni Hopponen beschreibt), kann man unserer Auffassung nach nicht zu 100% garantieren, da ein CDN (Cloudfront) genutzt wird. Sinn eines CDN Content Delivery Network, ist, dass der Dienst nicht auf einem Server gehostet, sondern über ein Netzwerk von räumlich verteilten, ggf. miteinander verbundenen Servern ausgeliefert wird. Verwendet wird stets der Server, der sich am nächsten zum jeweiligen Nutzer befindet. Möglich ist, dass dies auf die Server in Deutschland beschränkt wurde, allerdings ist es wahrscheinlich, dass sobald der Server in Deutschland (aus welchen Gründen auch immer) ausfällt, ein anderer Server genutzt wird, da dies die Funktionsweise und auch der Sinn eines CDN ist.

Dennoch: Flockler macht diese Zusage ausdrücklich und ist wohl am besten in der Lage dazu das zu beurteilen. In jedem Fall sollte ein Data Processing Agreement mit dem Unternehmen abgeschlossen werden, will man das Tool einsetzen (vgl. https://flockler.com/dpa).

UPDATE VOM 18.03.2022

Auf Grund der Entscheidung der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 01.12.2021 (hier geht es zu unserem Artikel) und der Thematisierung des Cloud Acts ist dies nun kritischer zu sein. Solange die Daten bei einem US-amerikanischen (Mutter)Unternehmen gehostet werden, was bei der Amazon Web Services, Inc. der Fall ist, kann eine Nutzung von Flockler (obwohl die Daten ausschließlich in Deutschland gehostet werden) nur mit entsprechender informierter Einwilligung erfolgen. Bedeutet der Dienst muss solange geblockt werden, bis eine entsprechende Einwilligung erfolgt ist.

Datenschutzrechtliche Empfehlungen

Transparente Beschreibung
Beschreiben Sie den Einsatz von Flockler sowie eine ggf. stattfindende Weiterleitung zu der jeweiligen Social-Media-Plattform transparent innerhalb Ihrer Datenschutzerklärung. Wir haben für diese Situation eine entsprechende Klausel entwickelt.

Hinweis in unmittelbarere Nähe des Contents
Nehmen Sie einen Hinweis im Idealfall oberhalb des Contents vor, in welchem Sie darauf hinweisen, dass man mit Klick auf einen Post ggf. auf die jeweilige Plattform weitergeleitet wird. Verlinken Sie zudem per Anker-Link die entsprechenden Klauseln innerhalb der Datenschutzerklärung. Wir haben einen entsprechenden Hinweis nachfolgend beispielhaft dargestellt (roter Rahmen):

Video-Posts
Auf Grund des stattfindenden Datenaustausches zu den jeweiligen Plattformen, empfehlen wir grundsätzlich auf Video-Posts zu verzichten. Sollten Sie derartige Post dennoch einbinden wollen, ist auch eine entsprechende Aufklärung in der Datenschutzerklärung notwendig. Des Weiteren muss der Hinweis anders und ausführlicher gestaltet werden:

Wir halten dieses Vorgehen aus rechtlicher, betriebswirtschaftlicher als auch technischer Sicht am sinnvollsten, wenngleich wir darauf verweisen, dass dies nur unsere Rechtsauffassung wiedergibt, da noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung zu diesem Thema existiert.

Flockler Analytics
Flockler bietet zudem eine Analytics-Funktion an. Von dieser sollte man aus datenschutzrechtlicher Sicht jedoch absehen.

Entsprechende Gestaltung der Social-Media-Datenschutzerklärung
Das man für ein Social-Media-Profil eine Datenschutzerklärung benötigt, ist mittlerweile weitestgehend bekannt. Denken Sie daher daran, die entsprechende Datenschutzerklärung für den jeweiligen Auftritt auf einer Social-Media-Plattform entsprechend um den Punkt „Flockler“ zu erweitern. Wir haben eine entsprechende Klausel für alle gängigen Social-Media-Plattformen entworfen.

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