Über die Autoren

Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter TÜV

Dennis Morgenstern LL.M.
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist

Die einen sind Diätassistenten*innen, die anderen Ökotrophologen*innen. Beide üben den Beruf des Ernährungsberaters bzw. der Ernährungsberaterin aus und doch könnten die Angaben innerhalb des Impressums nicht verschiedener sein. Dieser Fall, der uns erst neulich wieder in einer unserer Analysen begegnete, zeigt wie komplex die Erstellung eines Impressums sein kann.

Unterschied Diätassistent*in und Ökotrophologe*in

Der Unterschied ist recht simpel. Obwohl beide sich beruflich mit Ernährung bzw. Ernährungsberatung beschäftigen, liegt der Unterschied darin, dass ein Ökotrophologe*in ein Studium der Ökotrophologe, also der Ernährungswissenschaften und ein Diätassistent*in eine dreijährige Berufsausbildung abgeschlossen hat.

Worin liegen die Unterschiede innerhalb des Impressums?

Bei dem Beruf des Diätassistent*in handelt es sich um einen sogenannten reglementierten Beruf gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG:

Quelle: Reglementierte Berufe Datenbank der EU (https://ec.europa.eu)

Wohingegen der Beruf des Ökotrophologen*in keinen reglementierten Beruf darstellt:

Quelle: Reglementierte Berufe Datenbank der EU (https://ec.europa.eu)

Im Gegensatz zu einem Ökotrophologen*in müssen Diätassitenten*innen daher weitergehende Angaben gem. § 5 Abs. 1 Nr. 5 TMG zur gesetzlichen Berufsbezeichnung und zu den berufsrechtlichen Regelungen innerhalb des Impressums vornehmen:

Gesetzliche Berufsbezeichnung:
Diätassistent/Diätassistentin (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)

Berufsrechtliche Regelungen:
(Die nachfolgenden berufsrechtlichen Regelungen sind direkt verlinkt. Sie können diese somit aufrufen, indem Sie auf die entsprechende Regelung klicken)
Diätassistentengesetz (DiätAssG)
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Diätassistentinnen und Diätassistenten (DiätAss-APrV)
Sie können die berufsrechtlichen Regelungen zudem unter https://www.gesetze-im-internet.de/ abrufen.

Was sind die Folgen eines fehlerhaften Impressums?

Die Folgen sind vielseitig und reichen von Unterlassungsklagen klagebefugter Verbände sowie Mitbewerber, über Bußgelder bis hin zum Schadensersatz (In diesem Blog-Beitrag haben wir die etwaigen weitreichenden Folgen noch etwas ausführlicher beschrieben).

Mit professionellen Rechtstexten Abmahnungen vorbeugen

Die Ernährungsberaterin, die wir Ihnen anfangs vorgestellt haben, hatte im Vorfeld einen Generator für Ihre Rechtstexte verwendet. Wie so oft bei Rechtstexten aus Generatoren, war sowohl das Impressum als auch die Datenschutzerklärung von rechtlichen Fehlern durchzogen und hochgradig abmahngefährdet.

Gerade im strengregulierten Gesundheitssektor gilt es einiges zu beachten. Insbesondere das Impressum und die Datenschutzerklärung sind stark durch Abmahnungen gefährdet, da diese für jeden sichtbar im Internet aufrufbar sind. Für Abmahnanwälte und Behörden ist es ein Leichtes, Verstöße mittels Screenshots zu dokumentieren und entsprechend zu ahnden.

Gerne helfen wir in Ihnen dabei, dass es niemals soweit kommt. Zusammen mit unseren Partner-Kanzleien erstellen wir Ihnen, individuell passende Rechtstexte für Ihre Website. Schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@frame-for-business.de. In einem kostenfreien und völlig unverbindlichen Erstgespräch schauen wir uns Ihre individuelle rechtliche Situation gerne mit Ihnen an.

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