Dennis Morgenstern

Dennis Morgenstern LL.M. MBAWirtschaftsjurist
📅 August 2026  |  🕐 ca. 7 Min. Lesezeit

Das Wichtigste in Kürze

  • Online-Shops sind ein bevorzugtes Ziel für wettbewerbsrechtliche Abmahnungen, weil die rechtlichen Anforderungen hoch und viele Fehler typisch sind.
  • Fehlerhafte Preisangaben, unvollständige Widerrufsbelehrungen und unwirksame AGB-Klauseln gehören zu den häufigsten Abmahnursachen.
  • Seit dem 19. Juni 2026 ist ein Widerrufsbutton im Checkout Pflicht (§ 356a BGB).
  • Wer seinen Shop regelmäßig auf aktuelle Rechtslage prüft, reduziert das Abmahnrisiko deutlich.

Warum Online-Shops häufig abgemahnt werden

Online-Shops müssen eine Vielzahl rechtlicher Vorgaben einhalten: Preisangabenrecht, Verbraucherrecht, AGB-Recht, Datenschutzrecht, Wettbewerbsrecht. Wer an einer dieser Stellen Fehler macht, gibt Wettbewerbern und Verbänden eine Angriffsfläche. Und weil die Anforderungen komplex sind und sich regelmäßig ändern, passiert das häufiger als man denkt.

Hinzu kommt: Viele Shop-Betreiber setzen auf Standardlösungen und passen diese nicht oder nicht vollständig an. Vorlagen sind ein guter Ausgangspunkt, aber kein Ersatz für eine rechtliche Prüfung des eigenen Shops.

Fehlerhafte Preisangaben (PAngV)

Die Preisangabenverordnung (PAngV) schreibt vor, wie Preise im Online-Handel dargestellt werden müssen. Typische Fehler:

  • Mehrwertsteuer nicht ausgewiesen: Für Verbraucher muss der Gesamtpreis inkl. aller Steuern und Abgaben angegeben werden.
  • Versandkosten fehlen oder sind unvollständig: Versandkosten müssen klar und eindeutig angegeben sein, bevor der Kaufprozess beginnt.
  • Streichpreise ohne Grundlage: Wer einen „Statt“-Preis oder durchgestrichenen Preis angibt, muss belegen, dass dieser Preis tatsächlich zuvor verlangt wurde. Erfundene Referenzpreise sind wettbewerbswidrig.
  • Grundpreisangabe fehlt: Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen oder Länge verkauft werden, muss der Grundpreis angegeben werden.

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Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben im Online-Handel grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Widerrufsbelehrung muss vollständig, klar und rechtzeitig vor dem Kauf übermittelt werden. Fehler passieren häufig bei:

  • Unvollständigen Angaben zum Fristbeginn
  • Fehlenden oder falschen Musterformularen für die Widerrufserklärung
  • Ausnahmen vom Widerrufsrecht, die nicht korrekt kommuniziert werden (z.B. bei individuell hergestellten Waren)
  • Angaben zu Rücksendekosten, die unklar oder widersprüchlich sind

Pflicht: Widerrufsbutton seit Juni 2026

Seit dem 19. Juni 2026 gilt § 356a BGB: Online-Shops müssen im Checkout-Prozess einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen, über den Verbraucher ihren Widerruf direkt und ohne Umwege erklären können. Der Button muss klar beschriftet und technisch funktionsfähig sein.

Shops, die diesen Button noch nicht integriert haben, verstoßen gegen geltendes Recht und sind abmahnbar. Die Anforderungen an Platzierung und Beschriftung sind im Gesetz beschrieben; allgemeine Kontaktformulare genügen nicht.

Wer seinen Shop auf alle aktuellen rechtlichen Pflichten prüfen möchte, sollte auch Impressum und Datenschutzerklärung im Blick behalten. Mehr dazu: AGB für Websites und Online-Shops: Was Pflicht ist und was schützt. Welche weiteren Verstöße im Wettbewerbsrecht abgemahnt werden können, zeigt der Artikel zum UWG und Wettbewerbsrecht.

Unwirksame AGB-Klauseln

Auch wenn ein Shop AGB verwendet, können einzelne Klauseln unwirksam sein. Nach § 307 BGB sind Klauseln unwirksam, die den Vertragspartner unangemessen benachteiligen oder gegen wesentliche Grundgedanken der gesetzlichen Regelung verstoßen. Typische Problemklauseln in Online-Shop-AGB:

  • Haftungsausschlüsse, die auch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz erfassen
  • Vollständige Abtretung von Urheberrechten an hochgeladenen Inhalten ohne Gegenleistung
  • Änderungsvorbehalte, die dem Betreiber einseitige Vertragsänderungen ohne Ankündigung erlauben
  • Klauseln, die das Widerrufsrecht faktisch einschränken

Datenschutz und DSGVO-Mängel

Datenschutzmängel können nicht nur zu Bußgeldern der Datenschutzbehörden führen, sondern auch zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen, wenn sie gleichzeitig einen Verstoß gegen das UWG darstellen. Häufige Probleme in Online-Shops:

  • Google Fonts werden direkt von Google-Servern geladen, ohne Einwilligung
  • Das Cookie-Consent-Tool setzt Tracking-Cookies vor der Einwilligung
  • Die Datenschutzerklärung nennt eingesetzte Dienste (Analytics, Zahlungsanbieter) nicht oder unvollständig
  • Ein AVV mit dem Hosting-Anbieter fehlt

Irreführende Werbung

Das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verbietet irreführende Werbung. Im Online-Handel taucht das Problem häufig in diesen Bereichen auf:

  • Falsche Verfügbarkeitsangaben: „Nur noch 2 auf Lager“, wenn tatsächlich mehr vorrätig ist.
  • Gefälschte Kundenbewertungen: Selbst verfasste oder bezahlte positive Rezensionen ohne Kennzeichnung.
  • Nachhaltigkeit ohne Substanz: Begriffe wie „klimaneutral“ oder „nachhaltig“ ohne belastbare Grundlage und Zertifizierung.
  • Nicht gekennzeichnete Werbung: Kooperationen und bezahlte Produktplatzierungen, die nicht als solche erkennbar sind.

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Was tun, wenn die Abmahnung kommt?

Auch wer vorsorgt, kann eine Abmahnung erhalten. In diesem Fall gilt: Ruhe bewahren und sofort handeln. Die Fristen in Abmahnschreiben sind kurz, und die Konsequenzen einer Fristversäumung können teuer werden.

Was im Einzelnen zu tun ist, erklärt der Artikel Abmahnung erhalten: Was jetzt tun? und der Artikel zur Unterlassungserklärung beschreibt, wie man mit der geforderten Erklärung umgeht.

Fazit

Ein Online-Shop, der nicht regelmäßig auf aktuelle rechtliche Anforderungen geprüft wird, ist ein permanentes Abmahnrisiko. Die gute Nachricht: Die meisten Probleme sind behebbar, bevor der erste Abmahnbrief ins Haus kommt. Wer einmal einen rechtlichen Check durchführt und die wichtigsten Baustellen beseitigt, ist deutlich besser aufgestellt.

Wenn Sie Ihren Shop auf Schwachstellen prüfen lassen möchten, sprechen Sie uns an.

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