Über die Autoren
Stefan Evertz M.Sc.
Geschäftsführer
Datenschutzbeauftragter (TÜV)
Dennis Morgenstern LL.M.
Geschäftsführer
Wirtschaftsjurist
Google Maps auf gewerblichen Webseiten
Beim Kartendienst Google Maps gibt es einige rechtliche Fallstricke zu beachten.
Die erste Herausforderung beginnt bei der Einbindung. Nutzen Sie ein iFrame zum Implementieren der Karte, haben Sie bereits den ersten Fehler gemacht, da eine kommerzielle Nutzung ausschließlich über die Google Maps API (Application Programming Interface) erlaubt ist. Dabei handelt es sich um die Schnittstelle des Online Kartendienst.
Zudem denken viele Nutzer, dass Google Maps kostenfrei ist. Hierbei handelt es sich um eine Fehlinformation. Es gibt bei Google Maps bestimmte Schwellenwerte (weitere Informationen finden Sie hier), werden diese überschritten, fallen Kosten bei Google Maps an.
Ziffer 2.2. der Google Maps Platform Terms of Services:
Online Billing. At the end of the applicable Fee Accrual Period, Google will issue an electronic bill to Customer for all charges accrued above the Fee Threshold based on Customer’s use of the Services during the previous Fee Accrual Period.
Online-Abrechnung. Am Ende des jeweiligen Gebührenanfallzeitraums stellt Google dem Kunden eine elektronische Rechnung für alle über dem Gebührenschwellenwert aufgelaufenen Gebühren aus, die auf der Nutzung der Services durch den Kunden während des vorherigen Gebührenanfallzeitraums basieren.
Urheberrecht bei Google Maps
Einige Website-Betreiber glauben, dass ein einfacher Screenshot einer Google Maps Karte das Problem löst. Weit gefehlt! Selbstverständlich hat das Angebot von Google Maps ebenso Urheberrechtsschutz wie sonstige Werke Dritter, sodass die Verwendung (z.B. durch einen Screenshot) stets der Einräumung entsprechender Nutzungsrechte durch den Rechteinhaber, in dem Fall von Google, bedarf.
Ohne entsprechende Einwilligung, ist die Nutzung rechtswidrig und abmahnfähig.
Hinzukommt kommt die entscheidende Frage:
Lässt sich Google Maps DSGVO-konform einbinden?
Datenschutz bei Google Maps
Google Maps sammelt personenbezogene Daten aus einer Vielzahl von Quellen, darunter die GPS-Koordinaten der Nutzer, Standortdaten von anderen Anwendungen und Websites, Street View-Bilder, Satellitenbilder und mehr.
All diese Daten werden dann verwendet, um Karten zu erstellen, die genau und aktuell sind. Das bedeutet, dass Sie bei der Verwendung von Google Maps Zugang zu einer unglaublichen Menge an detaillierten Informationen über die Standorte und Aktivitäten von Menschen haben.
Ist Google Maps DSGVO-konform?
Problematisch ist das bei Einbindung von Google Maps eine Übermittlung von Daten in die USA erfolgt. Dies ist jedoch seit dem EuGH-Urteil vom 16.07.2020 – Az. C‑311/18 „Schrems II“ nicht mehr ohne weiteres möglich. Das Privacy Shield Abkommen gilt nicht mehr.
Bedeutet für Sie als Betreber der Website: Die User müssen in die Datenübertragung in die USA und somit in ein aus datenschutzrechtlicher Sicht „unsicheres Drittland“ aktiv einwilligen, d.h. die Zustimmung darf nicht unterstellt und ohne Zutun des Nutzers voreingestellt sein (keine vorausgewählten Häkchen).
Freiwillig bedeutet, dass die betroffene Person eine freie Wahlmöglichkeit hat und somit eine Einwilligung auch verweigern kann, ohne dadurch Nachteile zu erleiden.
Wenn Sie dies korrekt umsetzen, kann es somit sein, dass der Nutzer keine Einwilligung erteilt und somit die Karte überhaupt nicht nutzen kann. Wenn Sie dies nicht korrekt umsetzen, haben Sie das nächste rechtliche Problem, und somit ein Abmahn- bzw. Bußgeldrisiko.
Zum Einholen der Einwilligung nutzen Sie am besten einen Cookie-Banner wie bspw. Borlabs. Wie beschrieben ist die rechtlich korrekte Umsetzung der informierten Einwilligung komplex.
Die Standardtexte der Cookie-Banner Anbieter für die Einwilligung zur Nutzung von Cookies lassen sich nicht einfach so für die Einwilligung in den Datentransfer in ein unsicheres Drittland nutzen.
Sollten Sie Google Maps nutzen wollen, erstellen wir Ihnen gerne rechtssichere Einwilligungstexte für Ihre Website. Damit Sie rundum abmahnsicher werden, erstellen wir Ihnen zudem auch die weiteren Rechtstexte für Ihre Seite. Natürlich beinhaltet unser Service auch die individuell passende Google Maps Klausel für Ihre Datenschutzerklärung. Schreiben Sie uns gerne hierzu an.
Ist Bing besser als Google Maps?
Selbstverständlich gibt es auch noch den Kartendienst „Bing“ des US-Konzerns Microsoft.
Bing selbst stellt ein Tool zur Verfügung mit dem man eine Karte generieren und als iFrame auf der Website einbinden kann. Datenschutzrechtlich bewegen wir uns hier im gleichen Fahrwasser wie bei Google Maps.
Zudem sind die entsprechenden Lizenzbedingungen der BING MAPS zu beachten.
Ist OpenStreetMap die DSGVO-konforme Lösung?
Eine bessere Lösung bietet die Open-Source-Lösung OpenStreetMap, aber auch nur wenn man eine Selbsthosting-Variante des Dienstes nutzt. Das dürfte für die meisten Anwender zu aufwendig sein.
Bei einer gewerblichen Nutzung der spendenfinanzierten Server von OpenStreetMap (von der wir ausdrücklich abraten), ist aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beachten, dass die Server zum Teil auch in England stehen und somit außerhalb der EU (jedoch gibt es mittlerweile einen Angemessenheitsbeschluss der EU, sodass dies kein Problem darstellt).
Problematischer ist, dass auch Caches in außereuropäischen Ländern zum Einsatz kommen können, wenn die Karte von anderen Kontinenten aus abgerufen wird.
Datenschutzkonforme Google Maps Alternativen
1. Alternative: mapz.com
Wir haben lange nach einer rechtssicheren und DSGVO-konformen Alternative zu Google Maps gesucht. Unsere klare Empfehlung ist der Dienst mapz.com der Kober-Kümmerly+Frey Media AG aus Köln und dies hat gleich mehrere Gründe.
Es handelt sich hierbei um einen DSGVO-konformen und komplett in Deutschland gehosteten Dienst. Es gibt keinen Datenaustausch in die USA. Dies bietet Websitebetreibern den Mehrwert, dass keinerlei Einwilligung der Website-Nutzer notwendig ist, um die Karte laden zu dürfen.
Auch grafisch wird dem Nutzer einiges geboten. So kann man verschiedene Designs auswählen und die Karte individuell an den Style der Website anpassen.
Preislich kann man eine interaktive Karte ab 19,95 € im Monat einbinden. Daneben bietet mapz.com auch eine kostenfreie Variante in der Form an, dass man die Karte als Bild in verschiedenen Formaten auf der Website einbinden kann, was für viele Website-Betreibern unter Umständen schon ausreichend ist.
2. Alternative: smartmaps.net
Eine weitere Alternative bietet der Dienst smartmaps.net des Unternehmens YellowMap AG aus Karlsruhe. Nach Angaben des Unternehmens wird der Dienst in ISO 27001 zertifizierten Rechenzentren in Deutschland gehostet. Die Preise richten sich nach Transaktionen pro Jahr, wobei es auch eine kostenfreie Variante bei 300.000 Transaktionen pro Jahr gibt.
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