Über die Autoren

Dennis Morgenstern LL.M.
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist

Katja Sändig
Fachanwältin für Steuerrecht
Kanzlei Sändig

Das Impressum wird oft unterschätzt, dabei sind wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlender oder fehlerhafter Angaben an der Tagesordnung.

Worum geht es?

Laut Gesetz (§ 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG) muss der Seitenbetreiber in Fällen, in denen eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27 a des Umsatzsteuergesetzes oder eine Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung vorliegt, diese innerhalb des Impressums angeben. Im Prinzip eine eindeutige Regelung, die in der Praxis jedoch häufig zu Verwirrungen, falschen Angaben und somit leider auch zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führt. Wir zeigen Ihnen was Sie beachten müssen und welche Fehler am häufigsten zu finden sind.

Beispielhaft kann man hier ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm anführen. Das OLG Hamm entschied am 02.04.2009 (Az. 4 U 213/08), dass eine Abmahnung, die u.a. auf Grund einer fehlenden Angabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im Impressum ausgesprochen wurde, berechtigt war. Ebenso wurde auch von der Vorinstanz (Landgericht Münster) der Gegenstandswert von 15.000 € als üblich und angemessen bewertet. Wir zeigen Ihnen was Sie beachten müssen, um derartige Abmahnungen zu vermeiden und welche Fehler am häufigsten zu finden sind.

Was ist eine Wirtschafts-Identifikationsnummer?

Widmen wir uns zuerst der Wirtschafts-Identifikationsnummer nach § 139c der Abgabenordnung. Unternehmer werden nicht selten ihre Unterlagen durchforsten und verzweifelt nach dieser Nummer suchen. Der Gesetzgeber verlangt diese Angabe, also muss die Nummer doch irgendwann erteilt worden sein. Falsch gedacht, die Suche kann eingestellt werden. Diese Nummer wird erstens nur auf Anforderung, also nicht automatisch von der Finanzbehörde vergeben und zweitens findet eine Vergabe zurzeit überhaupt nicht statt, sodass dieser Punkt zumindest momentan außer Acht gelassen werden kann. Auf der Website des Bundeszentralamt für Steuern ist hierzu folgendes zu lesen (Stand 17.02.2022):

Hinweis
Die Wirtschaftsidentifikationsnummer wird derzeit noch nicht erteilt. Momentan beanspruchen die Arbeiten zu deren Einführung auf Grund der Komplexität und Vielzahl der zu beteiligenden Gremien auch noch einen längeren Zeitraum. Rechtzeitig vor der Einführung werden geeignete Informationen zur Verfügung gestellt werden.

Steuernummer = Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verwechseln viele Website-Betreiber mit der Steuernummer und geben diese an, was gleich mehrere negative Effekte mit sich bringt. Zum einen wird die Anforderung des § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG nicht erfüllt, was eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung zur Folge haben kann, zum anderen kann diese Nummer auch von Dritten missbraucht werden, weswegen keine Veröffentlichung stattfinden sollte.

Wie unterscheide ich meine Steuernummer von der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer?

Die Steuernummer besteht ausschließlich aus Zahlen, welche durch Schrägstriche getrennt werden. Die Zahlen sind nach einem Muster aufgebaut und haben verschiedene Bedeutungen. Die ersten zwei bzw. drei Ziffern vor dem ersten Schrägstrich (123 / 456 / 78910) stehen für das zuständige Finanzamt. Der nachfolgende Ziffernblock (123 / 456 / 78910) besteht aus drei Ziffern (bzw. vier in Nordrhein-Westfalen) und gibt Aufschluss über den zuständigen Bereich innerhalb der Finanzbehörde. Die letzte Ziffernreihe besteht aus fünf Ziffern (bzw. vier in Nordrhein-Westfalen) und beinhaltet zunächst eine persönliche Unterscheidungsnummer des Steuerpflichtigen (123 / 456 / 7890) sowie eine Prüfziffer (123 / 456 / 78910)

Eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besteht aus dem Länderkürzel „DE“, sowie darauffolgende 9 Ziffern, z.B. DE123456789.

Wie erfolgt die Angabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer innerhalb des Impressums?

Wir empfehlen folgende Formulierung:
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE123456789

Ich habe keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Was muss ich tun?

Falls Sie diese Nummer in Ihren Unterlagen nicht finden können, ist darauf hinzuweisen, dass diese nur auf entsprechenden Antrag des Unternehmers kostenfrei vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) erteilt wird. Hier gilt: Liegt keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, muss selbstverständlich auch keine Angabe erfolgen. Viele Unternehmer begehen jedoch genau hier, getreu dem Motto „Besser etwas, als nichts“ den Fehler, die Steuernummer anzugeben, was wie bereits erwähnt, eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung oder einen Missbrauch der Steuernummer durch Dritte zur Folge haben kann.

Soll ich eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer beantragen?

Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird dann benötigt, wenn Sie innerhalb der EU am Waren- und Dienstleistungsverkehr zwischen den Mitgliedsstaaten teilnehmen. Ein solches Szenario ist für jedes Unternehmen egal welcher Größe denkbar. Zum Beispiel: Sie kaufen bei einem Amazon-Händler aus Irland eine Webcam. Hierbei kommt das sogenannte Reverse-Charge-Verfahren zum Einsatz, sodass die Rechnung die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Leistenden als auch die des Leistungsempfängers enthalten muss (ebenfalls bei Geschäften im EU-Ausland). Aus diesem Grund ist es sinnvoll eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer zu beantragen. Des Weiteren verlangt der Gesetzgeber nach § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG die Angabe der erteilten Steuernummer oder die vom Bundeszentralamt für Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer auf der Rechnung. Wie bereits erwähnt, kann die Steuernummer durch Dritte missbraucht werden, weswegen auch hier die Angabe (und somit die Beantragung) einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sinnvoll ist.

Benötigen Sie Unterstützung?

Bei steuerrechtlichen Fragestellungen hilft Ihnen unsere Kooperationspartnerin Katja Sändig gerne weiter. Frau Sändig ist Fachanwältin für Steuerrecht sowie Steuerberaterin und Inhaberin der Kanzlei Sändig in St. Ingbert.

Bei Fragen rund ums Internetrecht bspw. zu Ihrem Impressum helfen wir von Frame for Business Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns einfach per E-Mail an info@frame-for-business.de.

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