
Das Wichtigste in Kürze
- Es gibt keine gesetzliche Pflicht, AGB zu haben. Im Online-Handel entstehen aber faktische Zwänge durch Informationspflichten gegenüber Verbrauchern.
- Ohne AGB gilt dispositives Gesetzesrecht, das für Anbieter oft ungünstiger ist als eigene, rechtssicher formulierte Bedingungen.
- Seit dem 19. Juni 2026 gilt die Widerrufsbutton-Pflicht nach § 356a BGB für Online-Shops mit Verbraucherverträgen.
- Unwirksame Klauseln in AGB binden den Kunden nicht und können zur Abmahnung führen.
Inhaltsverzeichnis
Gibt es eine gesetzliche AGB-Pflicht?
Nein, es gibt keine allgemeine gesetzliche Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu verwenden. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 305 BGB, was AGB sind und wann sie wirksam werden. Es schreibt aber nicht vor, dass jeder Anbieter AGB haben muss.
In der Praxis sieht das anders aus. Wer online Waren oder Dienstleistungen an Verbraucher verkauft, hat eine ganze Reihe von gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen, die ohne AGB kaum sauber umzusetzen sind: Widerrufsrecht, Zahlungsbedingungen, Lieferzeiträume, Haftungsregelungen. Das führt dazu, dass AGB im Online-Handel de facto unverzichtbar sind, auch wenn es keine formale Pflicht gibt.
Wann sind AGB faktisch unverzichtbar?
Grundsätzlich für jeden Anbieter, der online Verträge mit Verbrauchern abschließt. Das betrifft:
- Online-Shops jeder Größe
- Dienstleister, die Aufträge über die Website annehmen (Handwerker, Agenturen, Berater)
- Anbieter von digitalen Produkten, Downloads oder Abonnements
- Coaches, Trainer oder Kursanbieter mit Online-Buchung
Für reine B2B-Anbieter ist die Situation etwas anders. Hier gelten die Verbraucherschutzvorschriften nicht, und AGB sind seltener zwingend. Dennoch schaffen sie auch im B2B-Bereich Klarheit und schützen vor Auslegungsstreitigkeiten.
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Was gehört in AGB?
Der Inhalt hängt stark vom Geschäftsmodell ab. Für Online-Shops und dienstleistungsorientierte Websites gibt es aber einen Kernbestand:
Geltungsbereich und Vertragsschluss
Für wen gelten die AGB? Wie kommt ein Vertrag zustande: Angebot, Annahme, Bestellbestätigung? Wichtig insbesondere bei automatisierten Bestellprozessen.
Preise, Zahlungsbedingungen und Lieferung
Sind Preise inkl. oder exkl. MwSt.? Welche Zahlungsmethoden werden akzeptiert? Welche Lieferzeiten und Versandkosten gelten?
Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei Verbraucherverträgen gesetzlich vorgeschrieben. Welche Waren oder Dienstleistungen sind ausgenommen? Wie läuft die Rückabwicklung ab?
Gewährleistung und Haftung
Gesetzliche Gewährleistungsrechte können in AGB nur begrenzt eingeschränkt werden. Haftungsausschlüsse für einfache Fahrlässigkeit sind im B2B-Bereich möglich, im B2C stark begrenzt.
Datenschutz und Nutzerdaten
AGB sind der falsche Ort für datenschutzrechtliche Informationen. Diese gehören in die Datenschutzerklärung. Ein kurzer Verweis in den AGB auf die gesonderte Datenschutzerklärung ist aber üblich.
Unwirksame Klauseln: Was Sie nicht reinschreiben dürfen
§ 307 BGB erklärt AGB-Klauseln für unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligen. Das ist in der Praxis eine breite Kategorie. Konkrete Beispiele:
- Vollständiger Haftungsausschluss auch für grobe Fahrlässigkeit gegenüber Verbrauchern
- Klauseln, die das gesetzliche Widerrufsrecht faktisch aushöhlen
- Gerichtsstandsvereinbarungen gegenüber Verbrauchern, die den allgemeinen Gerichtsstand ausschließen
- Einseitige Preisänderungsklauseln ohne sachlichen Grund
- Zu weit gefasste Vertragsstrafe-Klauseln
Unwirksame Klauseln binden den Kunden nicht, können aber als Ganzes dazu führen, dass die AGB angreifbar werden und zur Abmahnung führen.
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Wir lesen Ihre bestehenden AGB durch und zeigen Ihnen, welche Klauseln problematisch sind und angepasst werden sollten.
Wie werden AGB wirksam in den Vertrag einbezogen?
Gute AGB nützen nichts, wenn sie nicht wirksam zum Bestandteil des Vertrages werden. § 305 Abs. 2 BGB verlangt dafür:
- Einen ausdrücklichen Hinweis auf die AGB vor Vertragsschluss
- Die Möglichkeit, von den AGB in zumutbarer Weise Kenntnis zu nehmen
- Das Einverständnis des Vertragspartners mit ihrer Geltung
Im Online-Shop bedeutet das: Die AGB müssen vor dem abschließenden Bestellklick verlinkt und abrufbar sein. Eine Checkbox „Ich akzeptiere die AGB“ ist üblich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Was vorgeschrieben ist: Der Hinweis muss klar und unübersehbar sein.
Neu seit 2026: Der Widerrufsbutton
Seit dem 19. Juni 2026 gilt eine neue Pflicht für Online-Shops mit Verbraucherverträgen: Nach § 356a BGB müssen Unternehmen ihren Kunden eine einfache Möglichkeit geben, einen bereits geschlossenen Vertrag online zu widerrufen. Ein sogenannter Widerrufsbutton oder ein klar bezeichneter Online-Widerrufsmechanismus ist Pflicht.
Was genau erforderlich ist und wie diese Pflicht technisch umgesetzt werden muss, sollte im konkreten Einzelfall geprüft werden. Wer hier nachlässig ist, riskiert Abmahnungen.
Was passiert ohne AGB?
Ohne eigene AGB gilt das dispositive Gesetzesrecht des BGB, was für Anbieter oft ungünstiger ist. Konkret bedeutet das:
- Kein Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit (soweit gesetzlich zulässig)
- Keine eigene Gerichtsstandsvereinbarung im B2B-Bereich
- Keine klaren Regelungen zu Zahlungszielen, Mahnkosten oder Eigentumsvorbehalt
- Bei Online-Verträgen mit Verbrauchern: Informationspflichten können nicht bündel erfüllt werden
Fehlende AGB bedeuten nicht zwingend Abmahnrisiko, können aber bei Streitigkeiten zu erheblichen Nachteilen führen. Wenn Ihre Website eine Schnittstelle zu vertraglichen Leistungen ist, sollten gut formulierte AGB vorhanden sein.
Falls Sie eine Abmahnung wegen Ihrer AGB oder Ihrer Website erhalten haben, finden Sie wichtige Informationen im Artikel Abmahnung erhalten: Was jetzt tun?
Fazit
AGB sind keine Pflicht, aber für die meisten Online-Anbieter eine notwendige Grundlage. Sie schaffen Klarheit, erfüllen Informationspflichten und schützen vor rechtlichen Nachteilen. Was sie nicht sein sollten: Textwüsten voller unwirksamer Klauseln, die niemand liest und die im Streitfall nicht halten.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre AGB vollständig und wirksam sind oder ob Sie überhaupt AGB brauchen, lassen Sie das einmal prüfen.
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