Über die Autoren

Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Online-Marketing Experte
Datenschutzbeauftragter TÜV

Marketing Experte & Geschäftsführer der Frame for Business GmbH

Florian Decker
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei RAe Dr. Schultheiß

Sie spielen mit dem Gedanken Ihre Marke eintragen zu lassen? In den meisten Fällen ist das Schützen der Marke ein sinnvoller und wichtiger Schritt.

Aber eines vorweg: Ihre Marke bringt Ihnen nichts, wenn bei der Anmeldung geschlampt wird. Viel zu oft werden hier unbemerkt Fehler gemacht, die dem Markeninhaber Jahre später auf die Füße fallen.

Dabei ist eine strategisch klug eingetragene Marke eines der stärksten Mittel, um die Konkurrenz auf Abstand zu halten und sich selbst vor teuren Rechtsstreitigkeiten zu schützen. Im folgenden Beitrag erfahren Sie, worauf es ankommt.

Warum sollte ich meine Marke eintragen lassen?

Zunächst ist es wichtig zu wissen, dass der Schutz einer Marke (anders als der Schutz eines Werkes im Urheberrecht) nicht automatisch (durch die geistige Schöpfung einer Marke) entsteht. Wenn Sie also zum Beispiel ein Unternehmen gründen und ein Logo hierfür entwerfen lassen, ist dieses, bis zur Eintragung der Marke (sofern es nicht ausnahmsweise die nötige Schöpfungshöhe aufweist, um nach dem Urheberrecht geschützt zu sein) weitgehend ungeschützt.

Gleiches gilt für Ihren Unternehmensnamen oder die Bezeichnung, die Sie für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung nutzen. Zwar kann durch intensive Benutzung mit der Zeit eventuell ein nicht-eingetragenes Schutzrecht entstehen; durch sog. Verkehrsdurchsetzung, allerdings nimmt dies Zeit in Anspruch, binnen der wiederum weitestgehende Schutzlosigkeit herrscht. Mit Eintragung der Marke in das Markenregister wird indessen sofort Markenschutz für das jeweilige Gebiet (z.B. Deutschland oder Europa) erreicht.

Generell gilt hier der etwas vereinfachte Grundsatz: Keine Marke = Kein Schutz.
Mit Schutz sind hierbei vor allem die im Folgenden geschilderten, wichtigen Aspekte gemeint.

Wenn Sie eine eingetragene Marke besitzen, dürfen andere Unternehmen jedenfalls den geschützten Begriff bzw. das geschützte Bild nicht mehr für die gleichen Waren und Dienstleistungen verwenden. Sollte jemand hiergegen verstoßen, können Sie sich auf Ihre eingetragene Marke berufen und gegen die Verletzung Ihrer Markenrechte juristisch vorgehen. Neben der Aufforderung zur Unterlassung können oftmals auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

Der Verwässerung Ihrer Marke können Sie so meist schnell einen Riegel vorschieben. Der Markenschutz gilt anfänglich für einen Zeitraum von 10 Jahren und kann anschließend vom Markeninhaber weiter verlängert werden. Dies gibt Ihnen und Ihrem Unternehmen eine gewisse Planungssicherheit.

Zudem ist es aus strategischer Sicht äußerst wichtig, dass sich kein anderes Unternehmen Ihre Marke vor Ihnen sichert. Im Markenrecht gewinnt meist der Schnellere. Sprich derjenige, der die Marke zuerst einträgt, sitzt am längeren Hebel. Sind Sie mit Ihrer Markeneintragung zu spät dran, kann dies u.a. zur Folge haben, dass andere Unternehmen Ihnen untersagen können, Ihre Marke zu nutzen, Sie Ihre Produkte zurückrufen müssen und/oder sämtliche Waren und Marketingartikel, auf denen Ihre Marke abgebildet ist, vernichtet werden müssen.

Keine Markenanmeldung ohne Ähnlichkeitsrecherche

Wichtig: Bei Markenrechtsverletzungen muss nicht unbedingt eine identische Marke für identische Waren/Dienstleistungen verwendet worden sein. Es reicht, wenn die Marke und/oder die Waren/Dienstleistungen einen bestimmten Grad der Ähnlichkeit zueinander aufweisen und insgesamt eine sog. Verwechslungsgefahr dadurch entsteht.

Dies ist der Grund, warum der Recherche im Vorfeld der Markeneintragung ein hoher Stellenwert zukommt. Erst wenn Sie genau wissen, welche ähnlichen Marken, bereits im Markenregister eingetragen sind und wie deren konkreter Schutzumfang (u.a. Nizza-Klassen, räumlicher Geltungsbereich) aussieht, können Sie einschätzen, ob Sie mit Ihrem Unternehmen gegen das Markenrecht Dritter verstoßen und damit zukünftige juristische Auseinandersetzungen wahrscheinlich werden.

Eine professionell durchgeführte Ähnlichkeitsrecherche untersucht genau das und bietet einen viel umfassendere Schutz als die reine Identitätsrecherche. Ähnlichkeit ist hierbei nicht nur im Sinne der Ähnlichkeit bei Text oder Bild zu verstehen ist, sondern auch in Form von Ähnlichkeiten bei den Waren oder Dienstleistung.

Wichtig: Die Markenämter prüfen nicht, ob die Eintragung Ihrer Marke gegen die Schutzrechte anderer Unternehmen verstößt. Das bedeutet, Sie können Ihre Marke erfolgreich eintragen lassen und trotzdem von einem anderen Unternehmen rechtlich belangt werden, wenn Sie gegen dessen Markenrechte verstoßen. Auch deshalb ist die Ähnlichkeitsreche im Vorfeld der Eintragung so wichtig.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die Amtsgebühren und die Kosten für die Markeneintragung fallen im Vergleich zu den möglichen Kosten einer markenrechtlichen Auseinandersetzung kaum ins Gewicht. Denn die Gebühren von Anwälten und Gerichten bestimmenden Streitwerte im Markenrecht liegen schnell im Bereich von mehreren Hunderttausend Euro.

Wenn Sie im Internet nach Unterstützung für Ihre Markeneintragung suchen, stoßen Sie schnell auf Dienstleister, bei denen Ihnen die Markeneintragung teilweise schon für unter 200 € (zzgl. Amtsgebühren) angeboten werden. Wir raten von solchen Billigangeboten entschieden ab. Das Problem liegt darin, dass bei diesen Angeboten i.d.R. die besonders zeitaufwendige, aber entscheidende Ähnlichkeitsrecherche fehlt bzw. nur unzureichend enthalten ist oder die Haftungsübernahme eingeschränkt wird.

Bei seriösen Anbietern liegen die Investitionskosten für eine saubere Umsetzung der Markeneintragung meist im unteren vierstelligen Bereich. Wir bieten unsere Dienstleistung als Komplettpaket je nach Aufwand zwischen 800 € bis 2.000 € (zzgl. Amtsgebühren) an. Dabei kümmern wir uns zusammen mit unserer Partnerkanzlei um alle Schritte, von der detaillierten Ähnlichkeitsrecherche über die Abstimmung der individuell passenden Anmeldestrategie bis zur Eintragung der Marke und der gesamten Abstimmung mit den Ämtern.

Die Amtsgebühren variieren, vor allem danach, ob Sie Ihre Marke für Deutschland (ab 290 €), der EU (ab 850 €) oder darüber hinaus, vielleicht sogar weltweit anmelden möchten.

Vom  23. Januar 2023 bis zum 8. Dezember 2023 gibt es die Möglichkeit, eine zeitlich begrenzte EU-Förderung in Höhe von 75% der Anmeldegebühren für die Markenanmeldung zu erhalten. Diese Förderung gilt sowohl für die Anmeldung einer Deutschen Marke beim DPMA, als auch für die Anmeldung einer EU-Marke.

Weitere Infos zu den aktuellen Förderungen, finden Sie hier.

Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.
Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@frame-for-business.de

Lohnt sich die Markenanmeldung auch für Selbständige und kleine Unternehmen?

In der Regel lohnt sich der Schutz der eigenen Marke, sobald Sie im Internet mit eigener Website sichtbar werden oder Soziale Netzwerke für Ihr Unternehmen nutzen. Wenn Sie dauerhaft am Markt aktiv sein wollen, ist die Investition in die Eintragung der eigenen Marke fast immer empfehlenswert.

Das Markenrecht unterscheidet bei rechtlichen Verstößen, kaum zwischen Konzernen und Kleinunternehmern. Nicht selten führen Markenrechtsverletzungen auf Grund der hohen Streitwerte zu einer Existenzbedrohung gerade für kleinere Betriebe.

Sollte ich meine Marke eintragen lassen oder einfach selbst eintragen?

Sie können Ihre Marke prinzipiell auch selbst eintragen. Sofern Sie keine fundierte markenrechtliche Vorbildung besitzen, ist das allerdings schon aus Haftungsgründen keine sonderlich gute Idee.

Ihre Markenstrategie sollte individuell auf Sie zugeschnitten sein und dabei die bereits eingetragenen Marken in Ihrem Umfeld stets sehr genau berücksichtigen.

Neben der professionellen Ähnlichkeitsrecherche samt der damit verbundenen Haftungsübernahme des juristischen Dienstleisters, spricht auch die Eintrage-Wahrscheinlichkeit dafür, die Marke professionell eintragen zu lassen. Die Markenämter lehnen viele Markeneintragungen wegen des Eingreifens sogenannter absoluter Schutzhindernisse ab. Hier kommt es auf die konkrete Anmeldestrategie an. Erfahrungsgemäß scheitern die „Do-it-yourself Anmeldungen“ relativ oft. Die Unternehmen verlieren jede Menge Arbeitszeit, bleiben auf den Amtsgebühren sitzen und sind markenrechtlich weiter ungeschützt. Von daher ist es i.d.R. die bessere Alternative, die Markenanmeldung in Auftrag zu geben.

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