Dennis Morgenstern

Dennis Morgenstern LL.M. MBAWirtschaftsjurist
📅 August 2026  |  🕐 ca. 8 Min. Lesezeit

Eine Marke ist mehr als ein Logo oder ein Name. Sie ist das Erkennungszeichen Ihres Unternehmens und, wenn sie rechtlich geschützt ist, ein echtes Ausschlussinstrument gegenüber Nachahmern. Wer seinen Markennamen nicht schützt, riskiert im schlimmsten Fall, eines Tages eine Abmahnung zu erhalten, weil jemand anderes dieselbe Bezeichnung früher eingetragen hat.

In der Beratungspraxis begegnet uns dieser Fall regelmäßig. Ein Unternehmer baut über Jahre seinen Namen auf, ohne ihn eintragen zu lassen. Dann meldet ein Wettbewerber die gleiche oder eine ähnlich klingende Bezeichnung beim DPMA an, und der Ärger beginnt.

Dieser Beitrag erklärt, wie die Markenanmeldung in Deutschland funktioniert, welche Kosten entstehen, warum die Ähnlichkeitsrecherche so entscheidend ist und welche Fehler Sie vermeiden sollten, bevor Sie loslegen.

📋 Das Wichtigste in Kürze

  • Eine eingetragene Marke gibt Ihnen nach § 14 MarkenG das ausschließliche Nutzungsrecht. Ohne Eintragung riskieren Sie, dass Dritte denselben Namen früher schützen lassen.
  • Die Ähnlichkeitsrecherche ist der wichtigste Schritt vor der Anmeldung. Das DPMA prüft nicht auf ältere kollidierende Marken. Wer sie überspringt, riskiert einen kostspieligen Widerspruch.
  • DPMA-Gebühren (Stand Juli 2026): 290 Euro elektronisch für bis zu drei Klassen, plus 100 Euro je weiterer Klasse. Markenschutz gilt zehn Jahre.

Was ist eine Marke?

Im Sinne des Markengesetzes (§ 3 MarkenG) ist eine Marke jedes Zeichen, das geeignet ist, die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denen anderer zu unterscheiden. Ihr Firmenname, Ihr Logo, ein spezifischer Slogan oder sogar ein Klang können eine Marke sein.

Die häufigsten Markenformen in Deutschland sind die Wortmarke, die Bildmarke und die Wort-Bildmarke. Die Wortmarke schützt einen Begriff oder eine Buchstabenkombination unabhängig von einer bestimmten grafischen Gestaltung. Sie ist die flexibelste Form des Markenschutzes, weil sie nicht an ein bestimmtes Schriftbild gebunden ist. Die Bildmarke schützt ein reines Bildzeichen ohne Schrift. Die Wort-Bildmarke kombiniert Text und Grafik und schützt die konkrete gestalterische Gesamtheit.

Daneben gibt es dreidimensionale Marken, Hörmarken, Farbmarken und weitere Kategorien. Für die meisten Unternehmen sind die ersten drei Formen relevant.

Warum überhaupt eine Marke anmelden?

Eine eingetragene Marke gibt Ihnen das ausschließliche Recht, sie für die angemeldeten Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Dritte dürfen die Marke ohne Ihre Zustimmung nicht verwenden, wenn Verwechslungsgefahr besteht (§ 14 MarkenG). Im Klartext: Sie können gegen Nachahmer vorgehen, Abmahnungen verschicken und notfalls klagen.

Hinzu kommt der wirtschaftliche Wert einer eingetragenen Marke. Sie lässt sich lizenzieren, übertragen und als Sicherheit verwenden. Für wachsende Unternehmen ist eine Marke ein handfester Vermögenswert.

Wer keine Marke angemeldet hat, kann sich nicht ohne Weiteres auf Gewohnheitsrecht berufen. Zwar sieht § 4 Nr. 2 MarkenG auch einen Schutz durch Benutzung vor, dieser erfordert aber eine erhebliche Verkehrsgeltung und ist in der Praxis schwer durchzusetzen. Die Eintragung schafft klare Verhältnisse zu überschaubaren Kosten.

Der wichtigste Schritt vor der Anmeldung: Die Ähnlichkeitsrecherche

Wer eine Marke anmelden will, sollte zunächst prüfen, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt. Das klingt selbstverständlich, wird aber erschreckend häufig übersprungen.

Das DPMA prüft Ihre Anmeldung auf sogenannte absolute Schutzhindernisse, aber es prüft nicht automatisch, ob Ihre Marke mit bereits eingetragenen Marken kollidiert. Das bleibt Ihre Aufgabe. Wer diese Recherche auslässt, geht ein erhebliches Risiko ein: Selbst wenn Ihre Marke eingetragen wird, können Inhaber älterer ähnlicher Marken innerhalb einer Widerspruchsfrist von drei Monaten Widerspruch einlegen. Das kann zu einem langwierigen Widerspruchsverfahren führen, an dessen Ende Sie die Marke möglicherweise verlieren. Die bereits bezahlten DPMA-Gebühren werden in keinem Fall erstattet.

Die Ähnlichkeitsrecherche betrachtet mehrere Ebenen: phonetische Ähnlichkeit (klingt die Marke ähnlich?), bildliche Ähnlichkeit (sieht sie ähnlich aus?) und begriffliche Ähnlichkeit (hat sie eine verwandte Bedeutung?). Entscheidend ist dabei immer auch die Ähnlichkeit der jeweiligen Waren und Dienstleistungen, denn eine Marke gilt nur für die angemeldeten Klassen.

Das DPMA bietet eine kostenfreie Online-Recherche über das Markenregister an. Eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche geht darüber hinaus: Sie bezieht das EUIPO-Register für EU-Marken ein, berücksichtigt phonetische und begriffliche Varianten und bewertet das Kollisionsrisiko rechtlich.

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Absolute Schutzhindernisse: Was nicht eingetragen werden kann

Das DPMA prüft Ihre Anmeldung von Amts wegen auf absolute Schutzhindernisse (§ 8 MarkenG). Die wichtigsten Fälle in der Praxis:

Fehlt es einer Marke an Unterscheidungskraft, wird sie abgelehnt. Eine Marke muss geeignet sein, auf die Herkunft eines Produkts hinzuweisen. Rein werbende Anpreisungen oder allgemein gehaltene Qualitätsbehauptungen erfüllen diese Anforderung nicht.

Rein beschreibende Angaben sind ebenfalls nicht eintragungsfähig. Wörter, die die Art, Beschaffenheit, Menge oder geografische Herkunft eines Produkts direkt beschreiben, bleiben der allgemeinen Verwendung vorbehalten.

Fantasiebegriffe ohne direkten Bedeutungsbezug zur Ware oder Dienstleistung sind dagegen in aller Regel gut eintragungsfähig. Je weiter ein Begriff von einer direkten Beschreibung entfernt ist, desto stärker ist er als Marke.

Wenn das DPMA eine Beanstandung ausspricht, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich Stellung zu nehmen. Manchmal lässt sich ein Schutzhindernis argumentativ überwinden oder durch eine Einschränkung der Waren- und Dienstleistungsliste umgehen.

Markenanmeldung beim DPMA: Der Ablauf

Der Ablauf einer nationalen Markenanmeldung ist klar strukturiert.

Vorbereitung und Konzeption: Zunächst legen Sie fest, welche Art von Marke Sie schützen möchten und für welche Waren und Dienstleistungen. Daran schließt sich die Ähnlichkeitsrecherche an.

Klassenwahl nach der Nizza-Klassifikation: Die Nizza-Klassifikation unterteilt alle Waren und Dienstleistungen in 45 Klassen. Klasse 35 umfasst zum Beispiel Werbung und Unternehmensberatung, Klasse 41 Erziehung und Bildung, Klasse 45 Rechts- und Sicherheitsdienstleistungen. Die Klassenwahl hat erhebliche Konsequenzen: Zu wenige Klassen bedeuten Schutzlücken, zu viele erhöhen die Kosten ohne Mehrwert.

Einreichung: Die Anmeldung kann online über DPMAdirektWeb oder per Post eingereicht werden. Die elektronische Einreichung ist günstiger und in der Regel schneller.

Formale Prüfung und Gebührenzahlung: Die Anmeldegebühren müssen innerhalb von drei Monaten bezahlt werden, sonst gilt die Anmeldung als zurückgenommen.

Materielle Prüfung: Das DPMA prüft auf absolute Schutzhindernisse. Bei Beanstandungen erhalten Sie die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Veröffentlichung und Widerspruchsfrist: Nach positivem Bescheid wird die Marke im Markenblatt veröffentlicht. Inhaber älterer Rechte haben drei Monate Zeit, um Widerspruch einzulegen.

Eintragung: Läuft die Widerspruchsfrist ohne Einwand ab, wird die Marke eingetragen. Der Schutz gilt rückwirkend ab dem Anmeldetag und besteht zunächst zehn Jahre. Die Gesamtdauer bis zur Eintragung beträgt bei unkomplizierten Anmeldungen erfahrungsgemäß mehrere Monate.

Was kostet eine Markenanmeldung?

Die offiziellen DPMA-Gebühren für eine nationale Markenanmeldung betragen aktuell (Stand: Juli 2026):

Für die elektronische Anmeldung mit bis zu drei Waren- und Dienstleistungsklassen werden 290 Euro fällig. Bei Einreichung per Post sind es 300 Euro. Für jede weitere Klasse ab der vierten fallen zusätzlich 100 Euro je Klasse an.

Konkret: Eine Markenanmeldung in einer, zwei oder drei Klassen kostet bei elektronischer Einreichung 290 Euro. Für vier Klassen sind es 390 Euro, für fünf Klassen 490 Euro. Eine beschleunigte Prüfung ist für weitere 200 Euro möglich.

Der Markenschutz gilt zehn Jahre. Die Verlängerung kostet 750 Euro für bis zu drei Klassen, zuzüglich 260 Euro je weiterer Klasse ab der vierten.

Auf die DPMA-Gebühren kommen bei professioneller Begleitung die Kosten für Recherche, Beratung und Anmeldung. Wie hoch diese sind, hängt vom Aufwand des Einzelfalls ab. Wer die Anmeldung selbst durchführt, sollte bedenken: Eine fehlerhaft durchgeführte Anmeldung macht die gesamte Investition hinfällig. Die DPMA-Gebühren werden bei Ablehnung oder nach einem erfolgreichen Widerspruch nicht erstattet.

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Wo anmelden: DPMA, EUIPO oder WIPO?

Die Wahl des Registers hängt davon ab, in welchen Märkten Ihr Unternehmen aktiv ist oder sein will.

Das DPMA ist zuständig für den nationalen deutschen Markenschutz. Sinnvoll, wenn Ihr Markt auf Deutschland beschränkt ist und Sie keine konkreten Expansionspläne in andere EU-Länder haben.

Das EUIPO erteilt Unionsmarken, die in allen 27 EU-Mitgliedstaaten gelten. Im Vergleich zu einzelnen nationalen Anmeldungen in mehreren Ländern ist die Unionsmarke wirtschaftlich attraktiv, sobald Sie in mehr als einem oder zwei EU-Märkten tätig sind. Wichtig: Wenn in einem einzigen EU-Mitgliedstaat ein Inhaber einer älteren ähnlichen Marke Widerspruch einlegt, kann das zur Ablehnung der gesamten Unionsmarke führen. Die Ähnlichkeitsrecherche muss deshalb EU-weit durchgeführt werden.

Die WIPO ermöglicht über das Madrider System eine internationale Erstreckung auf Basis einer bestehenden nationalen oder regionalen Marke. Das ist der effizienteste Weg für Unternehmen mit internationalen Expansionsabsichten.

Für viele Unternehmen ist eine deutsche Markenanmeldung beim DPMA der richtige Einstieg. Sobald das Geschäftsmodell europäische Märkte einschließt, sollte eine Unionsmarke geprüft werden.

Typische Fehler bei der Markenanmeldung

Keine oder unzureichende Ähnlichkeitsrecherche. Der häufigste und folgenschwerste Fehler. Wer einfach drauflosanmeldet, riskiert nach der Eintragung einen Widerspruch, der die gesamte Investition zunichte macht.

Falsche Klassenwahl. Eine Marke, die nur in einer Klasse eingetragen ist, schützt nicht für Tätigkeiten aus anderen Klassen. Eine rückwirkende Erweiterung gibt es nicht.

Rein beschreibende Bezeichnung. Viele Unternehmer möchten einen Namen schützen lassen, der zu nah an einer beschreibenden Angabe liegt. Das scheitert in der Regel an § 8 MarkenG.

Benutzungszwang ignoriert. Eine eingetragene Marke muss nach Ablauf der fünfjährigen Benutzungsschonfrist tatsächlich genutzt werden. Wer sie nicht benutzt, verliert den Schutz auf Antrag eines Dritten.

Verlängerungsfrist verpasst. Der Schutz gilt zehn Jahre. Die Verlängerungsgebühr wird nicht automatisch abgebucht, und das DPMA sendet keine Rechnung. Wer die Frist verpasst, verliert die Marke.

Warum die Anmeldung mit anwaltlicher Begleitung Sinn ergibt

Die technische Einreichung einer Markenanmeldung ist überschaubar. Der eigentliche Mehrwert professioneller Begleitung liegt an drei Stellen.

Erstens die Ähnlichkeitsrecherche. Eine gute Recherche geht weit über die kostenfreie Suche im DPMA-Register hinaus. Sie bezieht das EUIPO-Register ein, berücksichtigt phonetische und begriffliche Varianten und bewertet das Kollisionsrisiko im Kontext der konkreten Klassen.

Zweitens die Klassenstrategie. Welche Klassen sind für Ihr Geschäftsmodell heute relevant und welche möglicherweise in drei oder fünf Jahren? Diese Frage lässt sich erst beantworten, wenn man versteht, was die Klassenbeschreibungen im Detail abdecken.

Drittens das Widerspruchsverfahren. Falls nach der Eintragung Widerspruch eingelegt wird, brauchen Sie jemanden, der das Verfahren kennt und Ihre Position vertreten kann. Ein Widerspruch ist keine Formalität.

Die Kosten einer professionellen Begleitung stehen in aller Regel in keinem Verhältnis zu dem, was eine schlecht abgesicherte oder angreifbare Marke im Ernstfall kostet.

Lesen Sie auch: Firmenname als Marke schützen: So sichern Sie Ihren Unternehmensnamen rechtlich ab

Fazit

Eine Markenanmeldung ist eine der sinnvollsten Investitionen, die ein Unternehmen in seinen Marktauftritt machen kann. Die DPMA-Gebühren sind überschaubar, der Schutz gilt zehn Jahre und gibt Ihnen klare Rechte gegenüber Nachahmern.

Entscheidend ist die richtige Vorbereitung. Die Ähnlichkeitsrecherche ist kein optionaler Schritt, sie ist die Grundlage einer sicheren Anmeldung. Eine fehlerhaft durchgeführte oder ganz ausgelassene Recherche kann die gesamte Investition hinfällig machen.

Wenn Sie Ihren Markennamen oder Ihr Logo schützen lassen möchten, sprechen Sie uns an. Wir führen die Ähnlichkeitsrecherche durch, beraten Sie zur richtigen Klassenstrategie und begleiten die Anmeldung von Anfang bis zur Eintragungsurkunde.

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