
Das Wichtigste in Kürze
- Bilder, Texte und andere Inhalte auf Websites sind urheberrechtlich geschützt. Wer sie nutzt, braucht eine Lizenz oder entsprechende Rechte.
- Kostenlose Bilddatenbanken sind nicht automatisch sicher: Viele Bilder haben eingeschränkte Nutzungsrechte.
- Fehlende Urhebernennungen können auch bei lizenzierten Bildern zur Abmahnung führen.
- KI-generierte Bilder und Texte haben eigene rechtliche Besonderheiten, die Unternehmen kennen sollten.
Inhaltsverzeichnis
Bilder auf der Website: Was erlaubt ist
Fotos und Grafiken auf Websites sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, unabhängig davon, wo sie im Internet zu finden sind. Wer ein Bild aus einer Bildergalerie, einer anderen Website oder einer Suchmaschine herunterlädt und auf der eigenen Website verwendet, begeht ohne Lizenz eine Urheberrechtsverletzung. Das gilt auch dann, wenn das Bild scheinbar frei zugänglich ist.
Für die legale Nutzung gibt es mehrere Wege:
- Kostenpflichtige Bildagenturen (Getty Images, Shutterstock, Adobe Stock): Klare Lizenzvereinbarungen, aber oft teuer für kleine Unternehmen.
- Kostenlose Plattformen (Unsplash, Pexels, Pixabay): Weitgehend freie Nutzung, aber Lizenzbedingungen genau lesen. Nicht alle Bilder dürfen für kommerzielle Zwecke genutzt werden.
- Creative-Commons-Lizenzen: Unterschiedliche Stufen, von fast unbeschränkt (CC0) bis zu vielen Einschränkungen (z.B. keine kommerzielle Nutzung, kein Bearbeiten). Die Lizenzbezeichnung allein sagt nicht, was erlaubt ist.
- Eigene Fotos: Der sicherste Weg. Wer eigene Bilder verwendet, hat keine urheberrechtlichen Probleme mit Dritten.
Abmahnung wegen Bildernutzung erhalten?
Wir prüfen, ob die Abmahnung berechtigt ist, und sagen Ihnen, wie Sie am besten reagieren.
Urhebernennung: Wann und wie
Viele Lizenzen, auch kostenlose, verlangen eine Urhebernennung (Bildnachweis). Wer diesen weglässt, verletzt die Lizenzbedingungen, selbst wenn er für das Bild bezahlt hat oder es unter einer freien Lizenz nutzt. Das kann zur Abmahnung führen.
Die Urhebernennung muss klar und direkt erkennbar sein. Ein Bildnachweis im Impressum oder am Ende einer langen Seite ist in der Regel nicht ausreichend. Er sollte beim Bild oder unmittelbar darunter erscheinen.
Texte und Inhalte: Wer darf was übernehmen?
Auch Texte sind urheberrechtlich geschützt, sobald sie eine gewisse Schöpfungshöhe erreichen. Das Kopieren von Texten aus anderen Websites, Fachartikeln oder Broschüren ist ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers eine Urheberrechtsverletzung. Das gilt auch für Produktbeschreibungen, die von Herstellern oder anderen Händlern stammen.
Kurze Zitate aus fremden Texten sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (Zitatrecht, § 51 UrhG): Das Zitat muss einem eigenständigen Werk entnommen werden, klar als Zitat erkennbar sein und dem Zweck der eigenen Auseinandersetzung dienen. Seitenweise übernommene Texte als „Zitat“ zu deklarieren funktioniert nicht.
KI-generierte Inhalte: Rechtslage 2026
Mit der verbreiteten Nutzung von KI-Tools zur Bild- und Texterstellung stellen sich neue urheberrechtliche Fragen. Die aktuelle Rechtslage in Deutschland:
- KI-generierte Werke ohne menschliche schöpferische Leistung genießen in Deutschland keinen eigenen Urheberrechtsschutz. Das bedeutet: KI-Bilder und KI-Texte sind grundsätzlich nicht urheberrechtlich schutzfähig.
- Wer KI-Inhalte nutzt, muss dennoch prüfen, ob die genutzten Trainingsdaten urheberrechtlich problematisch waren und ob die Nutzungsbedingungen des KI-Tools eine kommerzielle Verwendung erlauben.
- Einige KI-Anbieter behalten sich Rechte an den erzeugten Outputs vor. Die Nutzungsbedingungen variieren stark.
Typische Abmahnfälle im Urheberrecht
Die häufigsten Fälle, die zu urheberrechtlichen Abmahnungen führen:
- Bilder von Google-Bildersuche oder anderen Websites übernommen
- Stockfotos verwendet, aber die falsche Lizenzstufe gebucht (z.B. nur Web-Lizenz, aber für Print genutzt)
- Urhebernennung fehlt trotz entsprechender Lizenzpflicht
- Produktbeschreibungen vom Hersteller oder Mitbewerber kopiert
- Musik oder Videos auf der Website eingebettet ohne Lizenz
Wer eine urheberrechtliche Abmahnung erhält, sollte schnell handeln. Wer die Abmahnung ignoriert, riskiert eine einstweilige Verfügung. Nicht alle Abmahnungen sind berechtigt, und die Höhe der geltend gemachten Beträge ist oft verhandelbar. Mehr dazu: Abmahnung erhalten: Was jetzt tun?
Fazit
Urheberrecht auf der Website ist kein abstraktes Thema für Juristen. Es betrifft jedes Unternehmen, das Bilder, Texte oder andere Inhalte im Netz verwendet. Wer einmal die eigene Website systematisch auf urheberrechtliche Risiken prüft und die Prozesse für die Beschaffung neuer Inhalte klar regelt, reduziert das Abmahnrisiko dauerhaft.
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