Das Wichtigste in Kürze
- Eine Bildmarke schützt das grafische Symbol, nicht den Firmennamen.
- Eine Wort-Bildmarke schützt die konkrete Kombination aus Name und Grafik.
- Eine Wortmarke schützt den Namen unabhängig vom Design und hat oft die größte Reichweite.
- Viele Unternehmen melden Wortmarke und Wort-Bildmarke gemeinsam an, um beides abzusichern.
- Farbanmeldung schützt nur die eingetragene Farbkombination; Schwarz-Weiß wirkt breiter.
Inhaltsverzeichnis
Was ist ein Logo als Marke?
Ein Logo ist das visuelle Erkennungszeichen eines Unternehmens nach außen. Rechtlich betrachtet ist es ein Zeichen, das unter bestimmten Voraussetzungen als Marke eingetragen werden kann. Mit der Eintragung erhalten Sie ein Ausschließlichkeitsrecht: Kein Dritter darf dasselbe oder ein verwechslungsfähig ähnliches Zeichen für dieselben oder ähnliche Waren und Dienstleistungen nutzen. Das regelt § 14 MarkenG.
Die Frage, die viele Unternehmer unterschätzen, ist nicht ob sie ihr Logo schützen wollen, sondern wie. Denn je nach Markenform schützen Sie sehr unterschiedliche Aspekte Ihres Markenauftritts. Wer die falsche Form wählt, hat zwar eine eingetragene Marke, aber nicht unbedingt die, die ihm im Streitfall tatsächlich nützt.
Bildmarke, Wortmarke, Wort-Bildmarke: Die Unterschiede
Das deutsche Markengesetz zählt in § 3 MarkenG auf, welche Zeichen als Marke schutzfähig sind. Für Logos sind in der Praxis drei Formen relevant:
Bildmarke
Eine Bildmarke schützt ein grafisches Element, also ein Symbol, ein Icon oder eine abstrakte Form, ohne jeglichen Wortbestandteil. Klassische Beispiele sind ein stilisiertes Tier, ein geometrisches Symbol oder eine abstrakte Grafik. Der wesentliche Punkt: Den Firmennamen schützt die Bildmarke nicht. Wer Ihren Markennamen in eine Suchmaschine eingibt oder ausspricht, begegnet keinem Markenschutz, wenn nur die Bildmarke angemeldet wurde. Für Unternehmen, bei denen der Name genauso wichtig ist wie das grafische Symbol, reicht die Bildmarke alleine in der Regel nicht.
Wortmarke
Eine Wortmarke schützt das Wort unabhängig von seiner grafischen Gestaltung: kein bestimmter Font, keine Farbe, keine Positionierung. Die Wortmarke gilt für jede denkbare visuelle Darstellung des Wortes. Das macht sie konzeptionell zur breitesten Schutzform für den Namen selbst.
Wort-Bildmarke
Eine Wort-Bildmarke schützt die konkrete Kombination aus Wort und grafischem Element in ihrer spezifischen Gestaltung. Ein Logo, das aus einem Schriftzug und einem Symbol besteht, ist in der Regel eine Wort-Bildmarke. Bei einer Wort-Bildmarke zählt die Gesamtkombination. Kommt es zu einem Rebranding, bei dem das Logo wesentlich überarbeitet wird, kann der eingetragene Schutz auf das neue Design möglicherweise nicht mehr zutreffen. Eine separat eingetragene Wortmarke für den Namen bleibt davon unberührt.
Logo und Marke prüfen lassen
Wir schauen uns Ihr Logo kostenfrei an und geben Ihnen eine ehrliche Einschätzung, ob und wie Sie es am besten schützen können.
Welche Markenform passt zu Ihrem Logo?
Aus diesen Unterschieden ergibt sich eine Abwägung, die von Ihrem konkreten Logo und Ihren Zielen abhängt:
Eine Bildmarke empfiehlt sich, wenn Ihr grafisches Symbol so markant und eigenständig ist, dass es ohne jeden Textzusatz funktioniert. Für die meisten kleinen und mittleren Unternehmen ist dieser Fall eher die Ausnahme.
Eine Wort-Bildmarke macht Sinn, wenn Ihr Logo aus Name und Grafik besteht und beide Elemente als Einheit auftreten. Sie sichern das konkrete Design, verlieren aber den Schutz, sobald sich das Design wesentlich ändert.
Die Wortmarke ist in vielen Fällen die stärkste Einzelschutzform für den Firmennamen. Sie gilt unabhängig vom Design und bleibt gültig, auch wenn Sie das Logo in einigen Jahren überarbeiten.
Das Kalkül vieler Unternehmen ist deshalb: eine Wortmarke für den Namen und ergänzend eine Wort-Bildmarke für das aktuelle Logo-Design. So entsteht ein Schutzring, der beides abdeckt. Ob diese Kombination für Sie sinnvoll ist, hängt von Budget, Strategie und der Art Ihres Logos ab.
Farbe oder Schwarz-Weiß anmelden?
Beim DPMA gilt: Wer eine Marke in Farbe anmeldet, erhält Schutz nur für genau diese Farbkombination. Eine in Blau und Silber eingetragene Wort-Bildmarke schützt nicht gegen einen Konkurrenten, der dasselbe Design in Grün und Grau verwendet.
Wer hingegen in Schwarz-Weiß anmeldet, erhält Schutz in allen Farbvarianten. Das klingt zunächst besser, hat aber eine Kehrseite: Ist die Farbe ein charakteristisches Merkmal Ihres Logos, zum Beispiel ein unverwechselbares Orange, greift der Schwarz-Weiß-Schutz im Streit möglicherweise nicht gegen einen Wettbewerberr, der ein ähnliches Design in eben diesem Orange verwendet und argumentiert, der Schwarz-Weiß-Eintrag betreffe die konkrete Farbgebung nicht.
In der Praxis empfehlen viele Markenanwälte eine Kombination: Schwarz-Weiß für die Gesamtform, ergänzend eine Farbanmeldung für das spezifische Farbkleid, wenn die Farbe einen wesentlichen Teil der Markenidentität ausmacht. Die Anmeldevoraussetzungen des DPMA geben Auskunft, welche Formate und Angaben bei der Einreichung einer Bildmarke erforderlich sind.
Warum viele Unternehmen Wortmarke und Wort-Bildmarke gemeinsam anmelden
Das Argument für zwei Anmeldungen ist im Kern einfach: Eine Wortmarke schützt den Namen in jeder grafischen Form. Eine Wort-Bildmarke schützt das konkrete Logo. Zusammen decken sie ab, was ein Wettbewerber in der Praxis tut: Er kopiert entweder den Namen in anderem Design oder das Design mit anderem Namen. Gegen beides haben Sie dann ein Recht.
Wer nur die Wort-Bildmarke anmeldet, schützt das konkrete Logo, aber nicht den Namen allein. Wer nur die Wortmarke anmeldet, schützt den Namen, aber nicht das konkrete visuelle Erscheinungsbild des Logos. Das muss keine teure Entscheidung sein. Es muss aber eine bewusste sein.
Markenform bestimmen lassen
Bildmarke, Wortmarke oder Wort-Bildmarke? Wir erklären Ihnen, welche Kombination für Ihr Logo die richtige ist.
Ablauf: So läuft die Logo-Anmeldung ab
Der formale Weg führt über das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) in München. Für EU-weiten Schutz ist das EUIPO in Alicante zuständig. Die Schritte für eine nationale Anmeldung:
- Ähnlichkeitsrecherche: Prüfen, ob bereits ähnliche Marken eingetragen sind. Das ist der wichtigste und am häufigsten unterschätzte Schritt. Das DPMA prüft von Amts wegen keine Kollision mit älteren Marken. Mehr zur Ähnlichkeitsrecherche im Artikel Marke anmelden lassen.
- Nizza-Klassen festlegen: Aus 45 Klassen für Waren und Dienstleistungen wählen Sie die für Ihr Unternehmen relevanten aus. Die Wahl bestimmt, in welchem Bereich Sie Schutz genießen.
- Grafikdatei vorbereiten: Bei Bildmarken und Wort-Bildmarken muss die Grafik in einem definierten Format eingereicht werden.
- Anmeldung einreichen: Elektronisch über die DPMA-Online-Dienste oder per Post.
- Formale Prüfung durch das DPMA: Das Amt prüft absolute Schutzhindernisse nach § 8 MarkenG, zum Beispiel fehlende Unterscheidungskraft oder beschreibende Elemente.
- Veröffentlichung im Markenblatt und dreimonatige Widerspruchsfrist.
- Eintragung nach Ablauf der Widerspruchsfrist, sofern kein erfolgreicher Widerspruch vorliegt.
Die Schutzdauer beträgt zehn Jahre ab dem Anmeldetag und ist gegen Gebühr unbegrenzt verlängerbar.
Kosten und Fristen
Die amtlichen Anmeldegebühren beim DPMA (Stand Juli 2026):
- Elektronische Anmeldung: 290 Euro für bis zu 3 Nizza-Klassen
- Papieranmeldung: 300 Euro für bis zu 3 Klassen
- Jede weitere Klasse ab der 4. Klasse: 100 Euro
- Verlängerung nach 10 Jahren: 750 Euro für bis zu 3 Klassen
- Beschleunigtes Prüfungsverfahren: zusätzlich 200 Euro
Hinzu kommen die Kosten für eine professionelle Ähnlichkeitsrecherche und ggf. anwaltliche Begleitung. Vor allem bei Bildmarken und Wort-Bildmarken ist eine fachkundige Einschätzung sinnvoll, weil die Frage der grafischen Ähnlichkeit mit Wettbewerbsmarken komplexer zu beurteilen ist als bei reinen Wortmarken.
Typische Fehler beim Logo-Schutz
Nur die Grafik schützen, nicht den Namen
Eine Wort-Bildmarke schützt die Kombination aus Name und Grafik. Den Namen alleine schützt sie nicht. Wettbewerber können den Firmennamen in völlig anderem grafischen Gewand nutzen, ohne gegen Ihre Wort-Bildmarke zu verstoßen. Wer seinen Namen absichern will, braucht zusätzlich eine Wortmarke.
Farbanmeldung ohne Abwägung
Wer in Farbe anmeldet, beschränkt seinen Schutz auf die eingetragene Farbkombination. Ob das sinnvoller ist als eine Schwarz-Weiß-Anmeldung, hängt vom Logo ab und sollte nicht zufällig entschieden werden.
Nur auf Identität recherchieren, nicht auf Ähnlichkeit
Das DPMA prüft von Amts wegen keine Ähnlichkeit mit älteren Marken. Wer keine professionelle Ähnlichkeitsrecherche durchführt, riskiert einen kostspieligen Widerspruch nach der Anmeldung.
Urheberrechte an der Logogestaltung nicht klären
Hat eine Agentur oder ein Freelancer das Logo gestaltet, verbleiben die Urheberrechte beim Urheber, sofern keine ausdrückliche Übertragung vereinbart wurde. Vor der Markenanmeldung sollte die Rechtekette geklärt sein. Was die Zeichen ® und ™ bedeuten und ab wann Sie welches verwenden dürfen, erklärt der Artikel zu den Markenzeichen ® und ™.
Fazit
Welche Markenform für Ihr Logo die richtige ist, lässt sich nicht pauschal beantworten. Es kommt darauf an, was Sie schützen wollen: nur die Grafik, nur den Namen oder beides. Die Entscheidung hat direkte Konsequenzen dafür, was Sie in einem Streitfall tatsächlich durchsetzen können.
Wer Logo und Namen langfristig absichern will, fährt mit einer Kombination aus Wortmarke und Wort-Bildmarke in den meisten Fällen sicherer. Ob das in Ihrer Situation sinnvoll ist, besprechen wir gerne in einem ersten Gespräch.
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