Über die Autoren

Florian Decker
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
Angestellter Rechtsanwalt
Kanzlei Rechtsanwälte Dr. Schultheiß

Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Online-Marketing Experte
Datenschutzbeauftragter TÜV

„Was ist der Unterschied zwischen einer Wortmarke und einer Bildmarke und was ist eigentlich eine Wort-/Bildmarke?“

Diese eine Frage stellen gefühlt 95% aller Interessenten einer Markenanmeldung. Daher haben wir die Unterschiede zwischen diesen Markenformen (es gibt natürlich auch noch weitere Markenformen, z.B. Dreidimensionale Marken, Klangmarken etc. Diese kommen aber bis dato vergleichsweise sehr selten zum Tragen) nachfolgend übersichtlich zusammengefasst.

Vorab weisen wir daraufhin, dass die Auswahl der späteren Markenform von vielen unterschiedlichen Faktoren abhängt, sodass eine Empfehlung, welche die richtige Form ist, stets individuell getroffen werden muss.

Was ist eine Wortmarke?

Eine Wortmarke besteht aus Wörtern, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen. Wichtig hierbei zu wissen ist, dass das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) die (sehr bekannte) Druckschrift „Arial“ verwendet. Diese umfasst neben allen Buchstaben in Groß- und Kleinschreibung, Zahlen sowie übliche Zeichen. Wir haben Ihnen die üblichen Schriftzeichen im Sinne des § 7 S. 1 MarkenV hier verlinkt.

Lediglich die gewählte Zeichenfolge (jedoch in sämtlichen üblichen Schriftarten in Groß- und Kleinbuchstaben) wird von dem Schutzgegenstand einer Wortmarke umfasst. Eine Wortmarke ist nicht farbig oder grafisch ausgestaltet. Soll dies bei der einzutragenden Marke berücksichtigt werden, so kommen eine Bildmarke oder eine Wort-/Bildmarke in Betracht.

Praxisbeispiel:

Frame for Business

Trägt man die Wortmarke „Frame for Business“ ein, ist auch die Schreibweise „frame FOR business“ von der Wortmarke mit umfasst, nicht jedoch etwa die Schreibweise „Frame4Business“, da dies nicht mehr die gewählte Zeichenfolge darstellen würde.

Aber Achtung: Ob der Inhaber der Marke „Frame for Business“ eine Verletzung seiner Marke durch „Frame4Business“ geltend machen könnte, steht auf einem anderen Blatt, da der Schutzbereich der Marken sich auch auf ähnliche Marken erstreckt, wobei es aber auch auf andere Faktoren ankommt, wie etwa die betroffenen Waren/Dienstleistungen, die Bekanntheit einer Marke usw.

Was ist eine Bildmarke?

Hierbei handelt es sich um zweidimensionale Gestaltungen (Bilder oder grafische Elemente) die keinen Wortbestandteil (zum Beispiel Buchstaben) besitzen. Schriftzeichen einer nicht-lateinischen Schrift, wie z.B. japanische Zeichen, zählen nicht als Wortbestandteil, sodass auch hier eine Bildmarke vorliegen würde.

Bildmarken können sowohl in Farbe als auch in schwarz-weißer Abbildung angemeldet werden (Näheres zu diesem Thema können Sie in unserem Blog-Beitrag Markenanmeldung in Schwarz-Weiß oder Farbe? nachlesen).

Praxisbeispiel:

Was ist eine Wort-/Bildmarke?

Wie auch bei der Bildmarke, liegt eine Wort-/Bildmarke immer dann vor, wenn die einzutragende Marke weitere als die bei einer „reinen“ Wortmarke zulässigen Elemente enthält.

Der Unterschied zu einer reinen Bildmarke ist der, dass dennoch ein Wortbestandteil vorhanden ist, z.B. die Eintragung einer Zeichenfolge (Wortbestandteil) in einer besonderen Schriftgestaltung oder Farbe (Bildbestandteil) oder die Kombination mit einem grafischen Element.

Praxisbeispiel:

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