Über die Autoren

Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter TÜV

Florian Decker
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Schultheiß

Für Ihren Unternehmensauftritt bei XING benötigen Sie eine eigene Datenschutzerklärung und ein Impressum.

Viele Unternehmen fokussieren sich auf die Datenschutzerklärung auf ihrer Website und vergessen dabei, dass auch die Unternehmensseiten auf Xing, Facebook und Co. unter die DSGVO fallen.

Falls es Ihnen ähnlich geht, erfahren Sie in unserer Schritt-für-Schritt-Anleitung, wie Sie vorgehen sollten, um Risiken (wie teure Abmahnungen, behördliche Verfahren usw.) zu vermeiden.

Unterschiedliche Unternehmensprofile

Die Platzierung und Ausgestaltung der Rechtstexte variiert nach der Art des Unternehmensprofils.

Das wohl populärste Xing Unternehmensprofil, ist das sogenannte Gratisprofil.

Dieses Gratisprofil kann man auf verschiedene kostenpflichtige Profile upgraden. Hier gibt es das Employer Branding Profil sowie das Employer Branding Profil Professionell. Diese Profile werden von XING in Kooperation mit der Plattform kununu angeboten. Bei diesen Profilen stehen Ihnen neben sogenannten Insights (Analysetool) auch weitere Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Ihres Unternehmensprofils zur Verfügung. Hier finden Sie eine Übersicht der unterschiedlichen Funktionen der Profile.

Für viele Unternehmen wird das Gratisprofil ausreichen, da sich die Employer Branding Profile sehr stark auf den Bereich Recruting fokussieren und sich vor allem an Personalabteilungen richten.

Xing Impressum verlinken – Standardlösung ist fehlerhaft!

Zwar stellt Xing die Möglichkeit zur Verfügung, einen Impressums-Link anzugeben. Leider wird dieser Impressums-Link, aber im Ergebnis nicht rechtskonform auf der Plattform angezeigt. Das ist angesichts der Tatsache, dass es sich bei der New Work SE (Betreiber der Plattform) um ein deutsches Unternehmen handelt, umso bedauerlicher.

Um den „offiziellen“ Impressumslink zu erreichen, muss man zunächst den Tab „Über uns“ durch Klick auf den entsprechenden Link in der Menüzeile oder durch Scrollen, aufrufen. Der Abschnitt „Über uns“ ist im Gratisprofil der dritte Menüpunkt (ab einem Employer Branding Profil kann man die Reihenfolge der Tabs selbst bestimmen).

Danach müssen Sie auf einen der beiden „Alle Infos ansehen„-Links klicken:

Mit diesem Klick auf „Alle Infos ansehen“ gelangen Sie dann letztendlich auf die ausführliche Beschreibung des Tabs „Über uns“, auf der sich dann erst der von XING zur Verfügung gestellte Platz befindet, an dem man den Impressumslink aufrufen kann:

Unserer Rechtsauffassung nach verstößt diese Gestaltung gegen das Kriterium der unmittelbaren Erreichbarkeit des Impressums. In der Praxis hat sich die sogenannte 2-Klick-Regelung durchgesetzt (was unter anderem aus dem BGH-Urteil vom 20.07.2006 – Az. I ZR 228/03 entnommen wird), wonach der Nutzer in der Regel nicht mehr als zwei Schritte benötigen darf, um das Impressum aufzurufen. Nach dieser Theorie (die wir grundsätzlich auch vertreten), könnte man argumentieren, dass, wenn man nicht über die obere Menüleiste den Punkt „Über uns“ aufruft, sondern diesen durch Scrollen erreicht, man von hier aus nur zwei Klicks zum Impressum benötigt. Die Gesetzesbegründung – aus der sich die Theorie der 2-Klick-Regelung abgeleitet hat – besagt jedoch, dass ein „langes Suchen“ der unmittelbaren Erreichbarkeit entgegensteht.

Hierin sehen wir auch den Knackpunkt in diesem Fall, da es aus unserer Sicht dem durchschnittlich informierten Nutzer nicht zugemutet werden kann, das ganze Profil zu durchsuchen, um den Impressums-Link zu finden. Zuerst muss der Tab „Über uns“ und dann der Link „Alle Infos ansehen“ aufgerufen werden, um schließlich den Impressums-Link anklicken zu können: Komplizierter geht es kaum! (wobei man bei einer direkten Verlinkung mit Klick auf „Unter uns“ zu dem Impressum ggf. noch darüber diskutieren könnte, ob dies zulässig ist – vgl. OLG München, Urteil vom 12.02.2004 – Az.: 29 U 4564/03).

Dabei wäre es so simpel: Einfach einen direkten Impressum-Link (welcher auch mit „Impressum“ beschrieben ist) im oberen Bereich des Profils bereitstellen und die Sache wäre erledigt…

Xing Impressum verlinken – Eigene Lösungen sind auch oftmals fehlerhaft

…da dies jedoch zu einfach wäre, müssen wir nun mit den derzeitigen Gegebenheiten leben und das Beste daraus machen, jedoch „verschlimmbesseren“ viele dieser Versuche die Situation.

Eine sehr verbreitete (jedoch fehlerhafte!) Variante ist die, den Impressums-Link innerhalb des „Über-Uns“-Tabs einzufügen. Diese Lösung ist jedoch nicht zu empfehlen, denn der Link ist nicht anklickbar:

Laut Gesetz muss das Impressum „leicht zugänglich“ sein, was mit dieser Umsetzung, also der Angabe einer Websiteadresse ohne Hyperlink, nicht ausreichend gewährleistet ist. Parallelen kann man hierbei etwa auch zur Rechtsprechung bzgl. des Links zur OS-Plattform ziehen. Nach dieser Rechtsprechung ist ein tatsächlich klickbarer Hyperlink notwendig, um die insoweit bestehenden Informationspflichten zu erfüllen. Wird lediglich eine textliche Wiedergabe vorgenommen und ist der Link somit nicht anklickbar, ist dies nicht ausreichend (vgl. insoweit die Ausführungen des OLG Hamm, das in seinem Beschluss vom 03.08.2017 zum Az.: 4 U 50/17 welche die bis dato herrschende Meinung wiedergibt).

Die hiermit verbundene Verneinung einer „leichten Zugänglichkeit“ (in Abwesenheit des klickbaren Links) wird man so wohl auch bei der Impressumsangabe annehmen müssen. Somit ist auch die Umsetzung ohne klickbaren Link nicht zielführend.

Xing Impressum verlinken – Unsere Lösung

Nachfolgend stellen wir Ihnen, die für uns optimale Lösungsmöglichkeit vor und erläutern, warum diese aus unserer Sicht am effektivsten und rechtssichersten ist:

Gratisprofil als reine „Schaufensterseite“ ohne Posting von Neuigkeiten

Der Reiter „Neuigkeiten“ eignet sich sehr gut, um das Impressum zu verlinken:

Problem hierbei ist, dass nur die ersten 3 Neuigkeiten angezeigt werden, sodass der Artikel zum Impressum nach dem vierten neuen Post unter „Neuigkeiten“ verschwindet. Diese Variante eignet sich somit für Unternehmen, die lediglich ein „Schaufensterprofil“ haben und keine Neuigkeiten posten.

Zudem empfehlen wir das Impressum in dem von XING vorgesehenen Feld zu verlinken sowie einen separaten Link auf der ausführlichen Beschreibung des Tabs „Über uns“ vorzunehmen:

Gratisprofil mit Posting von Neuigkeiten

Da das Gratisprofil für viele Unternehmen auch mehr als eine Schaufensterseite darstellt und hierüber auch Neuigkeiten gepostet werden sollen, eignet sich die Verlinkung des Impressums innerhalb des Taps „Neuigkeiten“ für diese Unternehmen nicht gut, da – wie beschrieben – nur die letzten drei Posts angezeigt werden und somit der „Impressums-Post“ immer wieder veröffentlicht werden muss, damit dieser angezeigt wird (vergisst man das einmal, steht man ohne rechtskonforme Verlinkung da). Daher empfehlen wir für solche Profile folgende Vorgehensweise:

Verlinken Sie das Impressum auch hierbei in dem von XING vorgesehenen Feld sowie auf der ausführlichen Beschreibung des Tabs „Über uns“:

Nehmen Sie jedoch einen entsprechenden Hinweis innerhalb des Tabs „Über uns“ vor:

Employer-Branding-Profil

Bei einem Employer-Branding-Profil empfehlen wie – unabhängig davon ob Neuigkeiten gepostet werden oder nicht – das Impressum als Neuigkeit zu verlinken, da man bei diesem Profil eine Neuigkeit „festpinnen“ kann, sodass diese immer als erster Post erscheint. Zudem sollte selbstverständlich auch hier das Impressum in dem von XING vorgesehenen Feld verlinkt werden, sowie ein separater Link in der ausführlichen Beschreibung des Tabs „Über uns“ vorgenommen werden.

Xing Datenschutzerklärung – Unsere Lösung

Gibt es bei XING (wenn auch fehlerhaft) wenigstens ein Feld für das Impressum sucht man nach einem Feld, um die Datenschutzerklärung zu verlinken, vergeblich. Sogar Facebook bietet eine solche Funktion mittlerweile an, sodass hier dringend Handlungsbedarf besteht. Wir zeigen Ihnen nachfolgend, wie Sie Ihren Nutzern die Xing Datenschutzerklärung trotz fehlendem Feld zur Verfügung stellen können.

Im Prinzip handelt es sich hierbei um das gleiche Vorgehen, wie auch bereits innerhalb der Ausführungen zu der Verlinkung des Impressums beschrieben.

Bei einem Gratisprofils, welches ausschließlich als „Schaufensterseite“ genutzt wird und somit keine Neuigkeiten gepostet werden, verlinken Sie die Datenschutzerklärung als Neuigkeit. Bei einem Employer Branding Profil machen Sie das Selbe, wobei Sie diesen Post als ersten Post „festpinnen“.

Zudem empfehlen wir die Datenschutzerklärung als separaten Link auf der ausführlichen Beschreibung des Tabs „Über uns“ vorzunehmen:

Bei Gratisprofilen die auch dafür genutzt werden, um Neuigkeiten zu posten, nehmen Sie einen zusätzlichen entsprechenden Hinweis innerhalb des Tabs „Über uns“ vor:

ACHTUNG:

Verlinken Sie nicht die Datenschutzerklärung Ihrer Website! Auch dieser Fehler wird sehr gerne gemacht. Die Datenschutzerklärung Ihrer Website bezieht sich nämlich genau auf diese (bzw. sollte sie das). Sie müssen eine auf das XING-Unternehmensprofil und auf die damit verbundenen Gegebenheiten (z.B. Insights bei Employer Branding Profile) individuell abgestimmte XingDatenschutzerklärung bereitstellen. Die Datenschutzerklärung Ihrer Website hilft Ihnen hier nicht weiter.

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