Über die Autoren

Max Frings
Co-Founder & CEO
VE Virtual Entity GmbH

Marketing Experte & Geschäftsführer der Frame for Business GmbH
Dennis Morgenstern
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist LL.M.

YouTube, Vimeo, Google Maps und Co. sind auf vielen Websites Standard.

Da bei der Einbettung von US-Anwendungen (wie den oben beispielhaft beschriebenen) Daten in die USA übermittelt werden, wurde die Nutzung durch das EuGH-Urteil vom 16.07.2020 – Az.  C‑311/18 „Schrems II“, datenschutzrechtlich sehr komplex.

Da wir mittlerweile viele Webflow-Kunden haben, die auf die Nutzung von entsprechenden Diensten wie beispielsweise YouTube-Videos angewiesen sind (da ein lokales Hosting bei Webflow nicht möglich ist), haben wir lange überlegt, wie wir das Problem rechtlich sauber, aber dennoch optisch ansprechend lösen können. Bei unserem Test sind leider alle Consent-Tool Anbieter durchgefallen, zum Teil da ein vernünftiges Overlay nicht möglich war, zum Teil aber auch, weil eine saubere Opt-Out-Möglichkeit fehlte.

Diese Problematik hat nun unserer Kooperationspartner Virtual Entity optimal lösen können.

Virtual Entity hat einen auf Webflow abgestimmten Java-Script entwickelt, der alle Anforderungen erfüllt. Nachfolgend ein Beispiel, wie ein Blocken eines YouTube-Videos umgesetzt wurde:

Somit ist gewährleistet, dass die Nutzer aktiv und freiwillig in die US-Datenübertragung einwilligen. Freiwillig ist die Einwilligung nämlich nur, wenn die betroffene Person freie Wahlmöglichkeiten hat. Sie muss eine Einwilligung auch verweigern können, ohne dadurch Nachteile zu erleiden, was diese Lösung optimal umsetzt, da die Website „normal“ weiter genutzt werden kann.

Auch die Opt-Out-Möglichkeit, welche man dem Nutzer zur Verfügung stellen muss, wurde selbstverständlich gedacht. Schließt man den Browser oder lädt man die Seite neu, wird die Einwilligung automatisch widerrufen und das Element (YouTube-Video, Google-Maps-Karte etc.) wird wieder geblockt.

Zudem hat man keine zusätzlichen monatlichen Kosten, welches ein „externes“ Consent-Tool verursacht.

Es fehlt somit nur noch die passende Klausel für die Datenschutzerklärung, welche wir in Zusammenarbeit mit unseren Partnerkanzleien selbstverständlich bereits entworfen haben.

Wollen auch Sie diese elegante Lösung auf Ihrer Webflow-Website verwenden um externe Inhalte zwecks Einwilligungslösung zu blocken, sprechen Sie Max Frings von Virtual Entity gerne direkt an.

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