Über die Autoren
Stefan Evertz
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter TÜV
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist LL.M.
YouTube ist die wohl bekannteste Video-Plattform weltweit. Daher handelt es sich bei dem meisten Videos, die auf Websites eingebunden sind auch um YouTube-Videos. YouTube gehört zum „Google-Imperium“.
Grundsätzlich empfehlen wir, wenn möglich die Videos selbst zu hosten. Bei mehreren Videos kann dies jedoch schnell zu Perfomance-Verlusten führen. Diese lassen sich zwar in Teilen durch Caching-Plug-Ins wie WP Rocket auffangen, doch negative Ausirkungen auf den Page-Speed der Website bleiben bestehen.
Da viele Website-Betreiber auf die Einbettung von YouTube-Videos angewiesen sind, erfahren Sie nachfolgend auf was Sie bei der Implementierung achten müssen.
1. Einbettung des Videos im erweiterten Datenschutzmodus
Zunächst ist es wichtig, dass Sie das YouTube-Video im sogenannten „erweiterten Datenschutzmodus“ auf der Website einbetten. Das hat unter anderem den datenschutzrechtlichen Vorteil, dass keine Cookies gesetzt werden. Um ein Videos im erweiterten Datenschutzmodus einzubinden, rufen Sie zunächst das Video auf YouTube auf, welches Sie auf Ihrer Website integrieren möchte und klicken Sie auf den Button „Teilen“:
Klicken Sie dann auf den Button „Einbetten“:
Setzen Sie nun im sich öffnenden Fenster bei dem Punkt „Erweiterten Datenschutzmodus aktivieren“ ein Häkchen und klicken Sie anschließend auf „Kopieren“ um den Einbettungscode zu kopieren:
Fügen Sie das Video nun auf Ihrer Website ein:
2. Video auf der Website blocken / Overlay einbinden
Eine Einwilligung zum US-Datentransfer ist derzeit auf Grund des neuen
Angemessenheitsbeschluss zwischen der EU und der USA und der darunter erfolgten
Zertifizierung des Unternehmens Google nicht (mehr) erforderlich. Allerdings wird bei Abspielen von Videos der Storage
beschrieben, sodass eine Legitimation nach § 25 TDDDG herbeigeführt werden muss. Daher sollte das Video zunächst geblockt und mit einem Overlay verbunden werden, sodass das Laden der Verbindung und somit das Beschreiben des Storage erst passiert, wenn man auf „Jetzt Video ansehen“ geklickt hat:
3. Klausel in die Datenschutzerklärung aufnehmen
Essentiell ist es natürlich, dass Sie den Vorgang auch entsprechend in Ihrer Datenschutzerklärung mit einer Klausel beschreiben.
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